Full text: Deutsche Wappenrolle.

23. Rotes Feld wegen der Regalzen. 
Der Schild wird von zwei rücksehenden, herzoglich ge- 
krönten, goldenen I.öwen gehalten, die auf einem goldenen 
Ornamente stehen. Hinter dem Schilde fällt ein hermelin- 
gefütterter Purpurmantel aus einer Herzogskrone herab. 
Der Reichsapfel dieser Krone trägt grüne Tinktur. 
In einem uns vorliegenden noch im Gebrauche befindlichen 
Siegel erscheinen die in den rechtsseitigen Feldern stehenden 
  
Fig. 73. Mittleres Staatswappen von Sachsen-Coburg-Gotha. 
Tiere nach links gekehrt; der Schild trägt einen königlich ge- 
krönten Helm mit abhängenden Helmdecken. Schildhalter und 
Purpurmantel sind in diesem Siegel nicht vorhanden. 
Das Mittlere Staatswappen (Fig. 72) besteht in einem 
quadrierten Schilde, belegt mit einem Herzschilde, der das 
sächsische Wappen trägt. 
Im ersten Felde erscheint das Wappen der Landgrafschaft 
Thüringen und des Herzogtums Gotha, der Löwe aber einwärts 
gewendet und nach den Abbildungen zehnfach gestreift. Im 
zweiten Felde das Wappen der Maräkgrafschaft Meissen, im 
dritten das Wappen der Gefürsteten Grafschaft Henneberg, die 
Henne aber einwärts gewendet, und im vierten das Wappen 
des Herzogtums Coburg. 
Der Schild ruht unter demselben Purpurmantel, wie ihn 
unsere Tafel beim Grossen Staatswappen zeigt. 
Mitunter kommt als weitere Dekoration des Wappens der 
»Hersoglich Sachsen-Ernestinische Hausorden« zur Anwendung, 
dessen Kleinod bereits bei Meiningen (Tafel XI) beschrieben 
wurde. Die Kette besteht abwechselnd aus königlich gekrönten 
Löwen, Herzogskronen, szeder goldenen mit zwei E und zwei 
gekreuzten Schwertern belegten Kreuzen, alle diese drei Glieder 
aus Gold. Das sächsische Wappen in Email ist ein viertes 
Glied dieser Kette. Die sieben Doppel-E beziehen sich auf die 
sieben Söhne des Herzogs Ernst des Frommen. 
Das Kleine Staatswappen zeigt nur den sächsischen Schild 
mit der Herzogskrone geschmückt. 
Diese durch Ministerial-Verfügung vom 19. Oktober 1883 
revidierten und neu zusammengestellten (mittleres Wappen) 
Staatswappen sind in Bezug auf ihre Verwendung in den Siegeln 
folgendermassen zu führen: 
Das grosse Wappen ist als Siegel ausschliesslich bei den 
in Urkundenform auszustellenden, von Sr. Hoheit dem Herzoge 
höchsteigenhändig, oder Kraft von Höchstdemselben erteilter 
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Vollmacht von einem herzoglichen Staatsbeamten zu vollziehenden 
Ausfertigungen (Staatsverträge, Standeserhöhungen, Anstellungs-, 
Zulage- und Pensionspatenten etc.) in Anwendung zu bringen. 
Das mittlere Wappen ist als Siegel bei sämtlichen, von 
dem herzoglichen Staatsministerium urkundlich zu erlassenden 
Ausfertigungen (Anstellungs-, Zulage-, Pensions-, Entlassungs- 
dekreten, Kaufe und Tauschverträgen, Ordensdiplomen, Be- 
glaubigungen etc.) in Gebrauch zu nehmen. 
Das kleine Wappen wird zum Amtssiegel für die herzog- 
lichen Justiz-- und Verwaltungsbehörden und zum Verschluss 
herzoglicher Dienstsachen benützt. 
Seine Königl. Hoheit, der jetst regierende Herzog von 
Sachsen- Coburg und -Gotha, Alfred (Ernst Albert), Kel. Prinz 
von Grossbritannien und Irland, Herzog von Edinburgh, Graf von 
Ulster und von Kent, Herzog zu Fülich, Cleve und Berg, auch 
Engern und Westfalen, Landgraf gu Thüringen, Markgraf zu 
Meissen, gcfürsteter Graf gu Henneberg, Graf zu der Mark und 
Ravensberg, Herr zu: Ravenstein und Tonna führt für alle persön- 
lichen Angelegenheiten nebenstehendes Wappen. (Fig. 73.) 
  
Fig. 73. Persönliches Wappen Sr. K. H. des Herzogs Alfred 
von Sachsen-Coburg und -Gotha. 
Der. sächsische Schild, der in den Wappen des herzog- 
lichen Hauses von Gold und Schwarz statt von Schwarz und 
Gold gestreift erscheint (in den Wappen sämtlicher englischen 
Prinzen ist diese Farbenstellung ebenfalls im Gebrauche), ist mit 
dem Wappenschilde von Grossbritannien und Irland belegt, einem 
quadrierten Schild, der im ersten und vierten Felde in Rot drei 
goldene Leoparden (England), im zweiten Felde in Gold einen 
roten Löwen von einem roten, mit ebensolchen Lilien besetzten 
Doppelrahmen umschlossen (Schottland) und im dritten Felde in 
Blau eine goldene Harfe (/r/and) zeigt. Das erste und zweite 
Feld ist nahe dem Rande von einem dreilätzigen, silbernen 
Tournierkragen quer überzogen, dessen mittlerer Latz mit einem 
roten Kreuz (Georgskreuz), die beiden Seitenlätze mit je einem 
blauen Anker belegt sind. Se. K. H., der regierende Herzog von 
S.-Coburg und -Gotha führt den grossbritannisch-irländischen 
Wappenschild als zweiter Sohn der Königin Viktoria von Eng- 
land. Der Turnierkragen ist ein Beizeichen in den Wappen der 
königlichen Kinder, von denen jedes, mit Ausnahme des Prinzen 
von Wales, im Turnierkragen wieder persönliche Zeichen, hier 
zwei blaue Anker, benützt.
	        
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