Full text: Deutsche Wappenrolle.

Coburg und Gotha für Engern Geltung besitzen. (Siehe 
Tafel XIII) 
Das Wappen des Fürstentums Paderborn entspricht voll- 
kommen dem alten Wappen des 795 von Karl dem Grossen ge 
gründeten Bistums. (Unter dem Dome entspringen die Quellen 
der Pader, daher der Name.) 
Infolge des Friedens von Lüneville 1801 säkularisiert, wurde 
es 1803 an Preussen abgetreten. 1817 erschien das Kreuz von 
Paderborn zum erstenmale im Wappen von Preussen. 
Das Wappen der Grafschaft Pyrmont (rückwärtige Hälfte 
des Feldes 29) ist für Preussen ein Zeichen des Besitzes und 
der Anwartschaft, begründet durch den Vertrag zwischen Pader- 
born und Waldeck vom Jahre 1668, nach dem Pyrmont nach 
dem Erlöschen der Waldecks an Paderborn zurückfallen sollte. 
Dieses Anspruchsrecht ist mit Paderborn an Preussen übergegangen, 
welches das Wappen Pyrmont auch für die wirklich erhaltenen 
Gebiete der Städte Lügde und Harzdorf (preussische Grafschaft 
Pyrmont), die 1668 von Waldeck an Paderborn abgetreten 
worden waren, als Besitzwappen führt. Entsprechend diesen 
Verhältnissen wird vom preussischen König der Titel »Fürst zu 
Pyrmont« geführt. (Näheres über das Wappen siehe bei Tafel XV.) 
Das derzeit geführte Wappen des Fürstentums Münster 
entspricht nicht jenem Wappenbilde, das von dem im Jahre 780 
wahrscheinlich von Karl dem Grossen gestifteten Bistume ge 
führt worden war. Das alte, bereits im Beginne des XIV. Jahr- 
hunderts nachweisbare Wappen des Bistumes soll einen roten 
Querbalken in Gold gezeigt haben. 
Im Jahre 1801 säkularisiert, wurde der grösste Teil der 
münsterischen Lande als weltliches Fürstentum 1803 an Preussen 
abgegeben. Kleinere Gebiete fielen an die Fürsten Salm, an 
Croy, Oldenburg und Aremberg, als Entschädigung für die an 
Frankreich verlorenen linksrheinischen Besitzungen dieser Dynasten- 
geschlechter. 
Im Jahre 1804 kam das fragliche Wappenbild, der goldene 
Balken im blauen Felde, in das preussische Staatswappen. 
Das Wappen des Fürstentums Minden entspricht jenem, 
das von dem alten, zur Erzdiözese Köln gehörigen Bistume ge 
führt wurde. Der Patron des Bistums war St. Petrus, daher die 
Schlüssel im Schilde. Infolge des westfälischen Friedens säku- 
larisiert, fiel es als weltliches Fürstentum an Brandenburg. 
Die ehemalige Herrschaft, spätere Grafschaft Mark stand 
ursprünglich im Besitze der Grafen von Arnsberg, kam dann 
später durch Heirat an die Grafen von Berg. Aus diesem Ge- 
schlechte entsprang die Linie Altena und aus dieser die Linie 
Mark, Die Mitglieder der letzteren Linie nannten sich seit 
Adolf I. (1199) »Grafen von der Mark« und führten anfangs im 
Schilde einen Löwen, der aus einem Schachbalken wuchs, 
später den Schachbalken allein, der höchst wahrscheinlich aus 
den Zinnenbalken der Bergs (siehe Herzogtum Berg) entstanden 
war. (Beide Wappenbilder, untereinander gestellt, führt seit 
24. Dezember 1876 die Stadt Neustadt im Reg.-B. Köln.) Die Grafen 
von der Mark kamen durch Heirat und Erbschaft in den Besitz 
von Cleve, Jülich, Berg und Ravensberg und erloschen mit Johann 
Wilhelm 1609. Die Mark bildete einen Teil der grossen Jülichschen 
Erbschaft, die zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg 1614 
geteilt wurde. | 
Die Grafschaft Ravensberg gehörte einem Geschlechte, 
deren Glieder sich anfangs Grafen von Kalvelage, später um 
die Mitte des XIL Jahrhunderts nach der Burg Ravensberg bei 
Bielefeld, Grafen von Ravensberg nannten. 1346 erlosch das 
Geschlecht im Mannesstamm und die Grafschaft fiel durch die 
Heirat der Nichte des letzten Grafen mit Gerhard von Jülich 
an dessen Haus. Mit der. Jülichschen Erbschaft kam Ravensberg 
1614 an Brandenburg. Die Sparten der Ravensberg sind schon 
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im Beginn des XIII. Jahrhunderts nachweisbar, nur ist deren 
Anzahl in alter Zeit nicht immer die gleiche. 
