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gegen sie erweitern; für jene Ansicht finde ich keinen hin-
reichenden Grund, für diese den erheblichen Grund, daß
bey einem größern Kreise der Wählbaren weit mehr In-
felligenz zur Disposition der Wähler für das wichtige In-
stitut des Landrathes gestellt ist, als bey einem engem
Kreise, und Intelligenz beym Landrathe eben so erwünsche,
ja nothwendig ist, als in unserer Versammlung.
Ich trage daher darauf an, die hohe Kammer möge
auf ihrem frühern Beschlusse beharren und der Kammer
der Reichsräthe nicht beystimmen.
Der Abgeordnete DOr. Rudhart: Ich habe in An-
sehung dieser Frage mit dem Ministerium gestimmt, und
siimme wiederholt mit demselben. Ich halte dafür, daß
diese Kammer sich nur durch Gründe bestimmen, nicht
aber mit sich handeln lasse, und ich theile mit dem Aus-
schusse weder seine Besorgniß noch seine Hoffnung.
Nicht seine Besorgniß, daß die Kammer der Reichs-
raͤthe das ganze Gesetz verwerfen werde, wenn wir ibrer
Modification nicht zustimmen, denn der Vorschlag den
sie uns macht, ist neu, — sie wird also, wenn wir dem—
selben nicht beystimmen, doch noch eine Erwiederung ma-
chen müssen, und ich hoffe, sie werde in der Beystimmung
zu unserm Beschlusse bestehen. Ich hoffe dieses um so
mehr, als die Kammer der Reichsräthe gerade durch die
Verminderung des zur Wahl eines Landrathes erforder-
lichen Steuerminimums um 2 fl. 30 kr. ihre Bereitwillig-
keit, sich uns zu nähern, angedeutet hat. Sie hat da-
durch gezeigt, daß sie einsehe, daß der einzige Grund,
welcher für die Erhbhung des Steuerminimums auf 10 fl.
spricht, nämlich die Uebereinstimmung mit den Wahlen
zur Ständeversammlung nicht hinreichend sep; sie erkenm,
daß durch die Bedingung eines Steuersimplums von 10 fl.