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wo Industrie in Gewerben herrscht, da ist auch das Com-
merz — der Handel unentbehrlich. Landwirthschaft, Ge—
werbsindustrie und Handel sind Kinder des Beduͤrfnisses
und der Cultur, also zu einander nahe verwandt, zur
nehmlichen Familie gehoͤrig, sich wechselseitig befördernd
und unterstuͤtzend. Es waͤre irrig, den Handel und dessen
Einfluß zu verkennen. — Bedenken Sie, meine Herren,
daß der gefluͤgelte Handelsgott, gegen welchen besonders
eine Stimme sich erhoben, nicht blos nach außen schaue,
um uns Erzeugnisse des Auslandes zuzufuͤhren, sondern
auch um unsere Erzeugnisse auf die Maͤrkte des Auslandes
hinzuleiten. Sie haben aus des Herrn Abgeordneten Mer-
bel Darstellung mit Freude vernommen, welche Menge in-
ländischer Industrieerzeugnisse jährlich über die See in die
entferntesten Länder ziehet; — Achtung also jedem Zmei-
ge; — denn wahrer Handel hat seit langer Zeit auch
unserem Vaterlande Großes geleistet. Noch leben in Städ-
ten unseres Vaterlandes Angehdrige der Familien, welche
Schiffe zum Handel auf dem Meere unterhalten, — woelche
Besitzungen in andern Welttheilen gehabt, welche in Städ-
ten des Auslandes Straßen ihre Namen gegeben, — welche
sich zum höchsten Glanze empor geschwungen haben; deß-
wegen, meine Herren, keine Spaltung — keine Trennung,
wenn es das Allgemeine gilt; nur vereinte Kräfte machen
es moglich, das Größte zu vollbringen — die allge-
meine Wohlfahrt fest zu begründen.
Die Regierung glaubte, von diesen Ansichten ausge-
hend, alle Interessen zugleich — mit der nemlichen Sorg-
falt — mit gleicher Zuneigung — beachten und berücksichtigen
zu sollen, und diese Anerkennung in der Vorlage in dem
zu Ihrer Berathung gelangten Entwurf der Zollordnung
und des Jolltarifs ohne Rückhalt aussprechen zu sollen.
Mogen sich demnach, meine Herren, alle einzelnen
Interessen auflösen und vereinigen im großen Interesse des