Full text: Deutsche Wappenrolle.

4. Herzogtum Fülich: in Gold ein hier nach links gekehrter, 
schwarzer, silbern bewehrter Löwe. 
5. und 8. vereint, Grafschaft Landsberg: in Gold zwei 
blaue Pfähle. 
6. Herzogtum Berg: in Silber ein blau gekrönter und be- 
wehrter roter Löwe. 
7. Pfalz Sachsen: in Blau ein hier nach links sehender, ge- 
krönter, goldener Adler. 
9. Pfalz Thüringen: in Schwarz ein goldener Adler. 
10. Grafschaft Orlamünde: im goldenen, mit roten Herzen 
bestreuten Felde ein hier nach links gekehrter, rot gekrönter 
und bewehrter schwarzer Löwe. 
11. Herrschaft Eisenberg: in Silber drei blaue Querbalken. 
12. Herrschaft Pleissen: in Blau ein von Gold über Silber 
geteilter Löwe. 
13. Durggrafschaft Altenburg: in Silber eine fünfblättrige 
rote Rose mit goldenen Samen und grünem Barte. 
14. Ein lediges rotes Feld wegen der Repalien. 
15. Grafschaft Brena: in Silber drei rote Seeblätter, 2, ı 
gestellt. 
16. Grafschaft Mark: in Gold ein von Rot und Silber 
in drei Reihen geschachter Querbalken. 
17. gespalten; vorne: Herrschaft Römhild: in Rot eine 
silberne, goldgekrönte Säule, rückwärts: Gefärstete Grafschaft 
Henneberg: in Gold auf grünem Dreiberg eine schwarze Henne 
mit rotem Kamme und roten Lappen. 
18. Grafschaft Ravensberg: in Silber drei rote Sparren 
übereinander. 
Von diesen Wappen erscheinen sechs auch mit ihren Helm- 
kleinoden vertreten, und zwar: 
1) Herzogtum Sachsen: der bereits früher beschriebene Spitz- 
hut, hier von dem schildhaltenden Ritter aufseinem Helme getragen. 
2) Landgrafschaft Thüringen, 
3) Gefürstete Grafschaft Henneberg : rotgekleideter Frauen- 
rumpf, der in die rot-silberne Helmdecke übergeht. Das gold- 
bezopfte Haupt trägt eine Krone, aus der sich ein roter, ge- 
krönter, oben mit Pfauenfedern geschmückter Spitzhut erhebt. 
  
Fig- 67. Mittleres Staatswappen des Herzogtums Meiningen. 
4) Markgrafschaft Meissen, 
5) Herzogtum Jülich: Hals und Kopf eines schwarz- 
geflügelten, goldenen Greifen mit rotem Schnabel und eben- 
solchem Halsbande. Das Kleinod geht direkt in die golden- 
schwarze Helmdecke über. 
6) Herzogtum Berg: ein aus der Helmkrone sich erheben- 
der Pfauenstoss. Der Helm mit rot-silberner Decke wird von dem 
linksstehenden, schildhaltenden Ritter auf dem Haupte getragen. 
Um den Schild hängt an einem dunkelgrün bordierten, 
ponceauroten Bande der Herzaglich Sachsen-Ernestinische Haus- 
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orden.. (Gestiftet von den Herzögen von Altenburg, Coburg- 
Gotha und Meiningen am 25. Dezember 1833 zum Andenken 
an den Gründer ihres Hauses, Herzog Ernst den Frommen.) 
Das Kleinod bildet ein goldgesäumtes, achtspitziges, weisses 
Kreuz mit Kugeienden, die Kreuzwinkel mit goldenen Löwen 
gefüllt. Das Medaillon, von einem grünen mit Goldbändern 
viermal gebundenen Eichenkranze umschlossen, zeigt innerhalb 
eines goldgefassten, blauen Reifes das Brustbild Ernsts des 
Frommen in Gold. Im Reif erscheint in goldenen Lettern die 
Devise des Ordens: »FIDELITER ET CONSTANTER« (Treu 
und beständig). 
Als Schildhalter dienen zwei geliarnischte Ritter, die auf 
einer Konsole stehen und sächsische Fähnlein in den Händen halten. 
Das Ganze ist unter einem Wappenmantel angebracht, der 
aus einer Herzogskrone herabfällt. 
Das Mittlere Staatswappen (Fig. 67) zeigt einen gevierten 
Hauptschild mit den Wappen von Thüringen, Henneberg, Röm- 
hild und Meissen, belegt auf der Herzstelle mit dem herzoglich 
gekrönten sächsischen Schilde. 
Die beiden I.öwen tragen gewöhnlich Doppelschweife; wir 
haben aber, da im grossen Staatswappen die Löwen dieser 
Wappenbilder nur mit einfachen Schwänzen ausgerüstet er- 
scheinen, von der Doppelzahl abgesehen, um beide Wappen in 
Uebereinstimmung zu bringen. 
Der Schild steht unter einem Purpurmantel, der aus einer 
Herzogskrone herabfällt. 
Als Kleines Staatswappen wird der herzoglich gekrönte 
Sachsenschild benützt. 
Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und Hild- 
Burghausen, zu Fülich, Cleve und Berg, auch Engern und West- 
falen, souveräner Fürst zu Saalfeld, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meissen, gefürsteier Graf zu Henneberg, Graf zu 
Camburg, zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Kranichfeld, 
Ravenstein etc. führt in. den Siegeln entweder das kleine Wappen, 
den Schild, umhängt vom Bande des Ernestinischen Hausordens, 
oder das grosse Wappen, jedoch ohne llelme und Schildhalter. 
Der Erbprinz und die übrigen Hoheiten des herzoglichen 
Hauses führen dasselbe Wappen wie der regierende Herzog. 
Die Hoflieferanten benützen für ihre Zwecke das mittlere 
oder kleine Wappen. 
Vor Jahren war der Schild des grossen Wappens noch um 
zwei Wappenbilder reicher und zwar erschienen zu unterst die 
Wappen der Herrschaft Homburg und der Herrschaft Freus- 
burg. 
Im Staatshandbuche vom Jahre 1843 sind diese beiden 
Wappenbilder bereits aus dem Schilde entfernt. 
Später kamen die Helme von Sachsen, Meissen, Thüringen, 
Jülich, Cleve und Berg auf den Schild zu stehen, bis endlich 
anlässlich der Vermählung des Prinzen Friedrich mit Adelheid, 
Gräfin zur Lippe-Bisterfeld, 1889, ein neues Staatssiegel kom- 
poniert wurde. Der Helm von Cleve kam in Wegfall, hiefür 
wurde das Kleinod von Henneberg eingerückt, die Helme aber 
ohne Rücksicht auf ihren Rang geordnet, nämlich: Henneberg, 
Meissen, Thüringen, Jülich, Sachsen und Berg. 
Wir haben uns erlaubt, den im herzoglichen Siegel ge- 
brauchten Purpurmantel mit dem neuen Bilde zu verbinden, und wie 
uns aus Meiningen mitgeteilt wurde, fand diese Wappenzeich- 
nung auch den Beifall Sr. Hoheit des regierenden Herzogs. 
Die Mitteilungen über das Wappen von Meiningen verdanken wir 
der Licbenswürdigkeit des Vorstandes des Münzkabinettes und der 
Bibliothek, Hofrat Professor Dr. Grobe in Meiningen.
	        
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