Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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gung nicht geündert, sondern einem andern Bewegung-s- 
grund nur etwas mehr Raum gegeben, nemlich, daß es 
traurig wäte, wenn ein Gesetz, welches seit 10 Jahren 
so sehnlich gewünscht und von den Ständen selbst proro- 
cirt worden ist, jetzt wieder und zwar an einer Kleinig- 
keit scheitern sollte. Ich habe daben auch dem Gedanken 
Naum gegeben, wenn hinsichtlich der Formation des Land= 
rathes bey Verminderung der Anzahl wählbarer Candi- 
daten, in einem oder dem andern Kreise Schwierigkeiten 
sich ergeben sollten, so kdunte ich dessen ungeachtet zu- 
stimmen, weil dieses Gesetz kein intregrirender Theil der 
Verfasfungs 5 Urkunde ist, und wenn sich Gebrechen darin 
zeigen, es immer von der Staatsregierung und den Stän- 
den abgeändert werden kann. In der Absicht, und um 
um einmal ein Gesetz zu Stande zu bringen, habe ich 
zugestimmt. 
Der Abgeordnete Ziegler: Ich unterstütze ganz den 
Antrag des zweyten Herrn Präsidenten, um so mehr, als 
ich bey der frühern Berathung über das Gesetz, die Ein- 
führung der Landräthe betreffend darauf angetragen ha- 
be, daß man bep der passiven Wahlfähigkeit zum Land- 
rathe durchaus mehr auf Intelligenz, Patriotismus und 
kräftigen guten Willen, als auf Besitzthum sehen müsse. — 
Ueber das von uns deßhalb beschlossene Steuersimplum 
von 5 fl. mit der Kammer der Reichsräthe itzt noch einen 
Handel auf Erhdhung dleser Summe zu 7 fl. 30 kr. einge- 
hen wollen, finde ich unter der Würde dieser hohen Kam- 
mer, und bestehe vielmehr darauf, die Wahlfähigkeit der 
Candidaten für den Landrath um so weniger zu beschrän- 
ken, als bey unsern Steuergesetzen mancher Bezirk von 
Landeigenthümern ohne Gerichtsbarkeit ohnehin nicht 
hinlänglich vertreten wird. Ich beantrage demnach, der 
in Frage siehenden Modif#cation der Kammer der Reichsräthe 
unfre Zustimmung nicht zu ertheilen. «
	        
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