Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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C. Ebeuso ist es bep der dritten (S. 240—237.) 
Da hiebey nichts zu erinnern war, so fuhr 
der Abgeordnete Heffner als Berichterstatter fort: 
D. Die sechste Modif#ication der hohen Kammer der 
Reichsräthe wollte, daß die beyden Erzbischöfe 
und der zum Reichsrath ernannte katholische Bi- 
schof, wenn sie mit Grundvermögen dotirt seyn 
würden, in den Landrath jenes Kreises, wo der 
großte Theil ihrer Dotation liege, zu treten be- 
rechtigt seyen (S. 208. 
Mit Ausnahme zweyer Stimmen war der dritte Aus- 
schuß mit dieser Modification (S. 252.) einverstanden. 
Nach dem Beschlusse der hohen Kammer (257.) ward 
den beyden Erzbischöfen und dem katholischen Bischofe in 
dem besagten Falle der Dotation nur die active und pas- 
sive Wahlfähigkeit zugestanden. 
Die Kammer der Reichsräthe beskeht aber ganz auf 
ihrer Modisfication. 
Der dritte Ausschuß wiederholt hierauf nunmehr ganz 
einstimmend von acht anwesenden Mitgliedern das Gut- 
achten für die Annahme dieser Modification, welche von 
der Kaminer der Reichsräthe selbst gestellt werde, welcher 
doch mehr, als der Kammer der Abgeordneten daran ge- 
legen seyn müsse, daß unter den dortigen Mitgliedern die 
Gleichheit der Rechte erhalten werde. 
Der zweyte Präsident Häcker: Die Kämmer 
dor Reichsräthe beschloß eine Modifikation, vermdge wel- 
chen die beyden Erzbischdfe und der katholische Bischof, 
welche Mitglieder dieser Kammer sind, wenn ihre Kirchen 
mit liegenden Gütern dotirt seyn würden, sollten Mitglie- 
Verhandl. XIII. Band. 61
	        
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