Linie beginnt mit jedem Jahrhundert neu zu zählen. Die Unter-
scheidung der Heinriche nach Ziffern begann unter Heinrich |,
(1668), die Extrazählung der älteren Linie wurde von Hein-
rich XIH. (1800— 1817) eingeführt.
Die Hoflieferanten beider Staaten benützen für ihre Zwecke
das Wappen des Staates, dem sie zugehören.
Das Haus Reuss stammt von den Vögten von Weida ab,
die im Anfange des XII. Jahrhunderts zum Hofadel der sächsischen
Herzöge gehörten. Das Geschlecht der Weida verzweigte sich
im XII. Jahrhundert in die Linien Weida, Gera und Plauen.
Heinrich I., Vogt von Plauen, führte, wie alle Linien des Ge-
schlechtes, einen gekrönten Löwen im Schilde. (Fig. 96.) Das
Siegel trägt die Umschrift: 7 S ° HEINRICI * ADVOCATI DE
PLAWE.
Seine Söhne stifteten die Linien Plauen und Reuss von
Plauen. Der jüngere Sohn (} 1309) nahm den Namen Reuss an.
Das Stammwappen des Hauses (Fig. 97) war nach den
uns erhaltenen Siegeln ein gekrönter Löwe im Schilde, das
Kleinod am Helme ein Pfauenwedel, gebildet aus Federn, von
denen nur die rückwärts stehende Hälfte Augen trug. So auf
einem Siegel Heinrich III. von Gera 1279.
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Fig. 97. Aeltestes Stammwappen
der Reussen,
Fig. 96. Heinrich, Vogt von Plauen.
Die Tinkturen des alten Wappens sind uns leider nicht
bekannt. Die Herrschaft Plauen gehörte nachweisbar um 1122
den Grafen von Everstein; 1236 erscheint Plauen zum ersten-
male im Besitze der Vögte von Weida. Später besass das Ge-
biet die nach demselben benannte Linie Plauen als everstein-
sches Lehen. Die Eversteine führten ebenfalls einen gekrönten
Löwen, silbern im blauen Felde (siehe Braunschweig, Tafel XVII),
und es dürfte die Annahme, dass der Löwe im Reussischen
Wappen auf das Wappen dieser Lehensherren zurückzuleiten
sei, einige Berechtigung haben, obwohl dieser Annahme folgende
Urkunde gegenübersteht :
Am 15. Dezember 1294 erteilte im Feldlager zu Borna
Pfalzgraf Rudolf bei Rhein und Herzog von Bayern den Vögten
Heinrich d. Ä. und d. J. von Plauen, sowie den Vögten von
Weida und Gera einen förmlichen Wappenbrief, worin er sagt,
dass die Vorfahren der Vögte Schild und Banner von seinen,
des Herzogs Vorfahren erhalten hätten. — Der pfalzgräfliche Löwe
ist gold im schwarzen Felde 1230 nachweisbar, seit circa 1240
gekrönt (siehe Bayern, Tafel VII). Das erste Wappensiegel der
Vögte von Weida findet sich ca. 124044, alle früheren Ur-
kunden sind mit Gemmen gesiegelt. Es müsste also die Ver-
leihung von Wappen und Banner an die Vögte in eben diese
Zeit fallen. Die Uebereinstimmung der beiden Wappen in Figur
und Farbe ist jedenfalls auffallend.
Diesen beiden konträren Annahmen steht aber auch noch
eine dritte, vermittelnde, gegenüber; es ist nämlich nicht aus-
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geschlossen, dass das eversteinische Wappenbild die pfalzgräf-
lichen Tinkturen erhielt, vielleicht um 1261, in welchem Jahre
die Vögte von Weida, Gera und Plauen mit dem Vater des
Pfalzgrafen Rudolf ein Kriegsbündnis abgeschlossen hatten.
In einem fünfeckigen Siegel aus dem Jahre 1370 mit der
Legende F S ' HEINRICI DE - GERA - findet sich zum ersten-
male das Kleinod der Linie Gera nachweisbar, ein Drackenhaupt,
das sie vielleicht dem Hause Zollern verdankt, das dieses Kleinod
1317 erkauft hatte. (Siehe Hohenzollern Tafel VI.) Die schwarz-
silberne Tinktur des Kleinodes würde für diese Annahme sprechen.
