Full text: Deutsche Wappenrolle.

8 — 
Tafel XXI. 
DIE FLAGGEN DER DEUTSCHEN SEEUFERSTAATEN. 
A. Königreich Preussen. 
Preussische Kriegsflagge. (Fig. 1.) 
Dieselbe, seit dem Jahre 1816 geführt (Erlass des Kriegs- 
ministers von Boyen vom 28. November), ist weiss, besitzt ein 
Grössenverhältnis von 3:5 und ist auf !/, der Flaggenlänge 
ausgezackt. In der Mitte des nicht ausgezackten Teiles er- 
scheint der preussische Adler in der Höhe von ?/, der Flaggen- 
höhe, oben am Flaggstock das Eiserne Kreuz in der Höhe von 
!/, der Flagge. In neuerer Zeit hat man hie und da von der Aus- 
zackung des Flaggtuches abgesehen, weil die Flaggenzipfel sich 
im Winde leichter verwickeln und einreissei, als dies bei einem 
vollen Flaggtuch der Fall ist. 
Die Kriegsflagge wird gehisst als Dienstflagge auf allen 
Fahrzeugen der preussischen Militärverwaltung im Gebiete der 
Binnenschiffahrt und auf allen preussischen Staatsgebäuden, die 
nicht ausschliesslich den Zwecken der Seeschiffahrt dienen. 
In dem Allgemeinen Flaggen- und Salut-Reglement, ge- 
nehmigt durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 6. Juli 1863, wird 
dieBerechtigung zur Führung derKriegsflagge ferner zugesprochen: 
Allen Jachten und Lustfahrzeugen des Königlichen Hauses, allen 
Festungen und Forts, den Königlichen Gesandtschaften und Kon- 
sulaten (selbstverständlich dermalen nur den Preussischen Ge- 
sandtschaften und Konsulaten innerhalb des Deutschen Reiches, 
weil im Auslande nur Dexische Gesandtschaften und Konsulate 
bestehen), den Schlössern der Mitglieder des königlichen Hauses, 
wenn nicht ohnehin die Standarte gehisst wird. 
Den Preussischen Gesandtschaften und Konsulaten steht es 
übrigens nach diesem Reglement auch frei, statt der Preussischen 
Kriegsflagge die Preussische Handelsflagge zu .hissen. 
Preussische National- und Handelsflagge. (Fig. 11.) 
Diese ist weiss, besitzt ein Grössenverhältnis von 3:5 
und wird oben und unten von schwarzen Streifen eingefasst, : 
deren Breite je !/, der Flaggenhöhe beträgt. 
Im weissen Felde erscheint der preussische Adler, dessen 
Achse vom Flaggstockrande ?/, der Flaggenlänge entfernt ist. 
Laut Kabinettsordre vom 22, Mai 1818 wurde in Preussen 
eineschwarz-weiss-schwarzeHandelsflagge eingeführt; dieKabinetts- 
ordre vom 12. März 1823 hob aber diese Bestimmung auf und 
führte die oben beschriebene Handelsflagge ein. 
Nach dem Marineverordnungsblatt vom 5. Februar 1895 
führt Preussen noch folgende Dienstflagger: 
Dienstflagge für alle Preussischen Staatsfahrzeuge im Ge- 
diete der Seeschiffahrt und für solche Preussische Staatsgebäude, 
die ausschliesslich den Zwecken der Seeschiffahrt dienen. (Fisr. III.) 
Diese Flagge ist der Reichsdienstflagge der Marine (Tafel XXI, 
Fig. XVD) vollkommen gleich, nur erscheint im schwarzen Streifen 
am Flaggstocke ein weisses, quadratisches Feld mit dem preus- 
sischen Adler. 
Dienstflagge für die Preussischen Staatsfahrzeuge und Staats- 
gebäude der Verwaltung des Lotsenwesens für Seeschiffe. (Fig IV.) 
  
Gleich der vorigen nur mit den roten Initialen L{otsen) 
V(erwaltung) neben dem Anker. 
Dienstflagge für die Fahrzeuge der Preussischen Zoll- 
verwaltung im Gebiete der Seeschiffahrt. (Fig. V.) 
Neben dem Anker erscheinen die Initialen Z(oll) V(er- 
waltung). 
Dienstflagge für die Preussischen Staaisfahrseuge und 
Staatsgebäude der Fischereiaufsicht im Gebiete der Seeschiff- 
fahrt. (Fig. VL) 
Die Initialen F(ischerei) A(ufsicht) unterscheiden diese Flagge 
von den vorher beschriebenen. 
Ausser dieser Flagge führen die Oberfischmeister noch 
einen dreieckigen weissen Siander mit den roten Initialen F 
und A (Fig. VII) am Masttopp. Die Höhe des Standers verhält 
sich zu dessen Länge wie 9: 1IO, 
Dienstflagge für Preussische Staatsfahrzeuge im Gebiete der 
Binnenschiffahrt. (Fig. IX.) 
Diese Flagge gleicht der Preussischen Kriegsflagge, nur 
ist das Flaggtuch unten am Flaggstock unter dem Eisernen 
Kreuz mit einem unklaren, gelben Anker bezeichnet. 
Fahrzeuge der Militärverwaltung führen diese Flagge nicht, 
sondern, wie bereits früher erwähnt, die Kriegsflagge. 
Dienstflagge für die Fahrseuge der Preussischen Zoll- 
verwaltung im Gebiete der Binnenschiffahrt. (Fig. X.) 
Der Anker dieser Flagge wird von den roten Initialen Z 
und V beseitet. 
Dienstflagge für die Preussischen Staatsfahrzeuge der 
Fischereiaufsicht im Gebiete der Binnenschiffahrt. (Fig. Xl.) 
Hier erscheinen neben dem Anker die Buchstaben F und A. 
Die Art und der Ort der Hissung der Preussischen Dienst- 
flaggen entspricht vollkommen jener der Reichsdienstflaggen. 
B. Mecklenburg-Schwerin. 
Seeflagge von Mecklenburg. (Fig. XII.) Nach Verordnung 
vom 24. März 1855 (Reg.-Bl. 1855, Nr. 14) ist die Seeflagge von 
Mecklenburg blau-weiss-rot quer gestreift, kommt aber derzeit 
selten mehr in Gebrauch. 
Die Zollverwaltung führt die Reichsdienstflagge (Tafel XXI], 
Fig. XVI). Der obere Streifen am Flaggstocke aber in voller 
Breite belegt mit einem gelben Quadrate, das den Stierkopf von 
Mecklenburg zeigt. (Fig. XIH.) 
Zu Seiten des Ankers erscheinen die roten Initialen Z u. V. 
Die Fischerei-Aufsicht führt die gleiche Flagge, der Anker 
aber beseitet von den Initialen F und A. (Fig. XIV.) 
Der Zäschhneister benützt denselben Stander, den wir bei 
Preussen (Fig. VII) vorgeführt haben. 
Der »Mecklenburger Heimatswimpel« war wie die Seeflagge 
blau-weiss-rot gestreift, wird aber derzeit nicht mehr geführt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.