128 Provokationsprozeß durch Erlassung eines Mandats.
dete Kirche, da der Gesang nach der Orgel eine
Hauptfunktion bei dem Gottesdienste ist. Die
Konkurrenzpflicht des Patrons ist daher im All-
gemeinen — nämlich unter Voraussetzung der übri-
gen gesetzlichen Bedingungen — auch in Ansehung
des Orgelbau's begründet.
AGE. v. 22. Juni 1847, Nr. 12444 3/11.
5.
Einleitung des Provokationsprozesses durch Erlassung eines
Mandates.
Die in Bd. VIII,, S. 400 hierüber aus ei-
nem OAGE. mitgetheilten Sätze wurden neuer-
dings in einem Falle zur Anwendung gebracht, in
welchem der Provokant zunächst auf Verhand-
lung der Sache angetragen hatte. Die Verhand-
lung „kann sich nur auf die Thatsache der Berüh-
mung beziehen, wird aber alsdann überflüssig,
wenn die Berühmung schon ex actis erhellt und
sofort bewiesen ist.“
OAGE. v. 15. März 1847, Nr. 531 4/80.
Miscelle. 4
Notizen über die Rechtspflege der Palz im Geschäftsjahre
184% r
Bei dem AG. zu Bweibrücken waren in dem bezeichne-
ten Jahre 185 Prozesse anhängig. — Von den bei den 4
Bezirksgerichten anhängigen 4230 Civilprozessen wurden 3836
definitiv erledigt (Rest = 394). In 268 zu diesem Rest-
gehörigen Sachen waren bereits präparatorische oder interlo-
kntorische Urtheile erlassen. — Die 31 Friedensgerichte der
Pfalz haben in Cieoilstreitigkeiten ihrer gewöhnlichen Kompe=
tenz 15,992 urtheile gelällt; darunter 1882 Prorogations=
Urtheile (von einem an sich nicht zulständigen, durch Einver-
ständniß der Partheien bestimmten Richter). Bemerkenswerth
ist der Umstand, daß von diesen 1882 Prorogationsurtheilen
1013 zwischen Israeliten und Christen, und 869 blos zwi-
schen Christen gefällt wurden.