Full text: Deutsche Wappenrolle.

sowie in einigen Amtssiegeln erscheint statt des Fürstenhutes eine 
moderne Fürstenkrone, die mit Hilfe der Graveure den alten, 
hermelinbesetzten Fürstenhut aus den 
Wappen allmählich zu verdrängen 
scheint. 
Se. Durchlaucht der Fürst von 
Schwarzburg - Sondershausen führt 
dasselbe grosse Wappen wie der Staat, 
nur erscheint im Siegel die Collane des 
preussischen schwarzen Adlerordens 
um den Schild geschlungen. 
  
‘Se. Durchlaucht Prinz Leopold, 
der Bruder des regierenden Fürsten 
und einziger Agnat des Hauses Sch.- 
Sondershausen führt daskleinereStaats- 
wappen im Siegel, 
  
  
Fig. 84. Kleines Staatswappen 
von Schw.-Sondershausen. 
Die Hoflieferanten führen das grosse Staatswappen. 
  
Die Grafen von Schwarzburg sind schon, um die Mitte des 
XII. Jahrhunderts urkundlich nachweisbar und spalteten sich in 
die Linien Schwarzburg und Käfernburg. Die Grafen von 
Käfernburg erloschen bereits 1385. 
Schon in sehr früher Zeit erhielten die Grafen von den 
deutschen Kaisern das Erbstallmeisteramt und führten als solche 
den Titel »imperatoris 'stabularii«. Beide Linien führten als 
Wappen einen gekrönten, goldenen Löwen im blauen Felde. 
Die Schwarzburger als Kleinod einen Pfauenstoss, belegt mit 
einem rechen- oder kammartigen Gebilde (Fig. 85), so in einem 
Siegel des Grafen Günther, 1265, mit der Legende: + SIGILLV: 
COMITIS : CVNTHERI : DE : SWARSBVRCH. Diese rätselhafte 
Figur kann aber auch eine gezahnte Scheibe vorstellen, durch 
die an einem Stiele die Pfauenfedern gesteckt wurden. 
  
  
  
