gibt es vor den Reden Erzbergers und Helfferichs, die das
Gericht über sich ergehen läßt, nur noch ein kleines Geplänkel.
Darunter um die Frage, ob der Staatsanwalt den Fall
Berger, den er unter „Rechtsbeugung“ aufführte, wirklich
auf den richtigen Nenner gebracht hat oder nicht. Die Staats-
anwälte und die Rechtsanwälte versuchen einander zu
korrigieren. Kurz, ganz kurz. Die Entscheidung drängt zur
Geburt. Da kann man nicht mehr lange philosophieren. Nur
Alsberg hält noch ein formvollendetes richtiges Plädoyer, die
druckfertige Rede eines gebill eten Weltmannes.
Erzberger ist noch einmal „in großer Form“, wie in den
besten Tagen seiner parlamentarischen Ara. Noch einmal läßt
er sich von seinem Machtbewußtsein kitzeln; die Staatsanwälte
raunzt er an, als entschiede er allein auch über ihre Karriere.
Mit wegwerfender Handbewegung. Was sind ihm Staats-
anwälte? Armselige Angestellte, die noch nicht umgelernt
haben. Die Demokratie ist Trumpf, für die er der Weg-
bereiter war, als die Autokratie zusammenbrach; die Demo-
kratie werde ihn also auch krönen oder rächen. Das ist der
Gedankengang. Zum so und sovielten Male verliest er —
und wiederum mit der Einleitung, jetzt solle das Volk die
Wahrheit erfahren — die aus seinen Weimarer Reden be-
kannte Depesche Hindenburgs an ihn, daß er den Waffenstill-
stand bedingungslos unterzeichnen dürfe. Also das alte
System sei zusammengebrochen, er, Erzberger, sei nur
Konkursverwalter gewesen. Er vergißt, wie immer, hinzuzu-
fügen, daß diese Depesche nach dem Siege der Revo-
lution abgesandt worden ist, wo nichts mehr zu retten
war, während noch kurz vorher, Ende Oktober, die
Oberste Heeresleitung jedes Eingehen auf die Schmach-
bedingungen abgelehnt hatte. Die „junge Demokratie“ hatte
uns wehrlos gemacht; nun führte sie die Geschäfte schon auf
eigenes Konto, hatte im Haben statt deutscher Waffengeltung
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