Stellung der Farben zu vermuten wäre, doch ist dies nicht der
Fall, sondern es wurde durch eine A. Kabinettsordre vom 4. April
1815 die Führung der kohenzollernschen Farben an Stelle der
früher geführten Epaulettenfarben angeordnet.
Königreich Bayern. (Tafel XIX, 3 — C.)
Landesfarben: Weiss-Lichtblau.
Kokarde: Silber-Lichtblau-Silber.
Die Landesfarben sind aus dem Wappen von Bayern ab-
geleitet, ebenso die Farben der Kokarde,
Am 16. Januar 1806 erschien eine Allerhöchste Verordnung
(Reg.Bi. S. 25), die über das Tragen der Kokarde folgendes
bestimmt:
»Damit sich die Bayern als Brüder erkennen und im Aus-
lande die ilınen durch ihre Anhänglichkeit an ihren König und
das Vaterland gebührende Auszeichnung erhalten, verordnen Wir,
dass alle Staatsdiener künftig mit ihren Uniformen eine b/aue
und weisse Kokarde auf dem Hute tragen und dass es auch
allen übrigen Unterthanen, wessen Standes sie sind, erlaubt sein
soll, die Nation, zu welcher sie gehören, durch die Nationalfarbe
auf dem Hute zu bezeichnen etc.«
Eine spätere Entschliessung vom 31. Mai 1832 verbot aus
Anlass der bekannten Hambacher Volksversammlung das Tragen
andersfarbiger Kokarden.
Eine Allerhöchste Entschliessung weiland Sr. Majestät König
Ludwigs II. vom ı1. September 1879 bestimmte weiters, dass
sowohl in dem Landeswappen, wie auch bei den Fahnen und
Flaggen die weisse Farbe den Vorrang vor der blauen, mithin
die erste Stelle einzunehmen habe, die Landesfarben bei allen
amtlichen und dienstlichen Vorkommnissen als »weiss-blau« zu
bezeichnen sind. |
In den unterm 29. März 1873 Allerhöchst genehmigten
Bestimmungen über die Uniformierung und Adjustierung des
Kgl. Bayr. Heeres (Verw.Bl. d. Kgl. Kriegsminist. Nr. 18;
ı2. April 1873) heisst es: 4) Die Mütze erhält statt des bis-
‚herigen Emblems die wezss-laue Kokarde.
zeigt die Kokarde, wie solche von der Mannschaft getragen
wird: weiss-blau-weiss. Die Offiziere und Beamten tragen cda-
gegen die Kokarde aussen silbern, innen blau (Sammt) tingiert.
Königreich Sachsen. (Tafel XIX, 4—D.)
Landesfarben: Weiss-Grün.
Kokarde: Silber-Grün-Silber.
Die alten Landesfarben von Sachsen waren Schwarz und
Gelb.
Durch Allerhöchstes Reskript König Friedrich Augusts vom
16. Juni 1815 wurden die Farben der am 4. Juni ı815 ein-
geführten Militär-Kokarde: Weiss (innen)-Grün (aussen) als
Landesfarben erklärt.
Im Jahre 1887 erfolgte eine abermalige Feststellung dieser
Farben, weil Unregelmässigkeiten in der Stellung derselben sich
eingeschlichen hatten. „
Königreich Württemberg. (Tafel XIX, Ss — E.)
Landesfarfben: Schwarz-Dunkelrot.
Kokarde: Schwarz-Dunkelrot-Schwarz.
Die Landesfarben entsprechen in keiner Weise dem Wappen.
Vor Neuschaffung des noch derzeit geführten Wappens (30. De-
zember 1817) waren die Landesfarben von Württemberg, Schwarz
und Gelb, dem Wappen entnommen. Die dunkelrote Tinktur
dürfte wahrscheinlich von den blutigen Pranken der schwäbischen
Löwen herzuleiten sein. (Siehe Seite 77.)
Unsere Abbildung
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Grossherzogtum Baden.
Landesfarben: Gelb-Rot-Gelb. (Tafel XIX, 6.)
Kokarde: Gold-Rot-Gold. (Tafel XX, F.)
