Dienstflagge für die Hamburgischen Staatsfahrseuge im
Gebiete der Seeschiffahrt und für solche hamburgische Staats-
gebäude, die ausschliesslich den Zwecken der Seeschiffahrt
dienen (Fig. XXIV). Dieselbe gleicht der Reichsdienstflagge der
kaiserlichen Marine, sie ist im schwarzen Streifen mit einem roten
Viereck belegt, das die Figur der Staatsflagge zeigt. Diese Dienst-
flagge wurde auf Beschluss des Senates vom 5. Dezember 1894
eingeführt. Ist die Dienstflagge gehisst, so kann die Staats-
flagge auch als Gösch gesetzt werden.
Lotsenflügel. (Fig. XXI.) Der Flügel für hamburgische
Lotsenschiffe wird nur so lange geführt, als dieselben auf ihrer
Station im Dienste stehen.
Wimpel für Hamburgische Staatsschiffe. (Fig. XV.) Der
lange, zweizipfelige, rote Tuchstreifen trägt ebenfalls das Bild
der Staatsflagge und wird nur gesetzt, wenn sich Mitglieder des
Senates oder höhere hamburgische Marine-Beamte an Bord be-
finden. In solchem Falle wird auf den Lotsenfahrzeugen im
Dienst der Wimpel unter den Flügel gesetzt.
Die schmale, rote Flagge, den sogenannten »Flügel«, finden
wir bereits in den Schiffsrechten Hamburgs aus dem Jahre 1497
(Art. XXVI) erwähnt, in denen die Führung desselben jedem
Schiflahrer Hamburgs anbefohlen wird. Zuwiderhandelnde er-
litten eine Strafe von 3 Mark Silber, ebenso auch die Fremden,
die sich erfrechten, den roten Hamburger Flügel zu führen.
Ob der Flügel damals bereits mit der Burg bezeichnet war,
kann, da grössere Abbildungen des Flügels nicht vorhanden sind,
nicht mit Bestimmtheit behauptet werden. Um diese Zeit war,
wie auf Bildern zu sehen ist, auch der Wimpel bereits in Ver-
wendung. Die eigentliche Flagge Hamburgs findet sich zum
erstenmale beschrieben in Fourniers Hydrographie vom Jahre
1643, wo sie als rot mit drei weissen Türmen angegeben wird,
abgebildet aber erst später auf den Darstellungen zweier Ham-
burger Kriegsschiffe aus dem Jahre 1675.
Die Staatsflagge, früher Admiralitätsflagge genannt, mit
Burg und Anker, scheint erst später geschaffen worden zu sein,
da ihrer erst in der Pilotageordnung vom Jahre 1719 gedacht
wird. Auf einer in Kupfer gestochenen Ansicht des Hamburger
Hafens aus dem Jahre 1755 dürfte sie zum erstenmale ab-
gebildet sein.
, Wir verdanken die Mitteilungen über die Standarten und Flaggen
des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten in erster Linie Sr.
Exzellenz, dem kommandierenden Admiral v. Knorr, resp. dem Hohen
Marinc-Oberkommando in Berlin, doch erhielten wir auch noch von anderer
Seite wertvolle Beiträge, so von der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen
Amtes in Berlin, von Herrn Hafenkapitän Langemak zu Kiel, Herrn Geh.
Kommerzienrat A. von Hansemann in Berlin, Herrn Amtshauptmann
Düvelius in Brake, Herrn E. von Bodecker in Lübeck, Herrn C. F. Gae-
dechens und E. L. Mayer in Hamburg, Herrn Geh. Rechnungsrat Puhl-
mann in Strassburg, sowie von den bereits an anderen Orten erwähnten
Herrn Archivvorständen von Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Bremen
und Hamburg u. s. w., denen wir hiermit unsern herzlichsten Dank zum
Ausdrucke bringen.
Landesfarben und Kokarden.
Die Flaggenstöcke auf den Tafeln XIX—XXI sind an ihren
Fussenden mit den Landesfarben und Kokarden der deutschen
Bundesstaaten, der preussischen Provinzen u. s. w. dekoriert.
Wir zählen 40 resp. 41 verschiedene Zusammenstellungen der
Landesfarben bei 51 Territorien und 20 verschiedene Kokarden
bei 27 Staaten.
Deutsches Reich. ‘(Tafel XIX, ı —A.)
Reichsfarben: Schwarz-Weiss-Rot,
Kokarde: Schwarz (aussen) - Silber-Rot (innen).
