Die Mitteilungen über das Wappen verdanken wir der Direktion
des Grossherzoglich Sächsischen Geheimen Haupt- und Staatsarchives zu
Weimar, und ist der Autor namentlich Herrn Dr. P. Mitzschkc in dicser
Beziehung zu grossem Danke verpflichtet.
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Die Grossherzöge, sowie die Herzöge von Sachsen stammen
von Kurfürst Ernst (f 1486) ab, dem Bruder Albrechts (Albert)
des Beherzten (} 1500), welcher der Stammvater des königlichen
Hauses ist. Man spricht deshalb von einer Ernestinischen und
einer Albertinischen Linie.
Um eine leichtere Uebersicht über den Zusammenhang der
sächsischen Linien zu gewinnen, folgt hier eine einfache Auf-
stellung der noch blühenden sächsischen Fürstenhäuser:
Konrad I. der Grosse von Wettin (1157)
Markgraf von Meissen.
Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige (f 1464)
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Alberlinische Linie:
Albrecht (Albert) der Beherzte (f 1 500)
Ernestinische Linie:
Kurfürst Ernst (} 1486)
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Johann (} 1605)
Wilhelm (} 1662)
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Ernst der Fromme (} 1675)
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Seit 815 Grossherzöge.
Die bereits erloschenen Linien des sächsischen Hauses er-
scheinen in diesem Schema nicht verzeichnet, sondern nur jene,
die noch derzeit blühen. Auf eine weitere geschichtliche Detail-
lierung können wir uns wegen Mangel an Kaum nicht einlassen,
auch ginge dies über den Rahmen unseres Wappenwerkes hinaus.
Weimar gehörte ursprünglich den Grafen von Orlamünde,
die 1346 die Lehenshoheit der Wettiner anerkennen mussten.
Als Graf Hermann von Orlamünde 1372 starb, fiel Weimar an
das Wettinische Haus, bei der Teilung von 1485 an die Eme-
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stinische Linie desselben. Die Linie Sachsen-Weimar wurde
1640 von Wilhelm, dem fünften der elf Söhne des Herzogs
Johann, gestiftet.
Die Herrschaft Arnskaugk bei Neustadt an der Orla er-
scheint zuerst im Besitze der Dynasten von Lobdaburg, von
denen eine Linie sich Lobdaburg-Arnshaugk nannte. Die Lobda-
burger führten als Stammwappen einen Schrägrechtsbalken im
Schilde, einen wachsenden Pfau (oder auch nur Pfauenfedern)
als Kleinod am Helme. Als diese Linie 1289 erlosch, erhoben
die anderen Linien Anspruch auf das Erbe, konnten aber nichts
erhalten, Albrecht der Entartete von Meissen vermählte sich
1290 mit der Wittwe des letzten Lobdaburg-Arnshaugk und riss
die Verwaltung des Erbteiles an sich. Durch die Heirat seines
Sohnes Friedrich des Freidigen mit der Tochter seiner Ge-
mahlin aus deren erster Ehe fiel Arnshaugk endgültig an das
Haus Wettin (1302), Bei der Länderteilung im Jahre 1485
fiel das Gebiet an die Ernestinische Linie, die es aber 1567 an
die Albertinische Linie verpfänden musste. ı815 kam Arns-
haugk an die Krone Preussen, die es sofort an Weimar abtrat.
Die Herrschaft Blankenhain, südlich von Weimar gelegen,
befand sich in dem Besitze der Herren von Blankenhain, die
1416 ausstarben. Die Herrschaft fiel nun an die Grafen von
Gleichen, die sie bis zu ihrem Erlöschen, 1631, behaupteten.
Der grösste Teil der Herrschaft ging in den Besitz der Grafen
von Mörsberg über, denen er aber von seiten der Hatzfeld und
Mandelsloh streitig gemacht wurde, bis sie im Jahre 1675 zu
Gunsten der Hatzfeld auf Blankenhain verzichteten, welche die
Herrschaft bis zu ihrem Erlöschen im Jahre 1794 behielten. Nach-
dem sie als erledigtes Lehen bis zum Jahre 1802 unter der
Herrschaft von Kurmainz gestanden, kam sie zunächst an
Preussen, 1806 unter französische Verwaltung, 1813 abermals
an Preussen, das Blankenhain 1815 an Weimar überliess.
Die Herrschaft Tautendurg, nordöstlich von Jena, ist 1223
bis 1227 im Besitze eines Ritters von Tautenburg, 1232 des
landgräflich Thüringischen Schenken Rudolf von Vargula nach-
weisbar. Eine Linie dieses Geschlechtes, die Schenken von
Dornburg und Tautenburg, blieb bis zum Erlöschen ihres
thüringischen Zweiges im Jahre 1640 im Besitze der Herrschaft.
Nun fiel dieselbe an Kursachsen als Lehensherren zurück.
1815 kam Tautenburg an Preussen, das dieses Gebiet sofort
an Weimar abtrat.
HERZOGTUM SACHSEN-MEININGEN.
(SACHSEN-MEININGEN-HILDBURGHAUSEN.)
Ausser dem Hauptgebicte gehören zum Herzogtume noch die Herrschaft Kranichfeid, die Grafschaft
Camburg und elf kleinere Parzellen.
as Grosse Staatswappen zeigt einen zweimal gespaltenen und
fünfmal quergeteilten Schild, dem ein herzoglich gekrönter
Mittelschild mit dem Rautenkranzwappen des Herzogtums Sachsen
aufgelegt ist.
Der Hauptschild enthält folgende Wappenbilder.
ı. Landgrafschaft Thüringen: in Blau ein hier nach links
gekehrter, goldgekrönter und bewehrter, von Rot und Silber zehn-
fach quergestreifter Löwe. \
2. Herzogtum Cleve: in Rot ein goldener Lilienhaspel, be-
legt mit einem silbernen Schildchen.
3. Markgrafschaft Meissen: in Gold ein rotbewehrter,
schwarzer Löwe.