§. 26. Ende Herzog Eberhards I. Eberhard II. 67
verpraßt; die herzoglichen Diener verübten überall die größten Gewalt-
thätigkeiten; Verträge und Verordnungen wurden ganz willkürlich umgestoßen
und nach den alten Rechten nichts gefragt. Als sich die Schulden immer mehr
anhäuften, setzten der Landeshofmeister Wolfgang von Fürstenberg und der
Kanzler Lamparter beim Herzog die Einberufung eines Landtags durch. Eber-
hard meinte, eine neue Steuer auflegen zu können. Als er aber die Stimmung
wahrnahm, machte er sich auf und davon. Er floh mit dem Silbergeräthe und
dem herzoglichen Schatze nach Kirchheim und von dort nach Ulm. Sogleich
kwurden Holzinger und Hans von Stetten verhaftet, jener auf Neuffen, dieser auf den
Asberg geschickt. Hierauf lud die Landschaft den Herzog zur Theilnahme an den
Berathungen nach Stuttgart ein. Er erschien jedoch nicht, weßhalb ihm von
dem Landtag der Gehorsam gekündigt und er abgesetzt wurde. Eberhard ver-
suchte, als Kaiser Maximiltan einen Zug nach Schwaben machte, seinen Thron
wieder zu erlangen. Der Kaiser aber faßte nach einer Vorstellung des jungen
Ulrich in Urach den Beschluß, daß Eberhard des Herzogthums Württemberg ver-
lustig sei, Graf Ulrich eingesetzt und bis zu dessen Volljährigkeit das Land von
12 Regierungsräthen verwaltet werde. Für den abgesetzten Herzog rührte sich
keine Hand; er hatte nirgends Freunde gewonnen. Im Vertrag von Horb (1498)
mußte er die Beschlüsse des Landtags und des Kaisers anerkennen und auf Würt-
temberg vollständig verzichten. Dafür wurde er mit einer Barsumme von
2000 fl. und jährlichen 6000 fl. abgefunden. Das Land durfte er nie mehr be-
treten; seine Schulden mußte er allein bezahlen und den bei der Flucht mitge-
nommenen Hausschatz mit Ulrich theilen. Zwar protestirte er nachträglich gegen
den eingegangenen Vertrag von Baden aus, aber ohne Erfolg. Er nahm
seine Zuflucht zu dem Pfalzgrafen Philipp, dem er für die Versorgung seine
Rechte an das Land Württemberg verschrieb. Da die Gelder von Ulrich aus-
blleben, wurde Eberhard dem Pfalzgrafen zur Last, der ihn auf das Schloß Lin-
denfels im Odenwald setzte, wo er wie ein Gefangener behandelt wurde und im
Jahr 1504 starb.
Für das Verständniß vieler Vorkommnisse zwischen Württemberg und
Oesterreich im folgenden Jahrhundert muß noch beigefügt werden, daß das
Eingehen Maximilians auf den Beschluß der württembergischen
Landschaft nur aus Eigennutz und Selbstsucht geschah. Er ver-
langte nemlich von den Abgeordneten als Lohn für den dem Lande durch Eber-
hards Absetzung erwiesenen Dieust Schloß und Herrschaft Achalm und die Erb-
folge in Württemberg für den Fall des Aussterbens des württembergischen
Mannsstammes. Ein bedenkliches Vorspiel zum Kadaner Vertrag und dessen
Folgen! Die Landschaft blieb jedoch trotz alles Zuredens fest und gieng auf die
kalserlichen Forderungen nicht ein.
§. 27.
Herzog Alrich. Der Knfang seiner Regierungszeit. 1498—1512.
„Hindurch mit Freuden.“
Herzog Ulrich.
„Durch Nacht zum Licht"“: — dleses Wort gilt als ganz treffend
für die lange Regierungszeit dieses Fürsten. Wir bezeichnen sein ganzes Wesen
mit Wildheit, Heftigkeit, Leidenschaftlichkeit, Eigensinn, ja Starrsinn, Unbeug-
samkeit und Trotz. Eben diese Eigenschaften seines Charakters wären es, welche
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1498
bis
1512.