Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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wo Industrie in Gewerben herrscht, da ist auch das Com- 
merz — der Handel unentbehrlich. Landwirthschaft, Ge— 
werbsindustrie und Handel sind Kinder des Beduͤrfnisses 
und der Cultur, also zu einander nahe verwandt, zur 
nehmlichen Familie gehoͤrig, sich wechselseitig befördernd 
und unterstuͤtzend. Es waͤre irrig, den Handel und dessen 
Einfluß zu verkennen. — Bedenken Sie, meine Herren, 
daß der gefluͤgelte Handelsgott, gegen welchen besonders 
eine Stimme sich erhoben, nicht blos nach außen schaue, 
um uns Erzeugnisse des Auslandes zuzufuͤhren, sondern 
auch um unsere Erzeugnisse auf die Maͤrkte des Auslandes 
hinzuleiten. Sie haben aus des Herrn Abgeordneten Mer- 
bel Darstellung mit Freude vernommen, welche Menge in- 
ländischer Industrieerzeugnisse jährlich über die See in die 
entferntesten Länder ziehet; — Achtung also jedem Zmei- 
ge; — denn wahrer Handel hat seit langer Zeit auch 
unserem Vaterlande Großes geleistet. Noch leben in Städ- 
ten unseres Vaterlandes Angehdrige der Familien, welche 
Schiffe zum Handel auf dem Meere unterhalten, — woelche 
Besitzungen in andern Welttheilen gehabt, welche in Städ- 
ten des Auslandes Straßen ihre Namen gegeben, — welche 
sich zum höchsten Glanze empor geschwungen haben; deß- 
wegen, meine Herren, keine Spaltung — keine Trennung, 
wenn es das Allgemeine gilt; nur vereinte Kräfte machen 
es moglich, das Größte zu vollbringen — die allge- 
meine Wohlfahrt fest zu begründen. 
Die Regierung glaubte, von diesen Ansichten ausge- 
hend, alle Interessen zugleich — mit der nemlichen Sorg- 
falt — mit gleicher Zuneigung — beachten und berücksichtigen 
zu sollen, und diese Anerkennung in der Vorlage in dem 
zu Ihrer Berathung gelangten Entwurf der Zollordnung 
und des Jolltarifs ohne Rückhalt aussprechen zu sollen. 
Mogen sich demnach, meine Herren, alle einzelnen 
Interessen auflösen und vereinigen im großen Interesse des
	        
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