Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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ten unter 7. Februar 1828 für die Einfuhr von 450,000 
Pfund weißem und 200,000 Pfund rothem Garn bewil- 
liget hat. Diese Begünstizung hat nur den Nachtheil, 
daß sie mehrere umständliche und zeitraubende 
Mauthmanipulations = Calamitäten noch mit sich führt, 
daß sie nicht allgemein ist, daher nicht den Webern, nur 
den großen Mannfacturisten und Fabrikunternehmern 
Vortheil schafft, und daß sie, die Garnhändler als Spe- 
diteur und Bevollmächtigte der Fabrikanten ben Zollbe- 
handlungen für dieselben förmlich und gänzlich ans- 
schließt. Sollten nun von den beyden Kammern die oben 
vorgeschlagenen niedern Jollsätze beliebt werden, dann 
halte ich mich für ermächtiget, Namens sämmrlicher Fa- 
brikanten unserer Gegend allen Einfuhrbegünstigungen 
gänzlich zu entsagen. Jetzt schon aber würde ich den Joll 
auf gezwirnte und weißgebleichte — dam auf 
alle übrigen gefürbten Baumwollgarne, mit Ausnah- 
me der türkbischrothen, bey fünf Gulden vom Cent- 
ner belassen, weil wir selbst die schönsten Bleichen und 
die herrlichsten Anstalten für Schwarz= und Buntfär- 
berey im Obermainkreise vorzugsweise schon im In- 
lande besitzen. 
4) Baumwollenwaaren, und zwat den rohen, 
ungebleichten, ungemusterten, würde ich die Begünstigung, 
welche die Anstalt der Herren Schdpler und Hart- 
mann zu Augsburg im Besondern genießt, ganz im 
Allgemeinen zugestehen, unter umsichtiger Controlle 
und unter der unerlaßlichen Bedingung der Wiederaus- 
fuhr als fertige und gedruckte Waare. Zu Vermeidung 
aller Unterschleife und aller Unterschleifsversuche würde ich 
jedoch für meinen Theil noch weit vorziehen, den Einfuhr= 
zoll von 20 fl. auf 3 fl. 20 kr. pr. Centner ganz un- 
bedingt herabzusetzen. Hinsichrlich 
Verhandl. XIII. Band. 52.
	        
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