Die Zollern führten ursprünglich als Wappen einen roten
Löwen in einem silbernen Schilde, der von einer von Schwarz
und Gold gestückten Borde umzögen war. Konrad von Mure
beschreibt uns dieses Wappen in seinem Clipearius:
»Zolren stat niveo rufus leo margine lato
Gilvis atque nigris octo spaciis variato.
Z. D.: Für Zollern steht in Schnecweiss cin roter Löwe, der breite Rand
mit acht abwechselnd hellgelben und schwarzen Plätzen.
Das älteste Siegel der Zollern, mit der Legende: + SIGIL-
LVM » FRIDERIC(I) - (CO)MITIS ° DE ® ZOLRE - aus dem Jahre
2 Di ft. a, '
Sn = Dex... Eu;
Fig. 27. Siegel des Grafen Friedrich IV. von
Zollern, Stammvater der fürstlichen Linie. 1226.
1226 (Fig. 27) zeigt das der obigen Beschreibung entsprechende
Bild dieses Wappens.
Der Bruder Friedrichs, Konrad von Zollern, und Burggraf
von Nürnberg, veränderte das Zollerische Geschlechtswappen
in einigen Stücken, indem er das Wappen in Beziehung zu
seiner Stellung als Burggraf von Nürnberg brachte, dessen Amt
an seinen Vater Friedrich III. von Zollern, 1192, durch die Heirat
mit Sophie, der Erbtochter des Grafen von Rätz (Razze) und
Burggrafen von Nürnberg, gekommen war. Er änderte die
Tinkturen und setzte dem Löwen eine Krone auf das Haupt,
Das neue Wappen, das in einem Siegel vom Jahre 1240 zum
erstenmale sichtbar ist, zeigt im goldenen Felde einen schwarzen
Löwen (Hohenstaufen) mit roter Krone; die Borde von Silber
und Rot gestückt. (Farben von Nürnberg, das schon zur Zeit
Konrads von Mure einen von Silber und Rot sechsfach schräg
gestreiften Schild führte) Es war also das Wappen seines
Kaisers und seines Amtsgebietes in den Farben zum Ausdrucke
gebracht.
Friedrich IV. setzte darauf hin, wie sein Siegel vom Jahre
1241 beweist, seinem zollerischen Löwen ebenfalls eine Krone
auf das Haupt, so dass die Siegelbilder der beiden Brüder ein-
ander vollkommen gleich wurden.
Im Jahre 1248 gebrauchen die Zollern der schwäbischen
Linie, die Nachkommen Friedrichs IV., ein neues Wappenbild,
den bekannten von Silber und Schwarz gevierten Schild, über
dessen Entstehung nichts vollkommen Sicheres nachzuweisen ist.
Die Züricher Wappenrolle giebt
ein Bild dieses neuen Wappens, den
Schild von Schwarz und Silber geviert
(Fig. 28); die Aufeinanderfolge der Farben
war eben damals noch keine feststehende.
Aber auch die fränkische Linie, die
Burggrafen von Nürnberg, gaben ihr
Löwenwappen auf und setzten die Vierung
der schwäbischen Linie in ihren Schild.
Ein Siegel von 1265 enthält bereits das
neue Wappenbild.e Konrad von Mure
kennt ebenfalls dieses Wappen der Burg-
grafen:
Fig. 28. Wappen der Zollern.
(Züricher W.R, ce. 1330.)
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— | mm 17m eo Oo...
»Nurenberg quadripartiti presignc priore
Album preponens, sed nigram subtcriore.«
(Z. D.: Nürnberg teilt vierfach und stellt Weiss an Jen ersten, Schwarz
an den unteren Platz.)