Fig. 85. Aus dem Siegel Günthers 
von Schwarzburg 1265. Fig. 86. Wappen der Schwarzburg. 
An dem 1352 errichteten Grabdenkmale Günthers XIX. 
(XXL) (gestorben 1349 zu Frankfurt a. M.), des Gegenkönigs 
Karls IV. erscheint als Kleinod ein gekrönter Löwenkopf mit 
Pfauenstoss. (Fig. 86.) 
Die Herrschaften Arnstadt, Sondershausen und Leutenberg 
waren alte Besitzungen der Schwarzburger, dagegen hatten sie 
Hohnstein nie besessen, sondern erhielten von Kaiser Rudolf U. 
1597 nur das Recht zugesprochen, Titel und Wappen von dieser 
Grafschaft zu führen. Schwarzburg hatte nämlich mit Stolberg 
und Hohnstein 1433 eine Erbverbrüderung abgeschlossen und als 
1593 die Grafen Hohnstein ausstarben, entstand ein langwieriger 
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Streit über das Erbe derselben, den Kaiser Rudolf II. beizu- 
legen suchte. In der Urkunde von 1597 tragen die Schwarz- 
burgs folgenden Titel: »Der Pier Grafen des Reichs Grafen zu 
Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, Sondershausen und Leutenberg, 
auch Grafen zu Honstein.« 
Die Grafen von Schwarzburg zählten nämlich mit denen 
von Cleve Savoyen und Cilli zur Quaternione der »Vier Grafen 
des Reiches«, wie z. B. zur selben Zeit Mähren, Brandenburg, 
Baden und Meissen die 4 Markgrafen, Thüringen, Hessen, Leuchten- 
berg und Elsass die 4 Landgrafen u. s. w. bildeten, eine leere 
Titulatur, auf die man aber im XVI. Jahrhundert viel zu halten 
schien, da Günther von Schwarzburg sich den Viergrafenstand 
sogar von Kaiser Max I., 1518, eigens bestätigen liess. 
Die ursprünglichen Besitzer von Hohnstern waren die 
Herren von Ilfeld, von denen auch die früher erwähnten Stol- 
bergs abstarnmen dürften. 
Dietrich I. (} 1249), der ältere Sohn Elgers III. .von lifeld, 
stiftete die hohnsteinische Linie, die 1280 die Grafschaft Aletten- 
berg als halberstädtisches Lehen erwarb. Von Braunschweig- 
Grubenhagen bekam sie die Grafschaft Zruterderg 1402 als 
Pfand, 1456 als Lehen. Als nun am 8. Juli 1593 die Grafen 
von Hohnstein ausstarben, fiel Hohnstein an Stolberg, Kletten- 
berg nach langen Streitigkeiten mit Braunschweig, das ein An- 
recht darauf besass, 1632 an Stolberg und Schwarzburg gemein- 
schaftlich als braunschweig-wolfenbüttelisches Afterlehen. Lauter- 
berg kam direkt an Braunschweig zurück. 
Nachdem auch Braunschweig-Wolfenbüttel 1634 ausgestorben 
war, wurde Klettenberg als erledigtes Lehen yon Halberstadt 
eingezogen und Schwarzburg blieb von dem hohnsteinischen 
Erbe nichts als Titel und Wappen. 
In der Urkunde von 1597 wird auch das diesem Erbe ent- 
sprechende Wappen beschrieben: 
»Nemblich einen Schild, dadurch gehet durchaus von gelben, 
und blauen schrenckweise abgetheilen Balken ein Creutz, zu dess 
Schildes lincken Seiten nach dem Aufftruck ist das Hohnsteinische 
Wappen quartirt, also dass das untere äussere und das obere 
innere quartier schachweise in roth und weiss gesetzet. Die 
übrigen zwey in mitte nach der Zwerg deren das untere wieder 
in acht Strassen unterschieden, als die erste, dritte, fünfte und 
siebende roth, die andern gelb und Obertheil ganz roth, darinnen 
über und für sich ein gelber Löw mit über sich geschwungenem 
Schwantz, roth ausgeschlagener Zungen und für sich geworffenen 
Prancken zum Raub geschickt. Dann ferner in Mitte dieser 
(Juartirung dess Schildes ein klein weisses Schild, darinnen für 
sich ein schwartzer Hirsch mit doppelten Gestirn von sechs, ob 
der Seiten dreye und oben so viel Enden, zum Lauff gestellet 
erscheinet, welches nun alles vorhin die Grafen zu Honstein ge- 
führet haben. Das andere und vordere Theil dess Schildes ist 
auch gleicher weise quartiret und darinnen ihr der Grafen zu 
Schwartzburg anererbt-uralt-gräfliches Wappen begriffen, wie auch 
im Grund dessSchildes unter beyden zusammen gefügten Schwartz- 
burgischen und Honsteinischen Wappen in einem besondern 
weissen feld oder geld Flültzen-Rechen und darob die rothe 
Gabel, alles ungefasst beygesetzt. 
Ueber den Schild gehen drey gegen einander gekehrte 
offene und gekrönte Adelich Thurniers Helm herfür und stehet 
auf dem äussern oder linkhen zwischen einem doppelten Hirsch- 
gestürn von sechs, als unten drey und oben so viel Zincken, 
deren das äussere 02% und innere Gestirn, weiss ist, über sich 
ein ausgebreiteter blau-gespiegelter Pfauen-Schwantz. Auff der 
Mitten oder andern Thurniers Helm aber, über und für sich ein 
vorder Theile eines gekrönten Löwen mit ausgestreckten Pranken, 
roth ausgeschlagener Zungen auss dessen Cron über sich auch 
ein ausgebreiteter blau-gespiegelter Pfauenschwantz mit einem 
gelben Rechen, und dann auf den vordern oder dritten Helm zwischen
	        
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