344 III. Handels= und Wechselrecht.
handlung standesherrlicher Fldeikommisse. XXXI, 1. Ueber
donatio mortis causa s. Obligationenrecht (Schenkung).
VII. Notherbenrecht.
Peinliche Anklage als Enterbungsgrund. XL, 141. Enterbung
wegen thatsächlicher Mißhandlung. Einrede der Verzeihung.
Substanzirung derselben. EB. I, 200. Kann ein
Testament wegen Einsetzung der Konkubine des Erblassers
von den Geschwistern desselben mit der Inoffiziosttätsquerel
angefochten werden? EB. I, 353, 357. Pflichttheil XXXVII,
162. Was wird zur hhatsächlichen Begründung auf Er-Zänzung
des Pflichttheiles erfordert? EB. II, 126. Pflichtthellsergänzung
bei Gutsübergabe unter dem Preise. Preuß.
Landr. XXXV, 352. Pflichttheilsbeschlagnahme durch einen
Glänbiger. Rechte der Erbmasse gegenüber dem Gläubiger
bezüglich der Erbschaftsschulden des Pflichttheilsberechtigten.
Kompensation der Pflichttheilsforderung mit diesen Schulden.
Bamberger R. XXXIX, 269. Folgen der Ausschließung
der Pflichttheilsberechtigten in Erbverträgen. „320.
Inoffiziositätsquerel nach Bamberger Landr. XXXVIII, 364.
Ueber die quereln inofliciosne donationis s. a. besondere
deutschrechtliche Güterverhältnisse (Bauerngüter) und Obligatlonenrecht
(Schenkung).
III. Handels= und Wechselrecht.
Anwendbarkeit der Bestimmungen des Handelgesetzbuches
durch die ordentlichen Gerichte. EB. I, 92. Ueber die
Frage, welche Personen Kaufleute sind vgl. Handels= und
Wechselprozeß. Ueber die Rechtsverhältnisse der Erben in
Bezlehung auf Schuldverbindlichkeiten des Erblassers aus
Wechseln, kaufmännischen Anweisungen und in Handelssachen,
insbesondere a) über die Rechtsverfolgung gegen die
Erben, über die Zuständigkeit und das Verfahren. XXXI,
33, 49 (Berichtigung S. 128). b) Ueber die Vollstreckungseinrede
der Benefizialerben wegen Unzulänglichkeit der
Erbschaft, die erbschaftliche Liquidation und die Gerichtszuständigkeit
bei dieser. XXXI, 97. c) Ueber die dehfallsigen
Bestimmungen der Augsburger Wechselordnung und der übrigen
Wechsel= und Handelsprozeßgesetze. XXXI, 209 (Berichtigung
S. 213)7, 225, 241. d) Ueber das Verhältniß
der erbschaftlichen Liquidation zur handelsgerichtlichen Ein-