Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Die 
Kammer der Abgeordneten 
an 
die Kammer der Reichsraͤthe. 
Auf die gefällige jenseitige Mittheilung vom 10. I. M. 
hat die Kammer der Abgeordneten über den Gesetzentwurf- 
die Einführung der Landräthe betr., nach Vernehmung 
ihres dritten Ausschusses in heutiger dffentlicher Sitzung 
nochmals berathen und beschlossen, daß 
zu A. der nunmehr abgeänderten Fassung der Modi- 
fication I. zum §. 1. nur unter der Bedingung zugestimmt 
werden kdune, daß der für die Classe der adelichen Guts- 
besitzer mit Gerichtsbarkeit gemachte Vorbehalt wegfalle. 
Zu B. zur Modification II., so wie 
zu C. zur Modification III. ist nach vollem Einver- 
ständnisse nichts mehr zu erinnern. 
Zu D. zur Modification VI., wie solche von Seiten 
der Kammer der Reichsräthe beantragt ist, gibe die 
Kammer der Abgeorduncten ihre unbedingte Zustimmung. 
Dagegen glaubt die Kammer der Abgeordneten 
zu E. der Modification VII. ihre Zustimmung ver- 
sagen und bep der Fassung des Gesetzes nach §F. 9 stehen 
bleiben zu müussen. · 
Zu F. Bey vollem Einverständniß ist zur Modifica- 
tion X. nichts mehr zu erinnern. 
Zu G. Zur Modifscation XV. gibt die Kammer der 
Abgeordneten ihre unbedingte Zustimmung. 
Zu H. Ueber die Fassung des 9. 10. des Gesetzes 
ist nach nunmehrigem Einverständniß nichts mehr zu er- 
innern.
	        
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