Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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bin ich nlche enkgegen, daß, der Meynung des Freyherrn 
oon Closen entsprechend, nach dem Worte: „Strafsa- 
chen“ bepygesetzt werde: 
„lusowest sie den Aufschlagsämtern bisher über- 
„kragen war.“ 
Will die Kammer der Reichsräthe dem Aufschlags-= 
gesetze nicht anders bepstimmen, als unter der Modifica- 
tion, daß auch den mittelbaren Gerichten die Judicatur in 
Aufschlagssachen übertragen werde, so mag es eher fallen, 
als daß wir dieser Modification zustimmen. Ich fürchte 
aber nicht, daß sie das Gesetz werde fallen lassen. 
Der Abgeordnete Dangel als Referent: Dileser 
Beysatz, den der Abgeordnete Freyherr von Closen in 
Antrag brachte, kann, wie ich glaube, hler nicht statt 
haben, well sich dieser wohl von selbst verstehr 
Der erste Präsident: Allerdings versteht es sich 
von selbst, indeß wenn Sie glauben, daß es zur Verel= 
nigung beytragen kdnne, bin ich nicht entgegen. 
Der Abgeordnete Kiliani: Ich glaube, weil die 
Kammer der Reichsräthe keine Entscheidungsgründe dey- 
gefügt hat, und zwar mit Recht, weil es die Verfas- 
sungs-Urkunde nicht vorschreibr, so können auch wir aus 
diesem Grunde keine beyfügen. 
Der er ste Präsident: Ich glaube auch, daß wir 
das, was die Verfassungs-Urkunde selbst nicht gibt, um 
so weniger geben kdunen. 
Der k. Staarsrath v. Stürmer: Es i#s dermal 
blos von Gefährdungen oder Defraudationen des Malz= 
aufschlages die Rede, nicht aber von Verbrechen, Ver- 
gehen oder gewbhulichen Polkzey#bertretungen, deren 
Behandlung den bereits in andern Gesetzen bezeichneten 
Weg zu nehmen hat. Eine Aenderung der den mittelba- 
ren Gerichten dieß falls zustehenden Competenz ist auf 
keine Weise angeregt und ich glaube daher nicht, daß 
die Kammer der Reich bräthe in dieser Bezilehung ir- 
Verbandl. Bd. XlIII. r7
	        
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