Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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lich der Ausführung der Idee der Handelsfeeyheit 
der rechte Moment noch nicht gekommen seny, sondern 
wegen mehrerer Beziehungen nach außen erst herbep- 
geführt werden müsse, wozu die Handelsvereine der 
Staaten sich als kräftigstes Mittel darstellen. Es wird 
daher von mir der vorgelegte Zolltarif blos als ein pro- 
visorischer angesehen, und zwar um so mehr, als die 
k. Staatsregierung selbst die Befugnisse zur Verände- 
rung der ZJollsätze verlangt, und bis zum Jahr 1831 
die Bewilligung der Kammer der Abgeordneten hiezu er- 
halten hat. 
Hiernach ist für mich blos die Frage gegeben, ob 
durch den vorgelegten Tarif mit gleich schonender 
Rücksicht aller Staatsbürger, der Consumenten so- 
wohl als der Producenten, Fabrikanten und Handels- 
leute, der finanzielle Zweck erreicht werden wird. — 
Obwohl die vorliegenden Jolltarife auf die Er- 
reichung beypder, meiner Ansicht nach, heterogener Zwecke 
gerichtet sind, so wird sich doch mit einiger Wahrschein- 
lichkeit beurtheilen lassen, ob bey dem einen oder dem 
andern Tarif oder bey einer Mischung aller die Fi- 
nanzen sich wohl befinden werden. 
Ich gehe von dem Grundsatze aub, daß hohe Zölle 
nicht immer der Casse die ergiebigste Einnahme bringen, 
sondern daß dieses nur bey mäßigen Zdllen der Fall 
ist, und stimme daher aus bereits von mehrern Rednern 
vor mir angeführten Gründen für mäßige Zdlle. 
Was ich „mäßig“ nenne, kann ich weder in ei- 
nem allgemeinen Begriff geben, noch zu dem Ende alle 
Positionen der verschiedenen vorliegenden Jolltarife vom 
Jahre 1810, 1820 und 1828 durchgehen. Der Be- 
griff „mäßig“ ist zwar relativ, und ich werde daher 
bey der Abstimmung mir theils aus diesem, theils aus 
jenem die Ansätze eigen machen, wobey ich noch be- 
merke, daß ein Joll, der auf einem Lurusartikel beruhr,
	        
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