Full text: Hindenburg, Erzberger, Kapp

werden seine letzte Stunde umgellen. Sein Geschick fordert 
nicht Mitleid. Seine Schuld heischt Gericht. 
Vorerst wird nur moralisch der Stab über ihn ge- 
brochen, noch ist er nicht Angeklagter, sondern Nebenkläger 
und Zeuge, und es ist fraglich, ob die Hehler seiner Taten, 
unsere jetzigen Regenten, ihn überhaupt je der irdischen Ge- 
rechtigkeit ausliefern werden; aber er wird ihr trotzdem nicht 
für immer entgehen. Als Zeuge in eigener Sache stolpert er 
immer mehr, liegt heute wieder einmal längelang in den 
Stacheln. Er hat immer nach der Seite des Reichswirt- 
schaftsministeriums ausbrechen wollen, wo Herr Hirsch waltet 
und noch der eine oder andere Erzbergerfreund. So sollte 
dieses Ministerium den Kommerzienrat Berger in die 
Wiederaufbaukommission berufen haben, bis es sich erwies, 
daß es ihn nur von Erzberger übernommen hatte; und 
so sollte es auch die anderthalb Milliarden Entschädi- 
gung für die deutschen Reeder besorgt haben, während der 
Hapag-Aktien-Inhaber Erzberger an dieser Aktion ganz un- 
beteiligt gewesen sei, bis endlich heute in dieser Sache die 
Wahrheit herauskommt. Nun hat der Zeuge Erzberger vor- 
her beileibe keinen Meineid geschworen. Er hat nur gesagt, 
er habe mit der Entscheidung nichts zu tun gehabt, weil sie 
zum „Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums“ ge- 
höre, und das sei so zu verstehen, sagt er heute (wo ihm nach- 
gewiesen wird, daß er selber verhandelt und versprochen hat), 
daß dieses Ministerium als „federführendes Ressort“ gedient 
habe. Das ist sein letztes Stolpern zum Sprung. Denn im 
nächsten Augenblick legt Rechtsanwalt Dr. Alsberg den Ver- 
trag selbst auf den Tisch, der zwischen den Reedern und dem 
Reiche geschlossen ist — Undunter diesem Vertrage 
prangt Erzbergers eigenhändige AUnter- 
schrift. Vorher, als sie noch billig waren, hat Erzberger 
Schiffahrtsaktien gekauft; einige Monate später hat er sie nun 
— 48 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.