Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XIII. Band. (13)

128 Provokationsprozeß durch Erlassung eines Mandats. 
dete Kirche, da der Gesang nach der Orgel eine 
Hauptfunktion bei dem Gottesdienste ist. Die 
Konkurrenzpflicht des Patrons ist daher im All- 
gemeinen — nämlich unter Voraussetzung der übri- 
gen gesetzlichen Bedingungen — auch in Ansehung 
des Orgelbau's begründet. 
AGE. v. 22. Juni 1847, Nr. 12444 3/11. 
5. 
Einleitung des Provokationsprozesses durch Erlassung eines 
Mandates. 
Die in Bd. VIII,, S. 400 hierüber aus ei- 
nem OAGE. mitgetheilten Sätze wurden neuer- 
dings in einem Falle zur Anwendung gebracht, in 
welchem der Provokant zunächst auf Verhand- 
lung der Sache angetragen hatte. Die Verhand- 
lung „kann sich nur auf die Thatsache der Berüh- 
mung beziehen, wird aber alsdann überflüssig, 
wenn die Berühmung schon ex actis erhellt und 
sofort bewiesen ist.“ 
OAGE. v. 15. März 1847, Nr. 531 4/80. 
Miscelle. 4 
Notizen über die Rechtspflege der Palz im Geschäftsjahre 
184% r 
Bei dem AG. zu Bweibrücken waren in dem bezeichne- 
ten Jahre 185 Prozesse anhängig. — Von den bei den 4 
Bezirksgerichten anhängigen 4230 Civilprozessen wurden 3836 
definitiv erledigt (Rest = 394). In 268 zu diesem Rest- 
gehörigen Sachen waren bereits präparatorische oder interlo- 
kntorische Urtheile erlassen. — Die 31 Friedensgerichte der 
Pfalz haben in Cieoilstreitigkeiten ihrer gewöhnlichen Kompe= 
tenz 15,992 urtheile gelällt; darunter 1882 Prorogations= 
Urtheile (von einem an sich nicht zulständigen, durch Einver- 
ständniß der Partheien bestimmten Richter). Bemerkenswerth 
ist der Umstand, daß von diesen 1882 Prorogationsurtheilen 
1013 zwischen Israeliten und Christen, und 869 blos zwi- 
schen Christen gefällt wurden.