Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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sehr häusigen Reisenden baperischer Haudelshäuser zu Fol- 
ge haben werden, und hat die Erfahrung gemacht, daß 
auswärtige Händler sich statt fremder Reisenden der In- 
länder bedienen, um der früher angeordneten Abgabe zu 
enigehen. Ueberhaupt halte ich dafür, daß nach dem 
Reglement dasjenige, was weder im Ausschusse noch in 
dieser Kammer von einem Mirgliede vorgebracht worden, 
(wenn es auch in Oruckschriften vertheilt würde,) von dem 
Hrn. Präsidenten bey der Fragestellung außer Berücksich- 
tigung bleiben werde. 
Der Abgeordnete von Anns: Allzuscharf macht 
schartig, meine Herren! Dieß ist ein alres bewährtes 
deutsches Sprichwort. 
Solcher Natur sind die uns von unserem sehr verehr- 
ten Herrn Collegen v. Utzschneider vorgelegten Joll- 
sätze, von vielen Stimmen in der Kammer unterstützt. 
Warnend dagegen sagt ein lateinisches Sprüchwort: 
Medium tenucre beati, und an dieses halte ich 
mich bey der endlichen Abstimmung über vorliegenden Joll- 
tarif. 
Ganz richtig wurde uns vorgerechnet, daß die Joll- 
sätze in Bezug auf den Werth der Waare in gar keinem 
Verhältniß stehen. 
Ja, wenn das Schmugglercollegium eben so rech- 
nen würde, dann könnte ich mich auf einen Jollsatz auch 
von 200 fl. verstehen; alleln, meine Herren! derjenige, 
der sich zum verächtlichen Schmuggelgewerbe hingibt, ver- 
glelcht und rechnet nicht so wie wir; er hat nicht das Ob- 
ject und den Werth desselben im Auge, sondern lediglich 
den Joll; die SBo fl. — die roo fl., diese mochte er sich 
zueignen, diese find es, die ihn reizen, die es ihm auch 
leicht machen, Leure zu gewinnen, die das Einschmuggeln, 
ohne mindeste Gefahr für ihn, unternehmen.
	        
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