8 55. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit. 203
zur Gemeindevertretung; die Berechtigung zur Ablehnung oder Niederlegung von Gemeinde-
ämtern; über das Recht der Mitbenutzung der öffentlichen Gemeindeanstalten, sowie zur Theil-
nahme an den Nutzungen und Erträgen des Gemeindevermögens, die Heranziehung oder Ver-
anlagung zu den Gemeindelasten bezw. den öffentlichen Lasten eines Gutsbezirks u. dgl.; über
die Gesetzwidrigkeit oder Unzulässigkeit angefochtener Beschlüsse der Gemeindeversammlung oder
Gemeindevertretung; über Zwangsetatisirungen gegenüber Landgemeinden, Gutsbezirken, Aem-
tern in Westfalen und Bürgermeistereien in der Rheinprovinz u. s. w.; Disciplinarstrafsachen
der Gemeindevorsteher und sonstiger Gemeindebeamten. VI. Armenangelegenheiten:
Streitigkeiten zwischen Armenverbänden wegen öffentlicher Unterstützung Hilfsbedürftiger bezw.
über Nothwendigkeit und Art des Transports auszuweisender Hilfsbedürftiger; über die Ver-
pflichtung zur Theilnahme an den Lasten der Armenpflege in Gutsbezirken und in Gesammt-
armenverbänden, sowie über die Heranziehung oder Veranlagung zu den Lasten der Landarmen-
verbände. VII. Schulangelegenheiten: Streitigkeiten über die Heranziehung zu Abgaben
und sonstigen nach öffentlichem Rechte zu fordernden Leistungen für Schulen; über die An-
ordnung von Neu= und Reparaturbauten bei Schulen, über die öffentlich-rechtliche Verpflichtung
zur Aufbringung der Baukosten; über die Zwangsetatisirungen gegenüber Schulverbänden.
VIII. Angelegenheiten der Synagogengemeinden: Streitigkeiten über die den Mit-
gliedern einer Synagogengemeinde nach Maßgabe des G. v. 28/7. 1876, betr. den Austritt
u. . w. zustehender Rechte und obliegender Verbindlichkeiten. IX. Angelegenheiten der Wege-
polizeit). Streitigkeiten über die Verpflichtung zum Bau und die Unterhaltung öffentlicher
Wege, die Aufbringung und Vertheilung der dazu erforderlichen Kosten, die Inanspruchnahme
von Wegen für den öffentlichen Verkehr; die Einziehung oder die Verlegung öffentlicher Wege
u. s. w. X. Angelegenheiten der Wasserpolizei: Streitigkeiten über die öffentlich-recht-
liche Verbindlichkeit zur Räumung von Gräben und anderen Wasserläufen; über die Höhe des
Wasserstandes bei Stauwerken; über die Verschaffung der Vorfluth; über die Mitbenutzung
einer Entwässerungsanlage und Abänderung eines Entwässerungsplanes: Streitigkeiten über
die Ausführung von Bewässerungsanlagen, über die Zugehörigkeit zu öffentlichen Wasserge-
nossenschaften und die Theilnahme an deren Lasten; über Zwangsetatisirungen gegen solche
Genossenschaften. XI. Angelegenheiten der Fischereipolizei: Streitigkeiten über die
Zulässigkeit von Aufsichtsmaßregeln gegenüber Fischereigenossenschaften; über die Verpflichtung
zur Theilnahme an den Lasten von Fischereigenossenschaften bezw. das Recht der Theilnahme
an den Aufkünften aus der gemeinschaftlichen Fischereinutzung; über die Geschlossenheit eines
Gewässers, über die Beschränkung oder gänzliche Aufhebung gewisser Fischereiberechtigungen.
XII. Angelegenheiten der Jagdpolizei: Streitigkeiten der Betheiligten über ihre im
öffentlichen Rechte begründeten Berechtigungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Ausübung
der Jagd, insbesondere über Beschränkungen in der Ausübung des Jagdrechts auf eigenem
Grund und Boden, der Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken u. dgl.; über die von der
Gemeindebehörde oder dem Jagdvorstande festgestellte Vertheilung der Erträge der gemein-
schaftlichen Jagdnutzung. XIII. Angelegenheiten der Gewerbepolizei: Streitigkeiten
über die Ertheilung gewerblicher Konzessionen, über die Zurücknahme solcher Konzessionen,
Approbationen, Bestallungen u. dgl., über die gesetzlich zulässige Untersagung gewisser Gewerbe-
betriebe, Streitigkeiten über die Genehmigung von Innungsstatuten und deren Abänderung,
die Schließung einer Innung oder eines Innungsausschusses u. s. w.; über die Ablösung von
Gewerbeberechtigungen und die Entschädigung für aufgehobene Berechtigungen. XIV. Ange-
legenheiten der Handelskammern, kaufmännischen Korporationen und Börsen:
Streitigkeiten über die Wahl von Mitgliedern der Handelskammern und die Legitimation der-
1) Vgl. auch §§ 25 und 49 G. v. 28/7. 1893 über Kleinbahnen und Anschlußbahnen (G. S.
S. 252) — Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts zur Entscheidung über die Zurücknahme der
ertheilten Genehmigung.