Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

300

Prüfung  (Fortsetzung).

—  Militärbüchsenmacher  88.  30,  04.  246,  Anderung
  67.  13,  78.  120,  88.  30,  94.  213,  7  95.
5,  96.  284,  98.  228,  99.  305,  06.  7,

wiederholte  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst
02.  265,  desgl.  in  der  russischen  Sprache  01.
236,  359,  02.  178,  desgl.  englischer  02.  178,
Abweichungen  von  der  neuen  Rechtschreibung  sind
zunächst  nicht  als  Fehler  zu  rechnen  02.  360,

der  Eisenbahnbeamten  81.  227,  87.  155,  Fähnrichs-,
  s.  das.,

der  Festungsbauofsiziere  02.  75,

—  zum  Feuerwerksleutnant  67.  137,
00.  321,  Anderung  78.  254,  79.  141,  93.  279,
#.  191,  Nachträge  75.  24,  80.  258,  S9.
"S  .  tritt  außer  Kraft  02.  149,  Forstdienst  s.
as.,

Wegsall  für  Hauptleute  und  Oberleutnants  der
Feldartillerie  107,  —  im  Hufbeschlag  68.  128,
72.  38,  und  Erteilung  von  Zeugnissen  zum  Betriebe
  des  Hufbeschlaggewerbes  85.  35,

—  der  Gesuche  der  präkludierten  invaliden
Mannschaften  aus  dem  Feldzuge  1870/71  um
Unterstützungen  84.  139,

—  zur  Aufnahme  in  die  Kriegsakademie  75.
258,  der  Kriegsschüler  zum  Offizier  71.  301,

nicht  im  Gebrauch  befindlicher  Maße  und  Gewichte
  96.  147,  der  Liquidationen  über  Geldvergütigung
  für  Munitionsmaterialien  80.  190,
Shir  den  oberen  Militärverwaltungsdienst  08.

—  bei  der  Obermilitärexaminationskommission
75.  261,  Anmeldungen  zu  den  —  709.  153,
Berufung  der  Examinanden  79.  154,

—  s.  auch  Offizier=  —,  Portepeefähnrichs--  —,

—  zum  Oberstabsarzt  70.  44  und  Beilage,
81.  164  und  Beilage,

zum  Oberroßarzt  92.75,  Verstöße  gegen  die  neue
Rechtschreibung  sind  zunächst  nicht  als  Fehler  zu
rechnen  02.  360,

—  in  der  englischen  und  griechischen  Sprache
für  Offizieraspiranten  81.  139,  83.  178,

—  der  Versorgungsansprüche  invalider  Militärs,
  Instruktion  70.  172,  neue  Instruktion  77.
150,  Nachtrag  84.  89,  Abänderung  81.  170,
tritt  außer  Kraft  00.  308,

—  der  Zahlmeisterapplikanten  76.  68,

Gebührnisse  der  Unterärzte  beim  Kommando
zum  Ablegen  der  Staats=  —  80.  251,  desgl.  der
Sanitätsoffiziere  zur  Ablegung  der  militärärztlichen
  90.  129,  Tagegelder  für  Offiziere,  welche
zu  —  kommandiert  werden  74.  132,  von  Waffenmeistern
  87.  244,  300,  94.  287,  97.  248,  Anderungen
  92.  1,  02.  33,  05.  171,  von  Waffenrevisoren
  88.  30,  Abänderung  94.  213,°  95.

Prüsung  (Fortsetzung).

5,  96.  284,  tritt  außer  Kraft  04.  247,  Reisekosten
  und  Tagegelder  für  Zahlmeisteraspiranten
für  die  Reise  zur  Ablegung  und  zurück  79.  172,
80.  103.

Prüfungskommissioun  für  Ober-Militärärzte  fällt
weg  01.  73,  für  Hauptleute  und  Oberleutnants
der  Artillerie  74.  241,  Fortsall  derselben  95.
142,  für  Einjährig-Freiwillige  in  Württemberg
73.  9,  für  Einjährig-Freiwillige  in  der  englischen
  und  russischen  Sprache  01.  236,  359,  02.
178,  Verzeichnis  der  —  für  Einjährig-Freiwillige
02.  290,  —  in  Allenstein  06.  1

—  (.  auch  Artillerie-,  Gewehr-  —.
Prüfungsorduung,  für  die  mittleren  und  unteren
Peamten  der  Staats--Eisenbahnverwaltung  87.
5,
für  die  im  Büreau=  und  Kassendienste  bei  den
Regierungen  21  berräsidien  anzustellenden  Beamten
  94.  253.

Prüfungsprädikat.  Vorschläge  zur  Beförderung
von  Unterroßärzten  zu  Roßärzten  sind  abhängig
vom  —  81.  165.

Prüfungsschießen,  Einzel-,  Aufgaben  90.  146,
91.  189,  92.  160,  93.  98,  128,  94.  149,  95.
117,  96.  119,  97.  158,  im  Gelände  05.  9.

Prüfungstermin  vor  der  Obermilitärexaminationskommission,
  wann  die  Examinanden  in  Berlin
eintressen  müssen,  Wohnung,  Reisekompetenzen  75.
261,  90.  193,

—  s.  auch  der  Obermilitärepaminationskommission,
  Offizier-,  Portepeefähnrichsprüfungen.

Prüm,  Meldeamt  63.

Publikum,  Verhütung  von  Flurbeschädigungen  bei
den  Truppenübungen  durch  das  —  83.  127,  85.

Pufser  -  «  «

Ins-erschranme  Ersatz  der  —  für  die  aptierten
Zündnadelwaffen  72.  293,  Verkauf  und  Preis
83.  117.

Pulver,  Behältnisse  zur  Aufbewahrung  79.  47,
Aufbewahrung  getrennt  von  Zündhütchen  69.  14,
Beförderung  mit  der  Eisenbahn  81.  187,  Mehrkosten
  bei  Verabfolgung  von  Platzpatronen  an
Stelle  losen  —  an  die  Kavallerie,  Artillerie  und
Train,  69.  119,  Preise  für  Gewehr--  —  78.  202,
79.  6,  81.  136,  144,  85.  148,  bei  Versendung
von  —  dürfen  den  Frachtbriefen  keine  Requisitionsscheine
  beigefügt  werden  80.  236,  Vorschrift  für
die  Untersuchung  usw.  des  Füllpulvers  für  Shrapnels
  und  Gewehrpulver  71  99.  431,  desgl.  Gew.
8  P.  und  Pl.  P.  P.  97.  300,  98.  146,  01.

—  s.  auch  Munition,  Patronen,  Sprengstoffe.

Pulverarbeiten,  dazu  dürfen  Mannschaften  der