Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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bietet  die  Ausfuhr  ungeschnittenen  Holzes,  dagegen
zahlt  bey  uns  das  auf  der  Rodach  eingehende  geschnirtene
  Holz  nur  14  kr.  vom  Gulden  Werth,  was  den
dortigen  zahlreichen  Schneidmühlen  nachtheilig  ist.  Ich
beantrage  den  Zoll  von  6  kr.  vom  Gulden  Werthe.

Baumwollenwaaren  mdgen  allerdings  dem
höchsten  Jollsatze  unterworfen  werden,  d.  i.  dem  Zolle
von  20  fl.;  denn  nach  meiner  Meinung  ist  dieser  Satz
das  Marimum,  indem,  wie  ich  bereits  nachgewiesen,
hoͤhere  Sätze  die  Defraudation  sehr  gemehrt  haben.  Auch
haben  unsere  Baumwollenweberepen  die  Concurrenz  von
Fremden  nicht  zu  sehr  zu  fürchten;  jene  machen  die
feinsten  und  geschmackvollsten  Sachen  und  unsere  Ausfuhr
  (79386  Centner)  übersteigt  die  Einfuhr  (3002  C.)
um  vieles.

Derselbe  hohe  Joll  von  20  fl.  versteht  sich  auch
von  Strumpfwirkerwaaren.  Daß  aber  eine  einzige  zweckmäßige
  Maßregel  weit  wirksamer  sey  als  ein  hoher  Zoll,
zeigt  eben  das  Bepspiel  unserer  Strumpfwirkerepen.
Unsere  Regierung  hat  für  die  Verbesserung  derselben
Prämien  gegeben,  welche  zur  Anschaffung  besserer  Maschinen
  und  Stühle  verwendet  wurden,  und  dadurch
wurde  die  Strumpfwirkerey,  besonders  in  Schwabach,
Erlangen,  Redwiz  u.  a.  m.,  in  kurzer  Zeit  auf  einen
so  hohen  Grad  von  Vollkommenheit  gebracht,  daß  ihre
Leistungen  mit  jenen  der  englischen  die  Vergleichung
aushalten.  Einer  meiner  Freunde  brachte  aus  England
seiner  Frau  die  schdnsten  Strümpfe  mit  und  meinte,
welche  Seltenheit  er  vorzuzeigen  habe;  allein  man  hielt
andere  aus  (Schwabach  und  Redwiz  dagegen,  welche
feiner  und  —  wohlfeiler  waren.

Auch  bey  Schafwollenwaaren  war  die  Wirkung
des  hohen  Folles  die  Verminderung  der  offnen  Einfuhr
von  6  —  7000  Centner  auf  3000  Centner.  Gerade