1496
bis
1498.
66 III. Württemberg als Herzogthum.
schen und religilösen Angelegenheiten Deutschlands wurde. Ganz
im Sinne Eberhards im Bart hat Christoph mit Klugheit und Vorsicht,
mit Entschlossenheit und Ausdauer und voller, hingebender Liebe zu seinem Volke
dessen Rechte gewahrt, befestigt und ausgedehnt und damit ein Werk welterge-
führt, das König Wilhelm der Vollendung zuführte. Von Christophs segens-
reicher Arbeit gilt mit allem Recht das Wort Göthes:
„Was glänzt, ist für den Augenblick geboren,
Das Aechte bleibt der Nachwelt unverloren.“
§. 26.
Ende Herzog SEberhards I. Sberhard II. 1496—1498.
„Die Stätte, die ein guter Mensch betrat,
Ist eingeweiht nach hundert Jahren klingt
Sein Wort und seine That dem Enkel wieder b
öthe.
„Wer mit dem Leben spielt, kömmt nie zurecht:
Wer sich nicht selbst befiehlt, bleibt immer ein Knecht.“
Göthe.
Der empfangenen Herzogswürde sollte sich Eberhard nicht lange mehr
erfreuen. Schon längere Zeit litt seine Gesundheit, die er in der Jugend
durch Ausschweifungen untergraben und später in anstrengender Arbeit nie ge-
schont hatte. Schon nach der Krankheit, die ihn während des Abschlusses des
Eßlinger Vertrags befiel, hatte er sein Testament gemacht. Kurz vor seinem
Ende erinnerte er noch seine Räthe an ihre Pflichten. Seine Gemahlin tröstete
er mit liebreichen Worten unter den Thränen der Umstehenden. Nach dreitägi-
gem schwerem Kampf entschlief er, am 24. Februar 1496, nachdem er vorher
noch das h. Abendmahl empfangen hatte. Seiner Verordnung gemäß wurde
sein Leichnam in selnem Stifte, St. Peter zu Einsiedel, beigesetzt, 40 Jahre später
aber in die Gruft nach Tübingen gebracht. Seine treue Gemahlin nahm ihren
Witwensitz in Böblingen, wo sie im Jahr 1503 starb. Als Kalser Maximilian
drei Jahre nach Eberhards Tod durch Schwaben reiste, besuchte er auch dessen
Grab und sprach dort die denkwürdigen Worte: „Hier liegt ein Fürst,
weise und tugendhaft wie keiner im Reich. Sein Rath hat mir
oft genützt".
Da Eberhard im Bart keine Kinder hinterließ, folgte ihm sein Vetter,
früherer Graf Eberhard VI., jetzt Herzog Eberhard II. Dieser war in seinem
50. Lebensjahr immer noch derselbe wie in seiner Jugend. Er leistete nach seinem
Einzug in Stuttgart den Schwur auf Treue und pünktliche Erfüllung der Ver-
träge, und das Württemberger Volk kam ihm deßhalb mit Vertrauen entgegen.
Aber „Alter schützt vor Thorheit nicht“, sagt ein Sprichwort. Eberhard
nahm Konrad Holzinger und Hans von Stetten als Räthe zu sich,
zwei Männer, die zu allen Schlechtigkeiten die Hand bereitwillig boten und neben
welchen die von Eberhard im Bart eingesetzten Regimentsräthe nicht bestehen
konnten. Daher nahmen diese theils ihre Entlassung, theils wurden sie wegge-
schickt; so zog Reuchlin auf einige Zeit nach Heidelberg; auch Vergenhans und
der Landhofmeister Hugo von Werdenberg nahmen ihre Entlassung. Nun
konnte Eberhard mit seinen leichtsinnigen Gesellen in aller Ausgelassenheit
nach Belieben wirthschaften. Die Landeseinkünfte wurden in Lustbarkeiten