Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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daß sie alle Hasenbälge im Lande aufkanfen, und über 
die Gränze, nämlich nach Hanau und Frankfurt brin- 
gen, wo eigene Fabriken für Bereitung der Hasenhaare 
bestehen. 
An diese Fabriken muß daher der Hutmacher, der 
sich seinen Stoff selbst präpariren kann, wenn ihm nur 
die Hasenbälge nicht entzogen werden, wenden, und das 
Pfund dieser Haare für 10, 12 bis 15 fl. bezahlen. 
Die Hasenbälge sind aber in unserm Tarife gar nicht 
vor getragen, sondern man wird sie unter die Rubrik 
von Häuten wilder Thiere subsumiren müssen, in wel- 
chem Falle sie 1 fl. 40 kr. pr. Centner zu bezahlen 
hätten. 
Der Joll darf aber einen so bedeutenden Ausfuhrarti- 
kel ferner nicht ignoriren. 
Der Schutz des Hutmachergewerbes erfordert auch, 
daß für dieses rohe Product ein höherer Ausgangszoll 
festgesetzt werde. 
Ich beantrage daher für die Hasenbälge pr. Ctr. einen 
Ausgangszoll von zehn oder lieber von fünfzehn Gulden. 
Auch der Eingangszoll für die Hasenhaare darf er- 
hdht werden, da sich in München bereits seit kurzer Zeit 
eine Hasenhaarbereitungsfabrik etablirt hat. 
Meine Herren! Ich trug Ihnen diesen Gegenstand 
nach den Mittheilungen eines recht braven und geschick- 
ten Gewerbsmannes vor; es macht mir Vergnügen, Ib- 
nen seine Ansichten ausgesprochen zu haben. 
Auch etwas über rohe Häute. 
Ich habe schon bemerkt, wie viele und verschieden- 
artige Interessen sich im Jolltarife kreuzen. 
Der Hr. Abgeordnete Hörhammer hat sich so 
eben vor mir mit großer Lebhaftigkeit für einen geringen
	        
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