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gung nicht geündert, sondern einem andern Bewegung-s-
grund nur etwas mehr Raum gegeben, nemlich, daß es
traurig wäte, wenn ein Gesetz, welches seit 10 Jahren
so sehnlich gewünscht und von den Ständen selbst proro-
cirt worden ist, jetzt wieder und zwar an einer Kleinig-
keit scheitern sollte. Ich habe daben auch dem Gedanken
Naum gegeben, wenn hinsichtlich der Formation des Land=
rathes bey Verminderung der Anzahl wählbarer Candi-
daten, in einem oder dem andern Kreise Schwierigkeiten
sich ergeben sollten, so kdunte ich dessen ungeachtet zu-
stimmen, weil dieses Gesetz kein intregrirender Theil der
Verfasfungs 5 Urkunde ist, und wenn sich Gebrechen darin
zeigen, es immer von der Staatsregierung und den Stän-
den abgeändert werden kann. In der Absicht, und um
um einmal ein Gesetz zu Stande zu bringen, habe ich
zugestimmt.
Der Abgeordnete Ziegler: Ich unterstütze ganz den
Antrag des zweyten Herrn Präsidenten, um so mehr, als
ich bey der frühern Berathung über das Gesetz, die Ein-
führung der Landräthe betreffend darauf angetragen ha-
be, daß man bep der passiven Wahlfähigkeit zum Land-
rathe durchaus mehr auf Intelligenz, Patriotismus und
kräftigen guten Willen, als auf Besitzthum sehen müsse. —
Ueber das von uns deßhalb beschlossene Steuersimplum
von 5 fl. mit der Kammer der Reichsräthe itzt noch einen
Handel auf Erhdhung dleser Summe zu 7 fl. 30 kr. einge-
hen wollen, finde ich unter der Würde dieser hohen Kam-
mer, und bestehe vielmehr darauf, die Wahlfähigkeit der
Candidaten für den Landrath um so weniger zu beschrän-
ken, als bey unsern Steuergesetzen mancher Bezirk von
Landeigenthümern ohne Gerichtsbarkeit ohnehin nicht
hinlänglich vertreten wird. Ich beantrage demnach, der
in Frage siehenden Modif#cation der Kammer der Reichsräthe
unfre Zustimmung nicht zu ertheilen. «