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Der Erzbischof Theodor von Canterbury war im
Occident einer der Ersten, der gegen das Ende des siebenten
Jahrhunderts ein solches Pöônitentiale aufsetzte. In der griechischen
Kirche waren sie über ein Jahrhundert schon sehr gewöhnlich:
Theodor selbst hatte sich bei Verfertigung seines
Werks die Arbeit des Patriarchen von Konstantinopel Johannis
Jejunatoris zum Muster genommen. »
Es ist unbegreiflich, wie man sich oft fuͤr die elendesten
Kleinigkeiten so harte und lange Buͤßungen konnte gefallen
lassen, als hier vorgeschrieben waren; aber auch abscheulich,
mit welcher ärgerlichen Umstaͤndlichkeit in diesen Bußbüchern
die Sünden öfters erzähit sind. Auch über die verschiedene
Taration selbst muß man auf mancherlei Gedanken gerathen.
So ist im rômischen Pönitemiale, das der Bischof von
Cambray, Halitgarius, herausgab, der Ehebruch eines Klerikers
auf sieben Jahre Buße tarirt worden; wenn aber kein Kind
aus diesem Ehebruch erzeugt wurde, so sollte er nur drei
Jahre bei Wasser und Brod Pönitenz thun. Auch auf Begehung
der Bestialität waren nur drei Jahre Poͤnitenz gesetzt.
— Ein Kleriker, der auf die Jagd ging, sollte dafür ein
Jahr Buße thun; der Diakon aber zwei und der Priester drei
Jahre. Wer keine bestimmte Anzahl von Weibspersonen angeben
konnte, mit denen er sich vergangen, mußte 50 Wochen
bei Wasser und Brod fasten. Wer einen todtgefundenen Fisch
aß, sollte vier Wochen fasten. Wenn oft der Verbrechen
*) Von der Ungleichheit dieser Sündentarationen ist auch ein Beweis,
daß Ebberk, Bischof von Vork, um's Jahr 730 in seinem
Pönitentiale einen falschen Eidschwur auf den Altar oder auf
das Evangelium auf zehn Jahre Buße rarirte; auf ein Kreuz
drei Jahre. Hingegen, wer sich der Verleumdung schuldig gemacht,
sollte sieben Jahre Buße thun, und nur auch eben so viele
Jahre, wenn er die Ehe gebrochen, oder ssch mit einer Jungfrau,
mit einer Nonne, vergangen.
Spiktler's sämmtliche Werte. X. Bö- 1