Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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als ausschließige Regel hatte, bedurfte es keiner Tarifs- 
abeheilung. Diese Abtheilung wird aber in dem Maße noth- 
wendiger, als man durch Jollsätze einzelne Zweige staats- 
wirthschaftlich treffen will, als die Jollsätze sich erhdhen. 
Aber auch die Menge der Jollsätze muß wieder Gränzen 
finden, um nicht durch eine übertriebene Ausscheidung 
zu verwirren und zu schaden, — um nicht statt Deutlich- 
keit Undeutlichkeit, statt Erleichterung für die Mani- 
pulation nur Unbehülflichkeit zu veranlassen; wollte man 
die Forderung zu weit treiben, so konnte man am Ende 
auch verlangen, daß jedem Zollbeamten än der Glänze 
ein förmliches Waarenlerikon mit den correspondirenden 
Zollsätzen mitgetheilt werde. Dabey, meine Herren! dür- 
fen Sie jedoch zum voraus überzeugt seyn, daß Blößen 
und Lücken, welche dem Zoll= Berathungscomité allen- 
falls entgangen wären, nicht unbeachtet gelassen werden 
und daß von Seite der Regierung dem Wunsche der Kam- 
mer wegen einer etwaigen Nachhülfe wohl ohne Beden- 
ken werde entsprochen werden. 
Zu B., die Sätze betreffend. Sehr viel ist im All- 
gemeinen erinnert worden gegen die Höhe der Zoll- 
sätze. Die Regierung dagegen ist sich bewußt, im steten 
Hinblicke auf die obwaltenden Verhältnisse und auf alle 
zu beachtenden Momente im Vergleiche mit den Zöllen 
der Nachbarstaaten mäßige Jollsätze in Antrag gebracht 
zu haben. Man rechne und repartire bey jedem einzelnen 
Satze! — Die Regierung ist durchaus beruhigt, daß jene 
Anschuldigungen, die vielleicht aus dem von einem sehr 
geschätzten Redner, dem Herrn Abgeordneten Socher, ge- 
gebenen Bilde der auf dem Wege lauernden Ritrer des 
Mittelalters entnommen werden wollten, auf ihre das 
Eigenthum ehrenden Anordnungen nicht passen können, aber 
auch beruhigt ist sie gegen die Anschuldigung, welche in 
der Aeußerung einer Stimme: „führe niche in Versuchung,
	        
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