Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

zeugt haben, daß auf unsern Messen die Schuhmacher 
von Schwabing oder Garching Schuhe feil bieten. Ha- 
ben Sie aber gehoͤrt, daß ein hiesiger Schuhmacher mit 
seinen Fabrikaten einen Jahrmarkt besucht hat ? 
Ich sprach mich uͤber das Gewerbsgesetz vorzuͤglich 
darum etwas umstaͤndlicher aus, weil ich wohl einseht, 
daß die an die Kammer gekommenen vielen Anträge auf 
Abänderung des Gewerbsgesetzes oder Aufhebung der In- 
struction vom 17. Dec. 1825 im Laufe der gegenwär- 
tigen Sitzung, da wir dem Ziele unserer Vertagung im- 
mer näher gehen, nicht mehr zum Vortrage und zur Dis- 
cussion kommen werden. 
Der Gewerbsstand von ganz Bapern erwartet von 
der Kammer der Abgeordneten irgend eine günstige Ein- 
wirkung; bestünde sie auch nur darin, daß die Kreisre- 
Gicrungen das Gesetz im Geiste unserer Berathung künf- 
tig in Anwendung brächten. 
Uebrigens haben wir in dieser Sache eine ganz eigene 
Erfahrung gemacht zeine Erfahrung, die wir bey den übrigen 
Gesetzentwürfen, welche uns fortwährend zur Beracthung. 
und Zustimmung mitgetheilt werden, nicht außer Achr 
lassen dürfen. 
Sie besteht darin, daß wir in der Erdrterung die- 
ser Entwürfe sehr sorgfältig prüfend zu Werke gehen, 
und uns nicht, wie man sich sonst wohl zu trdsten pflegt, 
der Hoffnung überlassen sollen, daß sich ein allenfallsiger 
Mangel an einem neuen Gesetze in der nächsten Stände- 
versammlung wieder verbessern lasse. 
Ein einmal angenommenes Gesetz wird so leicht nicht 
wieder unserer Berathung heimgestellt. 
Auch über das Stempelgesetz, selbst über das Hppo- 
cbekengesetz, — denn auch dieses ist nichr vollkommen,
	        
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