Volltext : Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

Anlage  2  217

schwerdeführern  als  ihren  Bescheid  hat  zugehen  lassen.  Für  alle
Ermittlungen,  die  als  Grundlage  zu  einer  Stellungnahme  in
gewerblichen  Streitfällen  dienen  sollen,  werden  als  zuverlässigste
Stellen  die  Gewerbeinspektionen  empfohlen.  Zur  Beurteilung
von  strittigen  Lohn=  und  anderen  das  Arbeitsverhältnig  betreffenden
  Fragen  ist  die  Einholung  eines  Gutachtens  des
Gewerbe  gerichtes  ratsam.  Die  Mitwirkung  der  Handelskammer
  wird  sich  auf  die  Beurteilung  rein  kaufmännischer
Angelegenheiten  beschränken  müssen.  Immer  aber  wird  es
sich  empfehlen,  an  Verhandlungen  zwecko  Verhütung  eines
Streiko  außer  den  Arbeitsausschüssen  der  beteiligten  Firmen,
wenn  es  sich  um  Angehörige  eines  Arbeiterverbandes  (z.  B.
Deutscher  Metall-,  Holz-,  Bauarbeiterverband,  Christliche  Arbeitergewerkschaften
  usw.)  handelt,  Vertreter  dieser  Organisationen
  hinzuzuziehen.  Eine  unter  deren  Mitwirkung  getroffene
Vereinbarung  bindet  dann  nicht  nur  die  Arbeiter  des  einzelnen
Werkes,  sondern  als  Bürgen  für  deren  Vertragserfüllung  auch
den  Verband,  wenn  auch  nicht  rechtlich,  da  er  keine  Rechtspersönlichkeit
  hat,  so  doch  moralisch  in  meist  ausreichender
Stärke.  Damit  wird  den  Arbeitern  der  beteiligten  Firma  die
Aussicht  genommen,  üm  Falle  eines  Bruches  der  getroffenen  Abmachung
  von  ihrem  Verbande  Streikunterstützungen  zu  erhalten,
und  so  Gewähr  für  einen  dauerhaften  Nuhestand  und  ungestörten
  Fortgang  der  Arbeit  geschaffen.

Die  Beteiligung  von  Vertretern  der  Unternehmervereinigungen
an  dergleichen  Besprechungen  ist  erwünscht;  sollte  sie  sich  nicht
immer  erreichen  lassen,  so  würde  es  doch  erstrebenswert  bleiben,
mit  den  Arbeitgebervereinigungen  in  wichtigeren  Fragen  Fühlung
  zu  nehmen.

V.  Durch  eine  gerechte  Vermittlung  zwischen  Unternehmer=  und
Arbeiterstandpunkt  wird  es  auch  gelingen,  die  Leistungen  der  Arbeiterschaft
  so  zu  steigern,  wie  es  die  Landesverteidigung  und  das  berechtigte
Interesse  der  Arbeitgeber  einerseits  erfordern,  die  billige  Rücksichtnahme
auf  das  Leistungsvermögen  der  Arbeiter  andererseits  zuläßt.  Nach  wie
vor  wird  daran  festgehalten,  daß  erste  Vorbedingung  jeder  Höchstleistung
  auf  diesem  Gebicte,  dem  Werte  wie  der  Menge  nach  gemessen,
Freiwilligkeit  der  Arbeitsübernahme  ist.  Von  einer  „Kommandierung“