Full text: Deutsche Wappenrolle.

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GROSSHERZOGTUM BADEN. 
Der Staat besteht aus dem Hauptgebiete und cinigen kleinen Exklaven. 
as Staalswappen von Baden zeigt einen mit einer Königs- 
krone gekrönten, goldenen Schild, der von einem roten 
Schrägrechtsbalken überzogen ist. Als Schildhalter dienen zwei 
rücksehende, königlich gekrönte, göldbewehrte, silberne Greife, 
die auf einem goldenen Ornamente stehen, über das drei Ordens- 
ketten geschlungen sind, nämlich: 
Der Hausorden der Treue (gestiftet vom Markgrafen Karl Wil- 
helm von Baden-Durlach zur Erinnerung an die Grundsteinlegung 
von Karlsruhe am ı7. Juni 1715). Das in Gold gefasste, rote, 
achtspitzige Kreuz mit goldenen Kugelenden ist in den Winkeln 
mit je zwei goldenen, verschlungenen C geziert und zeigt im 
goldgefassten, weissen Medaillon zwei rote, verschlungene C 
= N Pe) Pre 
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Fig. 42. Hausorden der Treue. 
über einem grünen Berg. Ueber dem Monogramme erscheint 
in Schwarz die Inschrift: »FIDELITAS« (Treue). In neuerer Zeit 
wird das Medaillon nicht mehr bunt, sondern ganz in Gold 
dargestellt. 
Durch eine goldene Königskrone ist das Kreuz mit der 
Kette verbunden, das aus Königskronen und den beiden ver- 
schlungenen C gebildet wird. (Fig. 42.) 
Der Mititär- Karl-Friedrichs- Verdienstorden (gestiftet durch 
den Grossherzog Karl Friedrich am 4. April 1807). Das gold- 
gefasste, achtspitzige, weisse Kreuz, das einem grünen Lorbeer- 
kranze aufliegt, trägt in der Mitte ein goldgefasstes, rotes Me- 
daillon mit dem goldenen Monogramme des Stifters (C F), um- 
schlossen von einem dunkelblauen Reif mit der goldenen In- 
schrift: »FÜR BADENS EHRE«. Eine goldene Königskrone 
verbindet das Kreuz mit der nur im Wappen existierenden Kette, 
die aus dem Monogramme des Stifters und Medaillons gebildet 
wird, welche die Figur eines Greifen enthalten. (Fig. 43.) 
Dem Schilde zunächst erscheint der Orden Bertholds des 
Ersten (von Grossherzog Friedrich am 29. April 1877 gestiftet 
und zwar anlässlich des 2Sjähr. Regierungsjubiläums als höhere 
Klasse des 1812 errichteten Ordens vom Zähringer Löwen. 
1896 wurde er zu einem selbständigen Orden ausgebildet). Das 
goldgesäumte, achtspitzige, weisse Kreuz mit goldenen Kugel- 
  
  
enden zeigt in den Winkeln goldene Herzogskronen (so in der 
Stiftungsurkunde benannt) und trägt in der Mitte ein von einer 
goldenen Schnur umfasstes, rotes Medaillon mit dem königlich 
gekrönten, goldenen Monogramme des Stifters (F W L) Eine 
goldene Königskrone verbindet das Kreuz mit der nur im Wappen 
vorhandenen einfachen Goldkette (Fig. 44). 
  
Fig. 43. Militär-Karl-Friedrichs- 
Verdienstorden. 
Fig. 44. Orden Bertholds 
des Eısten. 
Das Ganze steht unter einem hermelingefütterten, purpur 
roten, mit einem Sternenreif geschmückten Baldachin, der oben 
eine Königskrone trägt. 
Dje Mitteilungen über das Wappen, die Orden elc. verdanken wir 
der Güte des Vorstandes des Geh. Kabinettes Sr. K. IH. des Gross- 
herzogs, sowie dem General-Landes-Archive in Karlsruhe. 
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Se. Königliche Hoheit, der Grossherzog von Baden, Hersog 
von Zähringen führt dasselbe Wappen wie der Staat. 
Se. K. H. der Erbgrossherzog von Baden benützt wie die 
anderen Grosskersoglichen Hoheiten, die Prinzen und Prinzes- 
sinnen, das badische Wappen, der derzeitige Erbgrossherzog mit 
der Kette des Hausordens der Treue. 
Die Prinzen des grossherzoglichen Hauses führen den Titel 
»Herzöge von Zähringen«, die Prinzen und Prinzessinnen den 
Titel »Markgrafen und Markgräfinnen« von Baden (seit 1844). 
Se. H. Prinz und Markgraf Karl von Baden vermählte sich am 
17. Mai 1871 morganatisch mit Rosalic Gräfin von Rhena geb. Freiin von 
Beust. Die Gralenstandserhebung erfolgte am 8. Mai 1871 mit folgendem 
Wappen: In Blau ein roter Sparren, begleitet von drei sechsstrahligen, 
silbernen Sternen. Ucber diesen ein silberner Turnierkragen mit drei 
Lätzen. Der Schild trägt cine Gralenkrone. 
Die obersten Behörden benützen als grösseres Siegel das 
Wappen ohne Baldachin und Orden, als kleineres nur den ge- 
krönten Schild allein, der auch von den niederen Behörden ge- 
führt wird. 
Die Hoflieferanten dürfen für ihre Zwecke das Staats- 
wappen, wie abgebildet, benützen. 
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