Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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10 si. bewenden lassen, so hieße dieß nichts anders, als 
eine blühende, herrlich blühende Industrie ver nichten 
wollen, um eine neue erst zu begründen, die jener spi- 
ter dienen soll. Man wird vielleicht entgegnen: 
„ Wir wollen unser Garn in Bayern selbst tuͤrkischroth 
faͤrben; — warum sollen wir, auch hierin den Aus- 
ländern tributbar bleiben:“ 
Allein, meine Herren, hier gilt das oben bereits Er- 
wähnte. Ein hoher Joll von 10 fl. auf Halbfabrikate ist 
nicht geeignet, die Färbereyen empor zu bringen. Weit 
wohlthätiger wird die Begünstigung hierauf einwirken, 
welche das königl. Staatsministerium der Finanzen einem 
sehr thätigen, braven und rechtlichen Fabrikanten zu Münch- 
berg ertheilt hat, welchem man 200 Centner Krapp, 
160 Centner Schmack, 10 Centner Oelseife und 80 Centner 
Leccer Oel gegen ganz niedrige Zollabgaben einzu- 
führen erlaubte, unter den udthigen Vorsichrsmaßregeln 
und unter der Bedingung, mit jenen Artikeln Handel 
nicht treiben zu dürfen. 
Wird nun diese Art von Begünstigung auf alle die- 
jenigen ausgedehnt, welche sich mit Rothfärberey beschäf- 
tigen, werden aus den dazu bestimmten Fonds für jede 
ansehnliche Parthie rothgefärbte Garne Prämien bewilli- 
get, dann wird sich die Rothfärberey auch in Bayem 
allmählig heben, und haben wir es einst darin zu einer 
solchen Vollkommenheit gebracht, daß wir die erwähnten 
35000 Centner Elberselder Rothgarn, ohne den Ruin 
unserer Manufacturisten herbeyzuführen, entbehren können, 
dann bin ich der Erste, der auf hhhere Belegung dieser 
ausländischen Erzeugnisse anträgr. Bey der Gelegenheit kann 
ich nicht umhin, auch einer andern Begänstigung zu erwäh- 
nen, welche die Staatsregierung neuerdings aus sehr men- 
schenfreundlichen, wohlwollenden Absichten unsern Fabrikan-
	        
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