Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XL. (41a)

344  III.  Handels=  und  Wechselrecht.

handlung  standesherrlicher  Fldeikommisse.  XXXI,  1.  Ueber
donatio  mortis  causa  s.  Obligationenrecht  (Schenkung).

VII.  Notherbenrecht.

Peinliche  Anklage  als  Enterbungsgrund.  XL,  141.  Enterbung
  wegen  thatsächlicher  Mißhandlung.  Einrede  der  Verzeihung.
  Substanzirung  derselben.  EB.  I,  200.  Kann  ein
Testament  wegen  Einsetzung  der  Konkubine  des  Erblassers
von  den  Geschwistern  desselben  mit  der  Inoffiziosttätsquerel
angefochten  werden?  EB.  I,  353,  357.  Pflichttheil  XXXVII,
162.  Was  wird  zur  hhatsächlichen  Begründung  auf  Er-Zänzung
  des  Pflichttheiles  erfordert?  EB.  II,  126.  Pflichtthellsergänzung
  bei  Gutsübergabe  unter  dem  Preise.  Preuß.
Landr.  XXXV,  352.  Pflichttheilsbeschlagnahme  durch  einen
Glänbiger.  Rechte  der  Erbmasse  gegenüber  dem  Gläubiger
bezüglich  der  Erbschaftsschulden  des  Pflichttheilsberechtigten.
Kompensation  der  Pflichttheilsforderung  mit  diesen  Schulden.
Bamberger  R.  XXXIX,  269.  Folgen  der  Ausschließung
der  Pflichttheilsberechtigten  in  Erbverträgen.  „320.
Inoffiziositätsquerel  nach  Bamberger  Landr.  XXXVIII,  364.
Ueber  die  quereln  inofliciosne  donationis  s.  a.  besondere
deutschrechtliche  Güterverhältnisse  (Bauerngüter)  und  Obligatlonenrecht
  (Schenkung).

III.  Handels=  und  Wechselrecht.

Anwendbarkeit  der  Bestimmungen  des  Handelgesetzbuches
  durch  die  ordentlichen  Gerichte.  EB.  I,  92.  Ueber  die
Frage,  welche  Personen  Kaufleute  sind  vgl.  Handels=  und
Wechselprozeß.  Ueber  die  Rechtsverhältnisse  der  Erben  in
Bezlehung  auf  Schuldverbindlichkeiten  des  Erblassers  aus
Wechseln,  kaufmännischen  Anweisungen  und  in  Handelssachen,
  insbesondere  a)  über  die  Rechtsverfolgung  gegen  die
Erben,  über  die  Zuständigkeit  und  das  Verfahren.  XXXI,
33,  49  (Berichtigung  S.  128).  b)  Ueber  die  Vollstreckungseinrede
  der  Benefizialerben  wegen  Unzulänglichkeit  der
Erbschaft,  die  erbschaftliche  Liquidation  und  die  Gerichtszuständigkeit
  bei  dieser.  XXXI,  97.  c)  Ueber  die  dehfallsigen
Bestimmungen  der  Augsburger  Wechselordnung  und  der  übrigen
  Wechsel=  und  Handelsprozeßgesetze.  XXXI,  209  (Berichtigung

  S.  213)7,  225,  241.  d)  Ueber  das  Verhältniß
der  erbschaftlichen  Liquidation  zur  handelsgerichtlichen  Ein-