Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 751 — 
dona ukreise werden besonders viel magere Ochsen aus Oe- 
sterreich eingefuͤhrt; damit verrichtet der Bauer seine 
Feldarbeit, macht sie fett und verkauft sie dann mit 
betraͤchtlichem Vortheil an Metzger. In staatswirthschaft- 
licher Ruͤcksicht ist durch die erzielte Werthsvermehrung 
eben so viel gewonnen, als wenn statt der Mastung jun- 
ges Vieh angezogen würde, es müßte dann die Mastung 
unterbléiben oder sehr vermindert werden; noch ist das 
bey zu berücksichtigen, daß auch für die Gerbereyen die 
Häute dieser schweren Ochsen zu Sohlleder sehr nothwen- 
dig sind, da im Land selbst keine so schweren Ochsen ge- 
zogen werden können. Ich beantrage daher eher eine 
Verminderung als Erhbhung des Eingangszolles. 
Die Häute, meine Herren, sind auch schon häufig 
erwähnt und dafür und dagegen gesprochen worden. Es 
ist ein im ganzen Tarif durchgeführtes Princip, die in- 
ländischen Gewerbe durch freyen Eingang der rohen 
Materialien und Belegung des verfertigten Fabrikats zu 
schützen; mir scheint, ein Eingangszoll von 15 fl. für 
Leder um so mehr hinlänglich, die inländischen Gerbereyen 
zu schützen, als die Ausfuhr von gegerbtem Leder nicht 
bedeutend, und es von einem sehr schlechten Zustand un- 
serer Gerbereyen zeigen müßte, wenn ausländische Ger- 
berepen das rohe Leder bep uns kaufen, und bereitet 
nebst den Transportkosten und dem Eingangszoll von 
16 fl. noch zum Nachtheil unserer Gerbereyen wieder ein- 
führen sollten kodnnen. Ich beantrage daher, auch hie- 
rin es bey dem Tarif zu belassen, um so mehr, als 
ein Ausgangszoll von 5 fl. per Centner auf rohes Le- 
der den Preis desselben zum Nachtheil der Viehzucht 
mehr als um diese 5 fl. herunterdrücken würde. 
Auch wegen Haasenbälgen wurde auf Erhöhung 
des Ausgangszolles angetragen, die sich eben so wenig 
als jene aufs Häute rechtfertigen läßt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.