Die alten deutschen Reichsfarben waren Schwarz und Gelb,
entsprechend den Farben des Reichswappens, das einen schwarzen
Doppeladler im goldenen Felde zeigte.
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Mit dem Zusammenbruche des Reiches im Jahre 1806 ver-
schwanden selbstverständlich auch diese Farben vom deutschen
Boden, sie wanderten nach Oesterreich aus und wurden die
neuen Farben dieses Kaiserreiches.
Nach der Niederwerfung Napoleons wurde von den 39
souveränen Staaten und den vier freien Städten Deutschlands
1815 der „Deutsche Bund“ gegründet, der jedoch als Gesamt-
heit keine eigene Bundesflagge benützte. Da kam das in seinen
Folgen so verhängnisvolle Wartburgfest der Jenaer Studenten
am 18. Oktober 1817, deren goldgefranste, rot-schwarz-rot quer
gestreifte, mit goldenem Eichenlaubzweige schräg überlegte und
mit schwarz-rot-goldenen Eicheln behangene Fahne (angefertigt
von Frl. Amalie Nitschke), von den Frauen Jenas am 31. März
1816 gespendet, bald eine ganz eigentümliche Rolle spielen sollte.
Die Farben dieser Fahne sollen sich von der Uniform der
Lützower Jäger (Schwarz mit roten Aufschlägen und goldenen
Chargenzeichen) ableiten lassen, weil die meisten der Begründer
der Burschenschaft diesem Corps angehört hatten. Es könnte
aber auch sein, dass die Farben der Berliner und Jenaer Lands-
mannschaft »Vandalia«, die zum grössten Teile aus Mecklen-
burgern bestand, auf die neue Burschenschaftsfahne übertragen
wurden, da von den elf Gründern der Burschenschaft neun der
Vandalia angehörten. Die Farben der Vandalia sind aus dem
Wappen Mecklenburgs abzuleiten: Schwarzer, damals rot ge-
krönter Stierkopf in Gold.
Schwarz-Rot-Gold, die vom Volke bald allgemein als die
»altdeutschen Farben« angesehen wurden, erhielten immer mehr
und mehr einen revolutionären Charakter. Die hohe Bundes-
versammlung zu Frankfurt: aM. bekam schreckliche Angst vor
diesen »altdeutschen«e Farben und verbot auf das strengste die
Führung derselben in allen Bundesstaaten. (5. Juli 1832.)
Die Wappen- und Flaggenlosigkeit des Deutschen: Bundes
wurde endlich selbst den am grünen Tische sitzenden unleidlich
und man begann darüber Verhandlungen, die aber infolge gegen-
seitiger Eifersüchteleien nichts Rechtes zu Tage fördern konnten.
Da kam das Jahr 1848 mit seinen verschiedenen Revolu-
tionen und brachte die Geschichte wieder in Fluss. In der
XVI. Sitzung der deutschen Bundesversammlung am 9. März 1848
wurde der alte deutsche Doppeladler wieder als Wappenfigur
Deutschlands, die arg verfemten Farben Schwarz-Rot-Gold aber
als deutsche Bundesfarben anerkannt. In allen Bundesstaaten,
besonders in Preussen, wurde den neuen Nationalfarben in etwas
überschwänglicher Weise gehuldigt, doch dauerte es nicht lange,
bis der Rückschlag eintrat.
Anfangs der fünfziger Jahre hatte diese Trikolore bereits so
ziemlich ausgelebt und kam nur hie und da als Abzeichen der
demokratischen Partei zum Vorschein. In Oesterreich erhielt
sich die Trikolore als Symbol des deutschen Volksstammes, des
deutschen Oesterreichers, und wird deshalb von dem slavischen
Oesterreicher und Magyaren nicht mit besonderer Liebe gesehen.
Als der »Deutsche Bund« 1866 in Trümmer ging und ein
Jahr darauf der „Norddeutsche Bund“ das Licht der Welt er-
blickte, entrollte sich eine neue Trikolore: Schwarz-Weiss-Rot,
deren Farben später, 1871, als Reichsfarben erklärt wurden.
Elsass-Lothringen (Tafel XIX, ı — A) führt dieselben Landes-
farben und dieselbe Kokarde wie das Deutsche Reich.
Königreich Preussen. (Tafel XIX, 2—B.)
Landesfarben: Schwarz-Weiss.
Kokarde: Schwarz-Silber-Schwarz.
Die Landesfarben, sowie die Kokarde entsprechen den
Tinkturen des preussischen Wappens.
Hier möge der weiss-schwarzen Fähnchen der preussischen
Kavallerie Erwähnung geschehen, bei denen eine fehlerhafte