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Ausfuhrzoll der rohen Haͤute ganz im Interesse des Grund-
eigenthuͤmers erklaͤrt.
Ich glaube, er ließ sich von diesem Interesse zu weit
leiten.
Der Gewerbstand hat zwar keine Mehrheit in unse-
rer Kammer, aber ich vertraue auf die Classe der Grund-
eigenthümer, welche unmdglich verkennen wird, daß die
Aufrechthaltung der Gewerbtreibenden auch in ihrem ei-
genen Interesse liegt.
Es handelt sich hier um die Aufrechthaltung eines
seit Jahrhunderten in Bayern blühenden Gewerbes, näm-
lich der Lederer und Lederfabrikanten, welche zur Aus-
Übung ihres Gewerbes großer Capitalien und theuerer Vor-
anstalten bedürfen.
Wir haben bereits große Fabriken, welche auch Ab-
satz in das Ausland haben, ja ich kenne eine Fabrik,
welche ihr Leder selbst bis nach Griechenland verführt.
Eine so kleinherzige Maßregel, durch die man dem
Landmanne zu nutzen meynt, könnte einer zahlreichen
Classe bayerischer Staatsbürger großen Schaden zufugen,
welcher nur die Folge haben könnte, daß der Landmann
seiner Zeit das ihm unentbehrliche Leder wieder dem Aus-
länder abnehmen und um so theurer bezahlen müßte.
Im Grunde geht dieser Vortheil nicht so fast dem
Landmanne als dem Metzger zu, durch den sie eigentlich
in Masse in den Handel gebracht werden.
Ich verlange keinen unbilligen Ausfuhrzoll, bin aber
gegen den vorgeschlagenen zu geringen.
Ein Jollsatz von 5 fl. pr. Ctr. dürfte allen Interessen
zusagen.