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ten unter 7. Februar 1828 für die Einfuhr von 450,000
Pfund weißem und 200,000 Pfund rothem Garn bewil-
liget hat. Diese Begünstizung hat nur den Nachtheil,
daß sie mehrere umständliche und zeitraubende
Mauthmanipulations = Calamitäten noch mit sich führt,
daß sie nicht allgemein ist, daher nicht den Webern, nur
den großen Mannfacturisten und Fabrikunternehmern
Vortheil schafft, und daß sie, die Garnhändler als Spe-
diteur und Bevollmächtigte der Fabrikanten ben Zollbe-
handlungen für dieselben förmlich und gänzlich ans-
schließt. Sollten nun von den beyden Kammern die oben
vorgeschlagenen niedern Jollsätze beliebt werden, dann
halte ich mich für ermächtiget, Namens sämmrlicher Fa-
brikanten unserer Gegend allen Einfuhrbegünstigungen
gänzlich zu entsagen. Jetzt schon aber würde ich den Joll
auf gezwirnte und weißgebleichte — dam auf
alle übrigen gefürbten Baumwollgarne, mit Ausnah-
me der türkbischrothen, bey fünf Gulden vom Cent-
ner belassen, weil wir selbst die schönsten Bleichen und
die herrlichsten Anstalten für Schwarz= und Buntfär-
berey im Obermainkreise vorzugsweise schon im In-
lande besitzen.
4) Baumwollenwaaren, und zwat den rohen,
ungebleichten, ungemusterten, würde ich die Begünstigung,
welche die Anstalt der Herren Schdpler und Hart-
mann zu Augsburg im Besondern genießt, ganz im
Allgemeinen zugestehen, unter umsichtiger Controlle
und unter der unerlaßlichen Bedingung der Wiederaus-
fuhr als fertige und gedruckte Waare. Zu Vermeidung
aller Unterschleife und aller Unterschleifsversuche würde ich
jedoch für meinen Theil noch weit vorziehen, den Einfuhr=
zoll von 20 fl. auf 3 fl. 20 kr. pr. Centner ganz un-
bedingt herabzusetzen. Hinsichrlich
Verhandl. XIII. Band. 52.