Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Abgeordneten Volkert begehrte Unterscheidung trockver 
und nasser Häute ist im Tarife bereits gemacht. Son- 
derbar scheiut mir die Belegung von Füllen unter einem 
Jahre mit einem Uusgangszoll von 4 fl. Es gibt andere 
Mittel, junge schdne Pferde im Lande zu erhalten, ols 
diesen der Pferdezucht selbst nachtheiligen Zwang, zunächst 
die Vorsorge, daß der Pferdezüchtler Pferde um gute 
Preise verkaufen kann. Unser bedeutender Actiohandel 
mit Vieh wird meistens mit Zugvieh, und insbesondere 
nach Tyrol und Italien mit Fohlen getrieben. 
In Ansehung des Ausgangs golles vom rohen Leinen- 
garn stimme ich nicht für die Erhdhung von 50 kr., son- 
dern mit dem Ministerium für b4 kr. Es mag seyn, daß 
den Webern im Unterdonaukreis der höhere Joll erwünscht 
ist; allein man kann nicht nachweisen, daß im Lande 
Mangel an Garn sey, und es ist natürlich, daß ein hd- 
herer Zoll zur Garnspinnerey nicht aufmuntere. 
Der Joll vom Getrelde scheint mir durch die Ver- 
schläge der Regierung unsern Bedürfnissen gemäß sehr ver- 
ständig regulirt. Uebertriebene Sdlle, wie sie Hr. von 
Utzschneider vorschlägt, würden mehrere getreidarme 
Gränzgegenden des Kbdnigreichs sehr in Nachtheil setzen 
und in Fällen des Mißwachses gerade zu Besorgnissen und 
zu Unheil führen. 
Endlich erwähne ich noch des wegen der fremden 
Handelsreisenden gestellten Antrages, aber nicht um ihn 
zu unterstützen, sondern um mich dagegen zu erklären. 
Mir scheint, daß gegenwärtig keine andern Fragen als jene, 
welche den Tarif betreffen, aufgestellt werden dürfen. 
Die Frage über die Behandlung der Handelsreisenden ge- 
hort zur Berathung über die Jollordnung. Dort hat sie 
die Regierung und die Kammer übergangen, und hiefür 
hatte man gute Gründe. Man ist nämlich überzeuge, 
daß unsrer Maßregel Retorsionen gegen die im Auslande
	        
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