Full text: Deutsche Wappenrolle.

6) Grafschaft Berg: im silbernen, von schwarzer, 'mit 
ı1 goldenen Kugeln belcgter Borde umschlossenen Felde ein 
guldgekrönter, bewehrter und gezungter, roter Löwe mit Doppel- 
schweif. 
Auf dem Schilde ruht ein goldener Spangenhelm mit 
schwärz-silberner Decke, aus dessen Helmkrone ein von Schwarz 
und Silber gevierter Brackenrumpf emporwächst. Unter dem 
Schilde schwebt ein in der offiziellen Darstellung »graues« Band, 
das in goldenen Lettern die Devise »NIHIL SINE DEO« (Nichts 
ohne Gott) zeigt. 
Das Ganze ist unter einem purpurmen, hermelingefütterten 
Wappenmantel angebracht, der von einer fünfbügeligen, halb 
mit Purpur gefütterten Krone herabfällt. 
Als Mittleres Wappen wird der von Zollern und Nürnberg 
gevierte Schild benützt. 
Das Kleinere Wappen besitzt dieselbe Zeichnung, nur er- 
scheint an Stelle des vielfeldigen Schildes der Hohenzollermschild 
allein. Die Helmdecke trägt rechts schwarz-silberne, links silbern- 
schwarze Tinkturen. 
Kommen Schildhalter zur Anwendung, so dienen als solche 
zwei silberne Bracken mit von Silber und Schwarz geviertem 
Behang (Ohren). 
Se. Durchlaucht der Erbprinz und die übrigen Prinzen 
des fürstlichen Hauses Hohenzollern benützen dieselben Wappen. 
Se. K. H. Prinz Albrecht von Preussen (f 872) vermählte sich 
1853 morganatisch mit Rosalie, Gräfin von Hohenau, geb. von Rauch 
(f 1879), die am 28. Mai ı853 den Grafenstand mit folgendem Wappen 
erhielt: In Blau zwei silberne Schrägrechtsbalken, dieselhen beseitet von 
2, 3, 2 roten Rosen. Auf dem Schilde nıht cine Grafenkrone. Als 
Schildhalter dienen ein goldener Löwe und ein wilder Mann mit einer 
Keule. 
Den Hoflieferanten etc Sr. Majestät des Kaisers und Königs 
ist nicht das Kaiserliche, sondern nur das Königlich Preussische 
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(mittlere oder kleinere) Wappen zu führen gestattet. Die Prinz- 
lichen Hoflieferanten etc, führen nur das kleinere Wappen. Die 
Wappen dürfen auf Geschäftsschildern, Etiketten, Anzeigen, 
Rechnungen u. dergl., nicht aber auf Siegeln, Stempeln, Verschluss- 
marken u. dergl. angebracht werden. 
(Bestimmungen über die Führung von Hofprädikaten, Ber: 
lin 10. Januar 1888.) 
Dagegen ist es jedem preussischen Fabrikanten erlaubt, 
den preussischen Adler, aber osne schildförmige Umrahmung, 
zur Bezeichnung der Waren oder auf Etiketten anzubringen: 
„Auf Ihren Bericht vom 27. Dezember 1861 will Ich allen 
preussischen Fabrikanten den Gebrauch und die Abbildung des 
preussischen Adlers in der durch die vorliegende Zeichnung 
dargestellten Form zur Bezeichnung ihrer Waren oder Etiketten 
hiedurch gestatten. Sie, der Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten, haben das Erforderliche hiernach zu ver- 
anlassen.‘“ 
Berlin, den 4. Januar 1862. 
Wilhelm. 
von der Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten und den Minister des 
königlichen Hauses. 
Durch einen Cirkular-Erlass vom 20. Januar 1862 wurde 
dieser Allerhöchste Erlass des Königs sämtlichen Königlichen 
Regierungen incl. Sigmaringen bekannt gegeben. 
Die Vorlagen und Mitteilungen über die preussischen Wappen 
verdanken wir der Güte des Herrn Hofrates Kurzhals im Königlichen 
Herolds-Amte zu Berlin, über Hohenzollern dem fürstlichen Hofmarschall- 
Amte und dem lierrn Hofrat Dr. K. Th. Zingeler, fürstlicher Archivar 
zu Sigmaringen. 
  
Tafel II. 
BERLIN UND DIE PROVINZ BRANDENBURG. 
ID° Stadtkreis Berlin wurde durch das Gesetz vom 30, Juli 
1883 aus der Provinz Brandenburg ausgeschieden und 
bildet seit dieser Zeit ein eigenes Verwaltungsgebiet. 
Das derzeit geführte Stadtwappen Berlins zeigt einen ge- 
spaltenen Schild; vorn das Wappen des Königreiches Preussen, 
hinten jenes der Provinz Brandenburg, die Adler einander zu- 
gekehrt. Unten ist dern Schilde ein kleinerer, mit einer fünf- 
türmigen Mauerkront gekrönter Schild aufgelegt, der in Silber 
einen aufgerichteten, schwarzen Bären zeigt. Dieser aufgelegte 
Schild mit dem Bären bildet gewissermassen das Klee Wappen 
von Berlin. 
Wir haben das Stadtwappen in eine Cartouche gestellt, die 
selbstverständlich mit dem Wappen in keinem weiteren Zu- 
sarmmenhange steht. Die Komposition soll nur zeigen, in welcher 
  
Weise man Schilde für dekorative Zwecke bereichern kann. 
Schilde, auf denen Helme ruhen, wo also der Waflencharakter 
in den Vordergrund tritt, dürfen niernals in Cartouchen gesetzt 
werden; sie können eingeschnitten, auch im geringen Masse 
eingerollt werden, dürfen aber nie ihre Verwendbarkeit als 
Schutzwaffe verlieren. 
Das heutige Berlin bestand ursprünglich aus zwei Schwester- 
städten, Berlin und Kölln (Cöln), die beide in ihren Siegeln den 
brandenburgischen Adler führten. Kölln benützte diesen Adler 
bis zum Jahre 1709, in welchem Jahre die Wiedervereinigung 
der beiden Städte erfolgte, nachdem sie bereits einmal 1307 
bis 1442 vereint gewesen waren. 
Das älteste Siegel der Stadt (1272) zeigt ein von zwei 
Türmen beseitetes Stadtthor, unter dem der brandenburgische
	        
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