Gleichzeitig mit den neuen Standarten des Grossherzog-
lichen Hauses wurde auch eine neue Landesflagge eingeführt.
(17. Dezember 1831.) Die alte Fahne war Rot über Gelb quer
gestreift; die neue Fahne entspricht jedenfalls besser dem
badischen Wappenbilde und ist nicht so leicht mit anderen
rot-gelben Fahnen zu verwechseln.
Grossherzogtum. Hessen.
Landesfarben: Rot-Weiss. (Tafel XIX, 7.)
Kokarde; Silber-Rot-Silber. (Tafel XX, G.)
Die Streifen, mit denen der thüringisch-hessische Löwe
überzogen ist, und die, wic bereits bei dem hessischen Wappen
erwähnt wurde, von dem altungarischen Wappenschilde her-
zuleiten sind, gaben der hessischen Fahne die Tinkturen Rot und
Weiss.
Grosshersoetümer Mecklenburg-Schwerin und Strelite.
Landesfarben: Blau-Gelb-Roth. (Tafel XIX, 8.)
Kokarde: Blau (aussen)-Gold-Rot (innen). (Tafel XX, H.)
Die Landesfarben Mecklenburgs haben einige Wandlungen
durchgemacht, die wir hier kurz verzeichnen wollen.
Die alten Siegelschnüre zeigen zumeist gelbe und rote
Farbe, später werden blau-gelbe angewandt. Unter Herzog
Christian Ludwig Il. (1747) erschienen sie blau-rot-gelb. Zu Be-
ginn der deutschen Freiheitskriege vereinigten sich Schwerin
und Strelitz (26. März und 3. April 1813) zu einer gemeinsamen
Kokarde: innen Rot-Blau, aussen Gold, später Gold-Rot-Blau.
Eine Verordnung vom 23. Dezember 1863 (Reg.-Bl. 1864.
Nr. 2) für Schwerin, und eine solche vom 4. Januar 1864 für
Strelitz bestimnit die Reihenfolge der Farben in der Landesflagge:
Blau-Gelb-Rot. Die Farben sind analog den Feldfarben des
Wappens von Rostock— Mecklenburg, Werle—Schwerin, Ratze-
burg— Stargard.
Grossherzogtum Sachsen.
Landesfarben: Schwarz-Gelb-Grün. (Taiel XX, 9.)
Kokarde: Gold (aussen) -Grün-Sch warz (innen.) (Taf. XX, 1.)
Die Landesfarben entsprechen vollkommen dem sächsischen
Rautenkranzschilde, nur war die früher geführte Zusammen-
stellung der Landesfarben Schwarz-Grün-Gelb, wie sie heute
noch die Kokarde zeigt, nicht glücklich gewählt. In neuerer
Zeit hat man die Landesfarben nach dem heraldischen Farben-
gesetze umgestellt.
Grosssherzogtum Oldenburg.
Landesfarben: Rot-Blau. (Tafel XX, 10.)
Kokarde: Blau-Rot (schmal) -Blau. (Taiel XX, K.)
Die Landesflagge zeigt im blauen Felde ein rotes Kreuz
(Taf. XXI, Fig. XVD; die einfach gestreifte Fahne wird nur vom
Militär als Lanzenfähnchen benützt. Nach Mit-
teilung des Kommandos des Oldenburgischen
Dragoner-Regiments Nr. ı9 führt dasselbe Rot
über Blau gestreifte Lanzenfähnchen. Die Ko-
karde wird sowohl von den Civilistaatsdienern
als auch von den Soldaten des oldenburgischen
Fi “ 131. . . .
Mutzen-Kokarde de, Infanterieregimentes Nr. gı nebst der preussischen
oldenburgischen Kokarde auf dem Helıne getragen, während deren
Hilitärs.
Mütze eine anders gestaltete Kokarde ziert, die
uns das Flaggenbild und Delmenhorster Kreuz in Erinnerung
bringt. (Fig. 131.) Die Hut-Kokarde der Civilstaatsdiener ist
blau, von einem roten Fadenkreuz überzogen.
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