Um die Mitte des XV. Jahrhunderts wurde das Brackenhaupt
von den Linien Reuss und Plauen ebenfalls auf den Helm
gesetzt.
Das Geschlecht der Herren von ÄKrenichfeld, deren Besitz
Ober- und Nieder-Kranichfeld an der Ilm gelegen war, erlosch
1380 und ihr Erbe fiel durch Heirat an die Burggrafen von
Kirchberg, von denen eine Tochter mit einem Reuss verheiratet
war. Die Kirchberge kamen in finanzielle Nöten und sahen sich
gezwungen ihren Besitz zu veräussern. In zwei Partien wurde
Oberkranichfeld 1451 und 1453 um 3300 fl. an Reuss, Unter-
kranichfeld an die Grafen von Gleichen verkauft, und zwar
letzteres unter der Bedingung, dass im Falle eines abermaligen
Verkaufes Reuss die Vorhand haben solle. Der Kurfürst von
Mainz, als Lehensherr von Unterkranichfeid, nahm keine Rück-
sicht auf diese Klausel und verlieh die Herrschaft an andere.
Die Reussen erhielten vom Kaiser Ferdinand I. am 6. De-
zember 1561 ein neues Wappen, in das die Herrschaft Kranich-
feld, mit Reuss geviert, aufgenommen wurde:
»So mit namen ist ain weisser oder silberfarber schildt,
darinn erscheinend für sich aufrechts zum ganng geschickt ain
gelber oder goldtfarber Kranich; auf dem Schildt ain freyer
ofiner adennlicher torniershelmb mit roter oder rubin unnd gelber
oder goldtfarber heimdeckhen geziert, darauf steend fur sich
aufrechts ain Kranich nach der shreg von dem vordern unndern
gegen dem hindern obern egk in acht gleiche tail geteilt, das
hinder erst, vierdt unnd sechst rot, das annder, funft unnd siebend
weisz unnd die anndern zway tail gelb, mit unnd zusampt irem
anererbten uralten wappen unnd clainet, so mit namen ist ain
schwartzer schildt, darinnen erscheinennd für sich aufrechts zum
grimmen geschickt ain gelber oder goldtfarber lew mit offnem
maul, roter ausgeschlagner zunngen unnd klaen unnd zuruckh
aufgeworffenem schwanntz, habennd auf seinem haubt ain rote
oder rubinfarbe khunigceliche cron; auf dem schildt ein freyer
offner adennlicher torniershelmb mit weisser oder silberfarber
unnd schwartzer helmbdeckhen geziert, darauf erscheinennd für
sich aufrechts ain halsg sampt dem kopff aines pracken mit
offnem maul unnd roter gelfiennder zungen in der mitten nach
der lenng in zwen gleich tail alsgetailt, das vorder weisz unnd
hinder schwartz in ainem quartierten schildt (Archiv
zu Schleiz.)
Das alte Helmkleinod von Kranichfeld soll, wie Hefner be-
richtet, ein goldener Kranichkopf, die Helmdecken rot tingiert
gewesen sein.
Wie Kirchberg geriet unter Heinrich Posthumus auch Reuss
in finanzielle Schwierigkeiten und musste Oberkranichfeld 1615
für 83000 fl., wenn auch rückkäuflich, Sachsen-Weimar über-
lassen. ı620 kam die Herrschaft an Schwarzburg, 1663 an
Sachsen-Gotha, bei dem sie 1695 endgültig verblieb, aber mit
Vorbehalt des Titels und Wappens, die von Reuss weiter ge-
führt werden. Die darauf bezügliche Stelle im Vertrage lautet:
»zu jeder Zeit vor sich undt ihre Nachkommen des gantzen
Geschlechts sich des Tituls und Wapens von solcher Herrschaft,
doch ohne alle Nachtheil des fürstl. sächsz. Hauszes, oder wer
es sonst in demselben fürstl. Hausze bekommen würde, ge-
brauchen möchten —«
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