Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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machen, worin der Verfall dieses Productes sehr gründlich 
auseinandergesetzt wurde. Es ist ein Nahrungszweig 
für viele Familien in unserer Gegend, wodurch mancher 
in den Stand gesetzt wird, seine Steuern und Abgaben, 
so wie seine Interessen zu bezahlen. Dieser Artikel hat 
großen Einfluß auf die Bewohner in unserer Gegend, 
besonders auch für die geringe Classe, welche die Felder, 
worauf Tabak gebaut wird, um die Hälfte des Ertra- 
ges bearbeiren, wobey der Grund= oder Feldeigenthümer 
nichts zu thun hat, als das Ackern, Düngen und die 
Fuhren zu besorgen. Die Handarbeit muß der soge- 
nannte Halbbauer verrichten, und diese letztere ist 
wahrlich bey ordentlichem Betriebe des Tabakbaues nicht 
geriug. 
Ich beantrage daher für rohen auswärtigen Ta- 
bak, sowohl Blätter als Geiz und Rippeèn, einen Ein- 
gangszoll von 5 fl. pr. Centner; jedoch schlleße ich 
mich an das Coreferat des Herrn Heinzelmann an, 
daß nemlich, wenn den Tabakfabrikanken eine Rückver- 
gütung für diejenigen Tabake, welche als fabricirtes 
Gut in das Ausland gehen, zu Theil wird, die Staats= 
regierung darauf Bedacht nehmen mbchte, daß zugleich 
eine Controlle statt finde. Diesen Gegenstand empfehle 
ich besonders der Staatsregierung und der hohen Kam- 
mer zur Würdigung. Hat auch der bey uns gebaute 
Tabak die Eigenschaften des ausländischen nicht, so ist 
er doch kein so großer Stinker, wie gesagt worden; 
und der Landmann begnügt sich damit, und er ist viel- 
leicht der Gesundheit noch zuträglicher, als der fremde 
Tabak. 
Was die landwirthschaftlichen Werkzeuge, als Si- 
cheln, Sensen, Grasstümpfe, Hacken für Handwerks= 
leute und Zimmerleute 2c. anbelangt, so unterstütze ich 
die Rede des zweyten Herrn Präsidenten, welcher alles
	        
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