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dazu die Materialien einfuͤhren wollte, mußte fuͤr die
Letzteren 12 fl. und daruͤber zahlen. Die Rothfaͤrberey,
von deren Beguͤnstigung der Herr v. Oerthel sprach,
kenne ich, wie er selbst weiß, sehr genau; allein die
ganze Begünsiigung wird unndthig, wenn die Farbma-
terialien im Joll herabgesetzt werden, denn jene Begün-
stigung bestand nur in dem Vorrecht, die nöthigen Farb-
materialien um geringere Eingangszdlle beziehen zu dür-
sen. Bleiben dagegen die seitherigen hohen Sb5lle, so
muß, wie sich von selbst versteht, jene Begünstigung
auch allen Färbereyen gegeben werden.
Weine. Ein Zoll auf fremde Weine ist noth-
wendig; ich stimme selbst den vorgeschlagenen hohen
Z dllen bey, nur darf im äußersten Falle zwischen rothem
und weißem Weine kein Unterschied gemacht werden, und
wenn er ja bestehen sollte, so wäre der weiße Wein
höher zu belegen als der rothe, weil wir weiße Weine
im Ueberfluß, aber rothe nur wenige haben.
Potasche. Dieses Erzeugniß hat für unsere
fränkischen Gegenden einen großen Werth; es wird in
großer Menge von Böhmen eingeführt, und eben so in
Menge im Lande erzeuygt. Der inländische Bedarf er-
fordert nur einen Theil, deßhalb war es, vorzüglich für
den Handelsstand in Bamberg, ein bedeutender Aus= und
Durchsuhrartikel, bis in den untern Main= und Rheinge-
genden eine Concurrenz entstand, die unsern Activhandel
größtentheils zerstdrte. Nur in der Aufhebung der Weg-
gelder der Ein= und Ausfahrzdlle für diesen Artikel liegt
die Mdglichkeit, diesen Handel wieder neu zu beleben,
und da es ohnedieß unser Grundseatz ist, die Durchfuhr
frev zu geben, und den Ausfuhractiohandel mdglichst
zu erleichtern, so trage ich, consequent, auf diese Be-
frevungen an. Ich bin dadurch mit Herrn v. Utz-
schneider bis auf den von ihm vorgeschlagenen Aus-
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