Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XXX. (21a)

IV.  Lehenrecht.  237

setzung  eines  bestimmten  Lieferungstages  zu  den  Essentialien
des  Vertrages.  Im  Falle  über  die  Lieferung  keine  Vereinbarung
  getroffen  wurde,  ist  anzunehmen,  daß  die  Intention
der  Kontrahenten  auf  sofortige  Erfüllung  gerichtet  war.
XXVII,  137.  —21.  über  die  N%u  der
Lieferungszeit.  b))  Verspätete  Zahlung  einer
Lieferung  als  Resolutiobedingung  des  Vertrages  über  nachfolgende
  Lieferungen.  Beweislast  dabei.  90

9)  Bürgschaft.  Ist  die  für  eine  -——  5
agie  Bürgschaft  selbst  wieder  ein  Handelsgeschäft?  XXI

)  Handelsbücher.  a)  Kaufmännische  Verbuchung
und  verschiedene  Arten  der  Handelsbücher.  „197  Noteb.
b)  Beweiskraft  der  Handelsbücher.  Umfang  bezüglich  der
nheen,  Geschäfte.  Nürnberger  Handelsgerichtsordnung.

5

.  59.
11)  Wechselrecht.  a)  Wechselrechtlich  unwirksames
Indossament.  XXII.  64.  b)  Wechsel-Klausel  „14  Tage  vor
Verfall  acceptabel.“  XXII,  177.  o)  Welche  Bedeutung  hat
der  Ausdruck  in  einem  eigenen  Wechsel:  „ZJahlbar  aller  Orten“?
  XXVI,  154  (Berichtigung  S.  176).  d)  Ein  eigener
  Wechsel  verliert  durch  die  demselben  einverleibte  Pfandbestellung
  die  Wechselkraft  nicht.  XXVI,  202.  e)  Ueber
den  rechtlichen  Einfluß  der  Präsentation  eines  indossablen
nicht  domizilirten  Wechsels  zur  Zahlung  auf  den  Anspruch
gegen  den  Acceptanten  und  Eigenwechselaussteller.  XXX,,
161,  177,  193,  209,  289.  f)  Von  dem  Orte,  wo  der  Protest
  Mangels  Jahlung  zu  erheben  ist.  XXII,  144,  188,  417.
Klage  aus  einem  verjährten  Wechsel.  XXT,  364.
Rechtliche  Wirkung  eines  verjährten  trockenen  Wechsels.
b  224.  i)  Wechselarrest  gegen  Frauen.  XXII,  160.
k)  Zuständigkeit  der  Wechselgerichte  Fui  der  Wechselsorderungen
  gegen  Benefizialerben.  XXI,  212.  1)  Zuständigkeit
  bezüglich  der  Wechselsachen  in  den  vormals  preußischen
Gebietstheilen  des  Königr.  Bayern.  XXV,  465,  497.  —
Ueber  Einreden  im  Wechselprozesse  und  deren  Nachweis  f.
oben  unter:  Handels-  und  Wechselprozeß  H,  11I
S.  189  und  IV,  d—i  S.  1

IV.  Lehenrecht.
S.  unter  II.  Privatrecht.  B.  V.  B.  1.  Seite  203.

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