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als ausschließige Regel hatte, bedurfte es keiner Tarifs-
abeheilung. Diese Abtheilung wird aber in dem Maße noth-
wendiger, als man durch Jollsätze einzelne Zweige staats-
wirthschaftlich treffen will, als die Jollsätze sich erhdhen.
Aber auch die Menge der Jollsätze muß wieder Gränzen
finden, um nicht durch eine übertriebene Ausscheidung
zu verwirren und zu schaden, — um nicht statt Deutlich-
keit Undeutlichkeit, statt Erleichterung für die Mani-
pulation nur Unbehülflichkeit zu veranlassen; wollte man
die Forderung zu weit treiben, so konnte man am Ende
auch verlangen, daß jedem Zollbeamten än der Glänze
ein förmliches Waarenlerikon mit den correspondirenden
Zollsätzen mitgetheilt werde. Dabey, meine Herren! dür-
fen Sie jedoch zum voraus überzeugt seyn, daß Blößen
und Lücken, welche dem Zoll= Berathungscomité allen-
falls entgangen wären, nicht unbeachtet gelassen werden
und daß von Seite der Regierung dem Wunsche der Kam-
mer wegen einer etwaigen Nachhülfe wohl ohne Beden-
ken werde entsprochen werden.
Zu B., die Sätze betreffend. Sehr viel ist im All-
gemeinen erinnert worden gegen die Höhe der Zoll-
sätze. Die Regierung dagegen ist sich bewußt, im steten
Hinblicke auf die obwaltenden Verhältnisse und auf alle
zu beachtenden Momente im Vergleiche mit den Zöllen
der Nachbarstaaten mäßige Jollsätze in Antrag gebracht
zu haben. Man rechne und repartire bey jedem einzelnen
Satze! — Die Regierung ist durchaus beruhigt, daß jene
Anschuldigungen, die vielleicht aus dem von einem sehr
geschätzten Redner, dem Herrn Abgeordneten Socher, ge-
gebenen Bilde der auf dem Wege lauernden Ritrer des
Mittelalters entnommen werden wollten, auf ihre das
Eigenthum ehrenden Anordnungen nicht passen können, aber
auch beruhigt ist sie gegen die Anschuldigung, welche in
der Aeußerung einer Stimme: „führe niche in Versuchung,