Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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heben. Die Kammer der Abgeordneten konnte dieser Meo- 
dification ihre Zustimmung nicht ertheilen, eben weil die 
Kammer der Reichsräthe die passive Wahlfähigkeit von 
einem Srteuersimplum von 10 fl. abhängig machen und 
hiermit die Wahl der Candidaten sehr beschränken wollte. 
Auch dieses Verhällniß hat sich nun geändert. Die 
Kammer der Reichsräthe gibt nun schon einige Erweite- 
rung der passiven Wahlfühigkeit zu, und wir können mit 
Recht erwarten, daß sie den wichtigen Gründen für die 
noch größere Erweiterung derselben Gehbr geben und mit 
der Kammer der Abgeordneten den 9. 9. des Gesetzent- 
wurfes unverändert annehmen werde. 
Hiermit treten also wieder dieselben Verhältnisse ein, 
wie sie zu der Zeit bestanden, als die Kammer vorge- 
nannten Wunsch äußerte, und es liegt nun kein Grund mehr 
vor, dieser eigentlich von der Kammer der Abgeordneten 
ausgehbenden Modification die Zustimmung zu versagen. 
Im Gegentheile wird ein klügeres Nachgeben in diesem 
Puncte der Kammer der Reichsräthe die Ueberzeugung 
gewähren, wie sehr die Kammer der Abgeordneten geneigt 
sep, jedem Wunsche der Kammer der Reichsräthe zu ent- 
sprechen, insofern er nur immer mit ihrer Ueberzeugung 
und dem wahren Wohle des Ganzen verträglich ist. 
Ich begutachte im Einverständnisse mit dem Aus- 
schusse die Annahme dieser Modification. 
Der vom Präsidium hierauf gestellten Frage zu folge, 
ob die Kammer der Abgeordneten der Modification der 
Kammer der Reichsräthe sub lit. G ihre Zustim- 
mung ertheile, 
wurde 
einstimmig beschlossen, daß derselben beyzustimmen sev. 
Der Abgcordnete Heffner fortfahrend: 
H. Pon der XVI. Modifirarion nimmt die Kammer 
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