Full text: Die Geschichte Württembergs.

§. 26. Ende Herzog Eberhards I. Eberhard II. 67 
verpraßt; die herzoglichen Diener verübten überall die größten Gewalt- 
thätigkeiten; Verträge und Verordnungen wurden ganz willkürlich umgestoßen 
und nach den alten Rechten nichts gefragt. Als sich die Schulden immer mehr 
anhäuften, setzten der Landeshofmeister Wolfgang von Fürstenberg und der 
Kanzler Lamparter beim Herzog die Einberufung eines Landtags durch. Eber- 
hard meinte, eine neue Steuer auflegen zu können. Als er aber die Stimmung 
wahrnahm, machte er sich auf und davon. Er floh mit dem Silbergeräthe und 
dem herzoglichen Schatze nach Kirchheim und von dort nach Ulm. Sogleich 
kwurden Holzinger und Hans von Stetten verhaftet, jener auf Neuffen, dieser auf den 
Asberg geschickt. Hierauf lud die Landschaft den Herzog zur Theilnahme an den 
Berathungen nach Stuttgart ein. Er erschien jedoch nicht, weßhalb ihm von 
dem Landtag der Gehorsam gekündigt und er abgesetzt wurde. Eberhard ver- 
suchte, als Kaiser Maximiltan einen Zug nach Schwaben machte, seinen Thron 
wieder zu erlangen. Der Kaiser aber faßte nach einer Vorstellung des jungen 
Ulrich in Urach den Beschluß, daß Eberhard des Herzogthums Württemberg ver- 
lustig sei, Graf Ulrich eingesetzt und bis zu dessen Volljährigkeit das Land von 
12 Regierungsräthen verwaltet werde. Für den abgesetzten Herzog rührte sich 
keine Hand; er hatte nirgends Freunde gewonnen. Im Vertrag von Horb (1498) 
mußte er die Beschlüsse des Landtags und des Kaisers anerkennen und auf Würt- 
temberg vollständig verzichten. Dafür wurde er mit einer Barsumme von 
2000 fl. und jährlichen 6000 fl. abgefunden. Das Land durfte er nie mehr be- 
treten; seine Schulden mußte er allein bezahlen und den bei der Flucht mitge- 
nommenen Hausschatz mit Ulrich theilen. Zwar protestirte er nachträglich gegen 
den eingegangenen Vertrag von Baden aus, aber ohne Erfolg. Er nahm 
seine Zuflucht zu dem Pfalzgrafen Philipp, dem er für die Versorgung seine 
Rechte an das Land Württemberg verschrieb. Da die Gelder von Ulrich aus- 
blleben, wurde Eberhard dem Pfalzgrafen zur Last, der ihn auf das Schloß Lin- 
denfels im Odenwald setzte, wo er wie ein Gefangener behandelt wurde und im 
Jahr 1504 starb. 
Für das Verständniß vieler Vorkommnisse zwischen Württemberg und 
Oesterreich im folgenden Jahrhundert muß noch beigefügt werden, daß das 
Eingehen Maximilians auf den Beschluß der württembergischen 
Landschaft nur aus Eigennutz und Selbstsucht geschah. Er ver- 
langte nemlich von den Abgeordneten als Lohn für den dem Lande durch Eber- 
hards Absetzung erwiesenen Dieust Schloß und Herrschaft Achalm und die Erb- 
folge in Württemberg für den Fall des Aussterbens des württembergischen 
Mannsstammes. Ein bedenkliches Vorspiel zum Kadaner Vertrag und dessen 
Folgen! Die Landschaft blieb jedoch trotz alles Zuredens fest und gieng auf die 
kalserlichen Forderungen nicht ein. 
§. 27. 
Herzog Alrich. Der Knfang seiner Regierungszeit. 1498—1512. 
„Hindurch mit Freuden.“ 
Herzog Ulrich. 
„Durch Nacht zum Licht"“: — dleses Wort gilt als ganz treffend 
für die lange Regierungszeit dieses Fürsten. Wir bezeichnen sein ganzes Wesen 
mit Wildheit, Heftigkeit, Leidenschaftlichkeit, Eigensinn, ja Starrsinn, Unbeug- 
samkeit und Trotz. Eben diese Eigenschaften seines Charakters wären es, welche 
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1498 
bis 
1512.
	        
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