Full text: Hindenburg, Erzberger, Kapp

gibt es vor den Reden Erzbergers und Helfferichs, die das 
Gericht über sich ergehen läßt, nur noch ein kleines Geplänkel. 
Darunter um die Frage, ob der Staatsanwalt den Fall 
Berger, den er unter „Rechtsbeugung“ aufführte, wirklich 
auf den richtigen Nenner gebracht hat oder nicht. Die Staats- 
anwälte und die Rechtsanwälte versuchen einander zu 
korrigieren. Kurz, ganz kurz. Die Entscheidung drängt zur 
Geburt. Da kann man nicht mehr lange philosophieren. Nur 
Alsberg hält noch ein formvollendetes richtiges Plädoyer, die 
druckfertige Rede eines gebill eten Weltmannes. 
Erzberger ist noch einmal „in großer Form“, wie in den 
besten Tagen seiner parlamentarischen Ara. Noch einmal läßt 
er sich von seinem Machtbewußtsein kitzeln; die Staatsanwälte 
raunzt er an, als entschiede er allein auch über ihre Karriere. 
Mit wegwerfender Handbewegung. Was sind ihm Staats- 
anwälte? Armselige Angestellte, die noch nicht umgelernt 
haben. Die Demokratie ist Trumpf, für die er der Weg- 
bereiter war, als die Autokratie zusammenbrach; die Demo- 
kratie werde ihn also auch krönen oder rächen. Das ist der 
Gedankengang. Zum so und sovielten Male verliest er — 
und wiederum mit der Einleitung, jetzt solle das Volk die 
Wahrheit erfahren — die aus seinen Weimarer Reden be- 
kannte Depesche Hindenburgs an ihn, daß er den Waffenstill- 
stand bedingungslos unterzeichnen dürfe. Also das alte 
System sei zusammengebrochen, er, Erzberger, sei nur 
Konkursverwalter gewesen. Er vergißt, wie immer, hinzuzu- 
fügen, daß diese Depesche nach dem Siege der Revo- 
lution abgesandt worden ist, wo nichts mehr zu retten 
war, während noch kurz vorher, Ende Oktober, die 
Oberste Heeresleitung jedes Eingehen auf die Schmach- 
bedingungen abgelehnt hatte. Die „junge Demokratie“ hatte 
uns wehrlos gemacht; nun führte sie die Geschäfte schon auf 
eigenes Konto, hatte im Haben statt deutscher Waffengeltung 
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