Ueber Garne, nicht die oft berührten Baumwollen-, son-
dern die Leinengarne, sagt der Herr Coreferent Seite 104
feines Vortrages: „Seit der Tarif vom December 1826
„den Zoll von 50 auf 64 kr. per Centner herabsetzte,
„wird besonders aus dem Unterdonaukreise das rohe
„„Garn nach Oesterreich verkauft, welches zum Schutz seiner
„Leinenfabrikation die Einfuhr feiner Leinen ganz ver-
„bothen hat.“ Aus diesem und dem Folgenden geht hervor,
daß Leinwand nicht, wohl aber Garn nach Oesterreich ein-
geführt werden darf, und daß diese Ausfuhr sehr beträcht-
lich ist, indem nicht wensger als 1400 Centner aus dem
Unterdonaukreise allein ausgingen. Es wäre ohne Zwei-
sel vortheilhafter, das Garn bearbeitet als Leinwand aus-
zuführen, um auch diesen Arbeitslohn dem Land zu er-
halten, nachdem aber nicht zu erwarten ist, durch Er-
schwerung der Garnausfuhr Oesterreich zu veranlassen, die
Leinwandeinfuhr, zu gestatten, nachdem das Garn ein ver-
käuflicher Artikel ist, während die Leinwand nicht begehrt
ist, wenigstens nach Oesterreich gar nicht eingeführt werden
kann, wenn auch die Preise noch niedriger stünden, nach-
dem an Garn und Leinwand samt dileser bedeutenden
Ausfuhr noch Ueberfluß ist, so würde die Erhöhung des
Ausgangszolles der inländischen Leinwandfabrikation nichts
nützen, sondern nur dem Landwirth, der das Garn um
den hdhern Joll wohlfeiler verkaufen müßte, zur Last fal-
len. Daher ich den Antrag dahin stelle, es bey dem Joll
von 604 kr. zu belassen.
Das Eisen belangend, so steht den inländischen
Werken noch ein weites Feld in Verbesserung ihres Er-
zeugnisses, und damit verbundener Erhöhung des Wer-
thes, und somit auch des Ertrags ihrer Werke offen, in-
dem, während inländisches Eisen zu 23 fl. — 14 fl. be-
zahlt wird, sehr viel steyerisches Eisen im Unterdonau-
kreise zu 28 fl. bis 223 fl. bearbeitet wird, und dieses den