Als Helmkleinod erscheint im Siegel von 1265 ein mit
Lindenblättern behangenes halbes Schirmbrett in der Form eines
Kreisviertels. Der obere Rand des Schirmbhrettes ist mit Pfauen-
federn besetzt. Dieses halbe Schirmbrett entstannmte dem Wappen
der Grafen von Oettingen, welche ein ganzes Schirmbrett auf
ihrem Helme trugen. Im Jahre 1265 heiratete nämlich Marie,
damals Erbtochter des Burggrafen Friedrich IIL., den Grafen
Ludwig von Oettingen und man scheint anlässlich dieser Heirat
und ihrer etwaigen Folgen eine Helmgenossenschaft errichtet
zu haben,
Die schwäbischen Zollern führten, nach den Siegeln aus
dem Ende des XII. Jahrhunderts zu schliessen, Pfauenfedern
zu Seiten des Helmes. Ob die von Schwarz und Silber wechsel-
weise geteilten Büffelhörner in der Züricher Wappenrolle (Fig. 28),
das alte Kleinod der Zollern gewesen waren, oder ob sie eine
Erfindung des Malers der Rolle, oder ob sie vielleicht nur ein
Hilfskleinod zum Befestigen der Pfauenfedern gewesen waren,
ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden, weil Siegel mit diesem
Hörnerkleinod bisher nicht aufgefunden wurden. In den Siegeln
der verwandten Hohenbergs (1245) finden wir ein ähnliches
Kleinod, und es könnte daraus der Schluss gezogen werden,
dass das ursprüngliche Helmkleinod der Zollern wirklich zwei
Büffelhörner gewesen waren.
Als die Mutter der oben angeführten Marie 1272 starb,
verheiratete sich Burggraf Friedrich III. noch eimmal und gc-
wann aus dieser zweiten Ehe zwei Söhne. Dadurch hatte dic
Verbindung mit Oettingen sehr viel an ihrem Werte eingebüsst
und dies mag auch zu einer gereizten Stimmung zwischen den
beiden Häusern geführt baben, — Grund genug von Seiten Zollerns
die Helmgenossenschaft aufzugeben.
Burggraf Friedrich IV. und seine Gemahlin Helene von
Sachsen erkauften sich um 36 Mark Silber von Leutold von
Regensburg am ı0. April 1317 das Recht, dessen Kleinod, ein
Brackenkaupt zu führen. Die Oettingen, auf ihre Helmgenossen-
schaft mit Zollern sich stützend, setzten sich nun ebenfalls das
Brackenhaupt auf den Helm und entfachten dadurch einen lang-
jährigen ‘Streit mit den Zollern, die das Kleinod allein führen
wollten. Endlich kam es 1381 durch ein eigenes Schiedsgericht
zu einem Ausgleiche; die Oettingen erhielten die Erlaubnis, das
Brackenhaupt zu führen, doch mussten sie den Behang, die
Ohren der Bracke, zum Unterschiede von der zollerischen Bracke,
mit dem Wappenbilde ihres Schildes, einem Schragen (Schrägkreuz),
belegen. Nachdem die fränkischen Zollern dieses neue Kleinod er-
worben hatten, nahmes auch die schwäbische
Linie in ihr Wappen auf, ein Beweis, dass
auch hier eine Helmgenossenschaft be-
standen haben muss. Bei der schwäbischen
Linie findet sich das Brackenhaupt zum
erstenmale im Siegel Friedrichs des Jungen,
Stifter der Linie Zollern-Schalksburg, 1354,
bei der fränkischen Linie aber erst in einem
Siegel von 1366.
Ob das Brackenhaupt ursprünglich
von Silber und Schwarz geviert war, oder
golden mit roten Ohren, ist nicht mit voller
Sicherheit zu entscheiden. Dice Vierung
des Brackenhauptes ist in einem Siegel
erst 1518 nachzuweisen. Die Züricher Rolle bringt das Bracken-
haupt golden mit rotem Behange zur Darstellung (Fig. 29).
Peter Suchenwirt, der Herold und Wappendichter (2. Hälfte
des XIV. Jahrhunderts), beschreibt ebenfalls das neue Kleinod:
Fig. 29 Wappen der
Burgerafen vonNürnberg,
(Züricher W.R. c. 1330.)