Full text: Die Geschichte Württembergs.

142 III. Wũrttembera ass Herzogibum. 
friedenheit mit dem ihm ausgesetzten Gehalte den Landständen mit Abdankung ge- 
droht, damit er als Feldherr in kaiserlichen Diensten „seine Fortune“ machen 
könne. Man hatte ihn aber durch ein Geschenk von 50000 fl. festgehalten. 
Frankreich gegenüber hatte er sich nicht mannhaft und würdig gezeigt; war er 
doch nach Straßburgs Raub zu Ludwig XIV. gereist, um ihm seine Aufwartung 
zu machen! Auf die Bitte der Landstände erklärte der Kaiser den Erbprinzen 
Eberhard Ludwig für volljährig „seiner fürstlichen Qualitäten und sonder- 
baren Fähigkeiten wegen, auch weil des Landes Lage eine beständige Regierung 
erfordere.“ — Friedrich Karl zog sich nach Winnenden zurück, wo er auf 
seinem Schloß Winnenthal im Jahr 1698 starb. Durch seinen Sohn Karl 
Alexander ist er der Stammvater der dritten Mömpelgarder oder Winnen- 
der Linie. 
8. 4. 
Herzog Eberhard Kudwig. Die Wirthschaft der Grävenitz 1693—1733. 
„Nichtes Heiliges ist mebr, es lösen 
Sich alle Bande frommer Schen; 
Der Gute räumt den Platz dem Bösen, 
Unr alle Laster walten frei.“ 
Schiller. 
1693 Bald nach dem Regierungsantritt des slebzehnjährigen Herzogs unternahmen 
bis die Franzosen einen zweiten Raubzug nach Schwaben. Sie drangen über Pforz- 
1733. heim in Württemberg ein und zerstörten Marbach, Beilstein, Backnang, 
Winnenden und Vaihingen. Das Land hatte eine Kontribution von 
400000 Thalern und für die Kriegsdauer eine vierteljährige Steuer von 25000 
Thalern zu bezahlen. Um dieses Geld zu erzwingen, nahmen die Feinde sechzehn 
der angesehensten Männer als Geiseln mit, welche, weil die ungeheure Summe 
nicht schnell genug bezahlt werden konnte, in Frankreich so barbarisch behandelt 
wurden, daß zwei von ihnen an den erlittenen Qualen starben. Die andern 
wurden nach dreijähriger Gefangenschaft entlassen, als ihre Verwandten den Rest 
der Kontribution bezahlten. — Der Frieden von Ryswikk(1697) brachte endlich 
den ersehnten Friedenschluß mit der für die Protestanten schlimmen Klausel, „daß 
die katholische Rellglon da verbleiben solle, wo sie während der letzten Kriege von 
den Franzosen mit Gewalt eingeführt worden war.“ Dies traf hauptsächlich die 
Pfalz und Mömpelgard 1). 
Württemberg war in den letzten Kriegen um 150000 Einwohner ärmer 
geworden. Ein Theil dieses Abgangs wurde wieder ersetzt durch die Aufnahme 
von Waldensern 2) (1699), welche von dem Herzog von Savoyen aus ihren 
piemontesischen Thälern vertrieben worden waren. In den Aemtern Maulbronn, 
Calw, Brackenheim wurden ihnen Gegenden angewiesen, wo sie die Gemeinden 
Corres, Groß= und Kleinvillars, Neuhengstett, Nordhausen, Pinache, Serres, 
Perouse u. a. gründeten. Auch in Stuttgart, Ludwigsburg, Dürrmenz und 
1) Zu den wenigen protestantischen Gesandten, welche genannte Klausel unter- 
schrieben, gehörte auch der württembergische, Kulpis. Man sagt, er habe es in be- 
trunkenem Zustande gethan. Ludwig ließ sogleich nach dem Friedensschluß in Mömpel- 
gard den katholischen Gottesdienst einführen, das dortige Kollegium mit Katholiken 
besetzen, nahm auch mehrere dazu gehörige Herrschaften in Besitz, ohne auf die Klagen 
Eberhard Ludwigs zu hören. 
2) S. S. 42.
	        
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