Inhaltsverzeichnis : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1914. (104)

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soweit  es  tbunlich,  unmittelbar  gemessene  Distanzen  als  Factoren  der  Berechnung
zu  berücksichtigen  sind.

Hierauf  sind  die  nach  Besitzstand,  Culturart  #.  verschiedenen  Einzelflächen  zu  —
berechnen  melrie  Resultate  in  einem  Flächenregister  niederzulegen.  Vergl.  Beil.  II.

Die  Berechnung  jedes  Kartenblattes  ist  in  einem  besondern  Hefte  auszuführen,
  welches  zur  Revision  mit  abzugeben  ist

Als  Maaßeinheit  dient  die  Duadratruthe;  die  Berechnung  ist  bis  zu  einem
Viertheil  derselben  auszudehnen.

Greifen  Grundsüückötheile  in  eine  andere  Flur  hinüber,  so  sind  solche  nächst
der  generellen  Berechnung  de5  ganzen  Grundstückes  auch  speziell  für  sich  zu  berechnen,
  und  in  dem  Grundbuch  die  geeignete  Notiz  hinsschtlich  des  übergreifenden  Abschnittes
  zu  machen.  Aus  andern  Fluren  in  die  zu  messende  hinübergreifende  Grundstucksabschnitte
  sind,  soweit  sie  zusammen  liegen,  auch  zusammen  zu  berechnen,  um
enklich  auch  in  dem  Grundbuch  bezüglich  generell  eingetragen  zu  werden.

C.  18.

Nachdem  die  Aufnahme  und  Berechnung  des  Districts  durch  den  Obergeome-Deitere  Verter
  revidirt  worden  ist,  sind  die  Districtskarten  auf  mit  Leinwand  unterzögenes  Jachnung  de
Papier  zu  zeichnen  und  zu  deren  Herstellung  die  Menselblätter  sosort  nach  dem  Ab-  Ae:R  .
schneiden  doppelt  zu  cepiren,  jedoch  dürfen  dieselben  vor  Aufstelung  des  Grund-  "«
buches  nicht  beschrieben  werden,  damit  spätere  Aenderungen  ohne  Nachtheil  eingetragen
  werden  können.

uch  ist  für  jede  Flur  eine  Uebersichtskarte  herzuslellen,  welche  nicht  sowohl
die  einzelnen  Grundstücke  als  vielmehr  die  Umrisse  des  ganzen  Orts,  die  ganzen
Feldlagen  mit  ihren  Verrainungen,  Hauptgewanden  und  Kulturverschiedenheiten  an
Wald,  Wiese,  Feld,  Leede  2c.,  die  Verschiedenheit  der  Boden-Obersläche,  die  Berge,

Thäler,  Gärten  mit  ihren  Gewässern  und  allen  Fahr=  und  Fußwegen  im  kleinen
Maaßstabe  übersichtlich  darstellen  soll.

Diese  Uebersichtkarten  sind  in  der  Regel  in  dem  Maaßstabe  von  1:  8000

zu  zeichnen.

é.  19.
Die  Ergebnisse  der  Vermessung  und  Berechnung  jeder  Flur  sind  in  dem  Ent-  Enimasung

und  Revision
wurke  des  Grundbuches  zusammenzustellen,  welches  in  zwei  Exemplaren  ausgefer=  der  Grund.
bücher.

tigt  werden  und  in  verschiedenen  Rubriken  folgende  Gegenstande  enthalten  soll:
I)  die  laufende  Nummer  jedes  Grundstückes  übereinstimmend  mit  den  auf

der  Flurkarte  elngeschriebenen;
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