Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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hiernächst, wenn sie nicht alle Fabrikate desselben Ar- 
tikels treffen, sich mit der Gerechtigkeit nicht vertra- 
gen, so stimme ich dafür: 
„es bey dem geringen Eingangszzollsatz vom 
„Jahre 1820 zu belassen.“ 
Der Abg. Heinzelmann: Ich erlaube mir 
jetzt, statt am Schlusse, zu sprechen, weil ich noch ein 
paar Anträge zu machen habe, welche vielleicht von ei- 
nem nachfolgenden Redner unterstützt werden. 
In unserer Abstimmung über die JZollordnung 
kommt nichts wegen der Handelsreisenden vor, welche 
Abgabe solche ferner zu bezohlen hätten. Dagegen aber 
finde ich im Separatvotum des Herrn von Utzschnei- 
der einen sehr strengen Antrag gegen sie, was mich 
veranlaßt, dagegen zu sprechen, obgleich es in die 
Augen leuchtet, daß derselbe unausführbar ist. Man 
soll nämlich die Handelsreisenden blos während der Dauer 
der Jahrmärkte zulassen. So etwas wird in keinem Lande 
Europa's verlangt, er ist wirklich ungerecht. Man er- 
wäge die verschiedenen Epochen der Jahrmärkte, die 
weite Entfernung, aus der oft Handelsreisende her- 
kommen, und daß auch Bayern Handelsreisende nach 
außen sendet. Statt dieses, gelind gesprochen, viel 
zu harten Antrags beantrage ich: 
„daß die Regierung gebeten werde, die freme 
„den Handelsreisenden, nach Inhalt des Ge- 
„setzes vom Jahre 1325, rücksichtlich der von 
„denselben, nach der Grundlage der Reciproci= 
„tät, zu zahlenden Abgabe auch ferner zu 
„behandeln.“ 
Ueberdies hilft hier auch Strenge durchaus nichts; 
der Ausländer bedient sich schon jetzt für seine Geschäfte 
häufig bayrischer Reisenden, welche jede Abgabe zu um- 
gehen wissen, und daher würde Schärfung solcher Maß- 
regeln nichts helfen.
	        
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