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wird. Besonders fühlt sich ein geehrtes Mitglled gegen-
über, Herr Carl Graf von Seinsheim, berufen, sich
gegen dieses Gesetz wiederholt und lebhaft auszusprechen.
Er versichert, seine Meynung offen auszusprechen, auch
wenn der Scheiterhaufen neben ihm lodern würde. Nicht
der Feind des Gewerbsgesetzes ist es, welcher hier die
Auto-da-se's zu erwarten hätte. Ueberhaupt ist hier jede
Meynung frey und mir insbesondere ist der Mann achtbar,
welcher ohne Schlangenwendungen und umsichtsvolle Rück-
sichten seine Mepnung so gerade heraussagt, wie sie in
ihm liegt. Gern reiche ich daher dem Mitgliede gegen-
über meine Hand, aber in der Sache selbst bin ich der
entgegengesetzten Meynung. Ich kann mich über diesen
Gegenstand heute, da er nicht auf der Tagsordnung steht,
nicht ausführlich verbreiten, aber selbst der Herr Bürger-
meister der Hauptstadt hat zugestanden, daß die Gewerbe
seit 3 Jahren, also seit der Einführung des Gewerbsge-
setzes, sich äußerst vervollkommnet haben. Ich muß bestä-
tigen, daß sich nicht blos die Zahl der Gewerbtreibenden,
sondern die Zahl der Gewerbsgattungen seitdem vermehrt
haben, und wenn dem Herrn Reglierungsdirector, Grafen
von Seinsheim, Fälle bekannt sind, in welchen Leute
zu ihm gekommen sind und der Regierung Vorwürfe dar-
über gemacht haben, daß sie ihnen eine begehrte Concession
zu einem Gewerbe ertheilt, so muß ich dagegen anfüh-
ren, daß mir hundert und hundert Fälle bekannt sind,
in welchen die Kreisregierungen den Dank derjenigen ge-
ärndtet haben, welchen sse gegen zu ängstliche Ansichten
der Magistrate Schutz und Concession ertheilt haben. Es
wird angeführt, daß in mancher Stadt der Werth der
Häuser seit dem Gewerbsgesetze schnell um mehr als
20 PCt. gestiegen sep, und daß manche Bürgerstoch-
ter dem Gewerbsgesetze ihre Verheurathung verdanke.
Doch ich will dieses nicht weiter ausführen; ohnehin würde
ein Mitglied nach mir das Gegenstück dazu ausmahlen.