thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Provinz  Schlesien,  Regierungsbezirk  Oppeln.

Obligation

des  Grottkauer  Kreises
Littr.  Mñ
uͤber  Thaler  Preußisch  Kurant.

A..  Grund  der  unten  .  ..  bestätigten  Kreistagsbeschlüsse  vom
15.  Mai  1861.  und  7.  März  1862.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von
36,00V0V  Thalern  bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des
Grottkauer  Kreises  Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,
  Seitens  des  Gläubigers  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Schuld  von
.................  Thalern  Preußisch  Kurant,  nach  dem  zur  Zeit  gesetzlich  bestehenden
  Münzfuße,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit  fünf
Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  36,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1864.  ab  allmälig  innerhalb  eines  Zeitraums  von  25  Jahren  aus  einem
zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von  wenigstens  zwei  Prozent  jährlich
  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  ODie  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1864.  ab  in  dem
Monate  August  jedes  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie
  die  gekündigten  Schuldverschrelbungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer
Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem
die  Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung
  erfolgt  sechs,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in
dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Oppeln,  sowie  in  der  Schlesischen
Zeitung,  Berliner  Börsenzeitung  und  dem  Staats-Anzeiger.

Bis  4  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjaͤhrlichen  Terminen,  am  s.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
ei  der  Kreisß,ommundlkalse  in  Grottkau,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit  bei  der  Provinzial-Hülfskasse  in
Breslau,  jedoch  nur  während  eines  halben  Jahres  nach  der  Fälligkeit.  Mi

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