Das Wappenbild der alten Grafen von Tecklenburg waren 
ursprünglich, wie es auch die Siegel zeigen, drei mitunter klee- 
blattförmig ausgeschlagene Seeblätter und nicht Herzen, wie sie 
jetzt geführt werden. 
Als im Jahre 1362 das Grafenhaus im Mannesstamme er- 
losch, kam der Besitz durch die Tochter des letzten Grafen an die 
Bentheims, von diesen an die Grafen von Schwerin aus dem 
Hause Hagen (siehe bei Mecklenburg), Während der Herrschaft 
dieser dritten Grafen von Tecklenburg verwandeln sich allmählich 
die Seeblätter in Lindenblätter und schliesslich in Herzen. 
Als nun auch diese Tecklenburgs 1589 erloschen, fiel das 
Erbe nach langwierigen Prozessen 1699 an Solms-Braunfels, das 
die Grafschaft im Jahre 1707 an Preussen verkaufte. 
Das grössere Wappen der Provinz Hessen-Nassau zeigt 
einen durch eine ausgebogene Spitze gespaltenen Schild. Rechts 
erscheint in Blau ein einwärtsgekehrter, gekrönter, goldbewehrter, 
von Silber und Rot achtfach quergestreifter Löwe (Hessen); links 
im blauen, mit schrägrechts beschnittenen, goldenen Querschindeln 
bestreuten Felde ein gekrönter, goldener Löwe (Nassau). In 
der roten Spitze ein goldbewehrter, silberner Adler (Frankfurt). 
Der Schild trägt zwei gekrönte Spangenhelme. Der rechte 
mit rot-silberner Decke führt als Kleinod zwei silberne Büfel- 
hörner mit je vier grünen, dreiblättrigen Lindenzweigen besteckt 
(Hessen). Der linke mit blau-goldener Decke führt als Kleinod 
zwei blaue, mit den Querschindeln des Schildfeldes bestreute 
Büffelhörner, zwischen denen ein gekrönter, goldener Löwe sitzt 
(Nassau). Der Ritter mit rot-weiss-blauen Helmfedern lehnt sich 
nit der Rechten auf den oberen Schildrand und hält in der 
Linken die mit rot-silber-blauen Schnüren geschmückte Provinz- 
Standarte, in der sich das Schildbild wiederholt. 
Im snittleren Wappen der Provinz trägt der Schild eine 
Landgrafenkrone (goldener Reif mit fünf Blättern, drei Bügeln, 
aber ohne Mütze). 
Das kleine Wappen der Provinz entspricht der Schablone. 
Im grösseren Siegel für den Bezirksverband Cassel erscheint 
das oben angeführte mittlere Wappen der Provinz, im Schilde 
aber der hessische Löwe allein und nach rechts gewendet. 
Im Siegel der unteren Organe des Bezirksverbandes führt 
der preussische Adler im Brustschilde nur den hessischen Löwen, 
selbstverständlich nach rechts gewendet. 
Im grösseren Siegel für den Bezirksverband Wiesbaden 
wird ebenfalls das mittlere Wappen der Provinz geführt, nur 
erscheint in dem hier mit einem Fürszenkute bedeckten Schilde 
der nassauische Löwe allein. 
Die unteren Organe führen den preussischen Adler mit 
dem nassauischen Löwen im Brustschilde. 
Die beiden Regierungsbezirke, Cassel und Wiesbaden, 
wurden laut Allerhöchstem Erlasse vom 7. Dezember 1868 zur 
Provinz Hessen-Nassau vereint und die oben beschriebenen Wappen 
am 3. Juni 1892 genehmigt. 
Die Provinz Hessen-Nassau umfasst die Gebiete des ehe- 
maligen Kurfürstentums Hessen, die Landgrafschaft Hessen-Hom- 
burg, den Kreis Biedenkopf von Hessen-Darmstadt, zusammen 
die Landegrafschaft Hessen (Feld 22), das Fürstentum Fulda 
(Feld 37), den grössten Teil des Fürstentums Nassau (Feld 38), 
die Herrschaft Frankfurt a. M. (Feld 48) und Teile der ge- 
fürsteten Grafschaft Henneberg. 
Hessen und Fulda gehören zum’ Regierungsbezirk Cassel, 
Nassau und Frankfurt zum Regierungsbezirk Wiesbaden, 
Ueber das Wappen der Landgrafschaft Hessen, deren Ge- 
biete infolge des Krieges im Jahre 1866 an Preussen gefallen 
waren, siehe näheres bei Hessen, Tafel IX, nur sei hier darauf auf-
	        
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