Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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gegen sie erweitern; für jene Ansicht finde ich keinen hin- 
reichenden Grund, für diese den erheblichen Grund, daß 
bey einem größern Kreise der Wählbaren weit mehr In- 
felligenz zur Disposition der Wähler für das wichtige In- 
stitut des Landrathes gestellt ist, als bey einem engem 
Kreise, und Intelligenz beym Landrathe eben so erwünsche, 
ja nothwendig ist, als in unserer Versammlung. 
Ich trage daher darauf an, die hohe Kammer möge 
auf ihrem frühern Beschlusse beharren und der Kammer 
der Reichsräthe nicht beystimmen. 
Der Abgeordnete DOr. Rudhart: Ich habe in An- 
sehung dieser Frage mit dem Ministerium gestimmt, und 
siimme wiederholt mit demselben. Ich halte dafür, daß 
diese Kammer sich nur durch Gründe bestimmen, nicht 
aber mit sich handeln lasse, und ich theile mit dem Aus- 
schusse weder seine Besorgniß noch seine Hoffnung. 
Nicht seine Besorgniß, daß die Kammer der Reichs- 
raͤthe das ganze Gesetz verwerfen werde, wenn wir ibrer 
Modification nicht zustimmen, denn der Vorschlag den 
sie uns macht, ist neu, — sie wird also, wenn wir dem— 
selben nicht beystimmen, doch noch eine Erwiederung ma- 
chen müssen, und ich hoffe, sie werde in der Beystimmung 
zu unserm Beschlusse bestehen. Ich hoffe dieses um so 
mehr, als die Kammer der Reichsräthe gerade durch die 
Verminderung des zur Wahl eines Landrathes erforder- 
lichen Steuerminimums um 2 fl. 30 kr. ihre Bereitwillig- 
keit, sich uns zu nähern, angedeutet hat. Sie hat da- 
durch gezeigt, daß sie einsehe, daß der einzige Grund, 
welcher für die Erhbhung des Steuerminimums auf 10 fl. 
spricht, nämlich die Uebereinstimmung mit den Wahlen 
zur Ständeversammlung nicht hinreichend sep; sie erkenm, 
daß durch die Bedingung eines Steuersimplums von 10 fl.
	        
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