Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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wird, werden die Weber selbst die inlaͤndischen Faͤrbe- 
reyen vorziehen. Gewaͤhren Sie den Fabrikanten diese 
milden Zollsaͤtze, so werden sie gern auf die bisherigen 
Beguͤnstigungen verzichten. Nur ist nothwendig, daß 
man das zu den Faͤrbereyen erfoderliche Material frey 
eingehen lasse. 
Nicht wohl gethan ist, Spiegelglaͤser ohne Unter- 
schied e inem Zollsatze zu unterwerfen. Man muß fünf 
Gattungen von Spiegeln unterscheiden. Die weißen 
Gußglasspiegel werden bey uns nicht gemacht, sondern 
aus Frankreich bezogen. Weiße Hohlglasspiegel werden 
meistens aus Boͤhmen eingefuͤhrt, aber meistens mit 
Fabrikaten bezahlt. Gruͤne Hohlglasspiegel werden auf 
bayerischen Glashuͤtten verfertigt, aber nicht in erfor- 
derlicher Menge. Für sämmtliche Gläser dieser Arten 
den Zoll recht tief herabzusetzen, scheint zweckgemäß zu 
sepn, um den Fabriken, welche derley Gläser schleifen, 
belegen und die Spiegel vollenden, den Bezug des Ma- 
terials zu erleichtern. In Ansehung der Salinta- 
feln (Gläser ohne Politur und Schliss), so wie der klei- 
nen in alle Welttheile gehenden Feldspiegel ergibt sich 
kein Anstand; wohl aber in Ansehung der sogenann- 
ten Judenmaßspiegel. Nach einer kleinen Schrift des 
Hrn. v. Stachelhausen habe ich früher angenom- 
men, daß die bayerischen Glashütten nicht so viel Ju- 
denmaßspiegel liefern, als die Schleifer und Spiegel- 
fabriken im Regen-, Obermain= und Rezatkreis verar- 
beiten. Neuerlich wird das Gegentheil behauptet, auf 
die unverkäuflichen Vorräthe in den Glashütten hinge- 
wiesen, und der Eingangszoll von 4 fl., ja von 10 fl. 
in Antrag gebracht. Eine solche ungeheure Jollerhd= 
hung würde die nächste Folge haben, die Böhmen zu 
zwingen, daß sie künftig ihre Spiegel selbst schleisen 
und absetzen, um so mehr, als sie das Queckfsilber leich- 
ter beziehen und durch die Nähe der Elbe den nächsten
	        
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